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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 | |
Newbie
![]() Registriert seit: 10.09.2008
Alter: 57
Beiträge: 13
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![]() Zitat:
Grundsätzlich sind die AbMahnungen der LF-Law vom Prinzip her den Deutschen Abmahnungen im p2p-Bereich gleich. Es werden geltend gemacht: 1. Anspruch auf Schadensersatz, Anwaltskosten [LF-Law auch die Kosten für das Auskunftsverfahren] Dieser Anspruch wird in einem "Pauschalabgeltungsbetrag" recht unterschiedlich taxiert [LF-Law zwischen 700€ und 890€] Mit der Bezahlung ist die abgemahnte Rechtsverletzung abgegolten. 2. Anspruch auf Unterlassung: Anders als in Deutschland soll sich der Abgemahnte mit Unterschrift verpflichen sofort die Verbreitung des abgemahnten Werks im Internet zu unterlassen, oder das Werk auf sonstige Art zu verwerten. Weder werden Strafen noch sonstwas bei Bruch des Vertrages angekündigt. Sollte also jemand auf die unwahrscheinlich intelligente Idee kommen und den jeweiligen Film nochmals ... bleibt im Dunkeln was dann passiert. Man würde ihn wohl gleich vor Gericht zerren und eine sehr hohe Schadensersatzsumme fordern, über die dann wiederum ein Richter entscheiden müßte. In Deutschland hingegen verpflichtet man sich meistens eine konkrete Summe in diesem Fall zu zahlen [zB 5001€] |
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#2 | |
Master
![]() Registriert seit: 28.09.2000
Beiträge: 696
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![]() Zitat:
Das meine ich ja, es handelt sich ja zwar um eine Urheberrechtsverletzung, nur dennoch ist meiner Meinung nach eine Bagatelle, da es Tausende Male täglich passiert, und auch wenn man es nicht so sieht, so finde ich die Entschädigungszahlung für ein einmaliges Vergehen viel zu hoch. Die ganze Sache ist ein profitables Geschäft für die "Verletzten" und vor allem die Anwälte geworden. Da verdienen ja die Rechteinhaber an diesem Pornofilm um den es jetzt geht, mehr als mit dem legalen Verkauf der Filme, so kann's ja dann nicht sein, oder? Da könnte jeder Internetuser, mit 800 € und mehr belangt werden, denn wer hat noch keine MP3 oder sonst urheberrechtlich geschützte Dateien runtergeladen. Da sollte der Staat schützend, und aufklärende eingreifen, z.B. mit einer Kampagne damit jedem klar ist, was auf ihn zukommen könnte (warum sollen nur für Wahlen Millionen von Steuergeldern verpulvert werde?). Damit ich nicht falsch verstanden werde, die Rechte müssen geschützt werden, sei es nun ein Porno, oder Software, ich kritisiere nur die Gesetzteslage, die dazu einläd den gewöhnlichen I-Net Uuser wie eine Weihnachtsganz nach belieben auszunehmen. @ Athropos: Danke, um das zu Verstehen, muss man ja die Definition von einem Pascal kennen, für eine gewöhnliche Stammtischrunde taugt der Witz nichts, fürchte ich ![]() Schönen Gruß, Roman. |
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#3 | |
Newbie
![]() Registriert seit: 10.09.2008
Alter: 57
Beiträge: 13
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![]() Zitat:
Das Problem liegt aber nicht so sehr beim Staat, sondern bei den usern. Wenn 80% zahlen [ich kenne Schätzungen die meine konservative Schätzung von 360 Abmahnungen in zwei Monaten deutlichst übersteigen!] dann kommen vielleicht die 20% Nichtzahler davon, aber die nächste Welle oder eine andere Kanzlei wird kommen. Die user müssen sich wehren, niemand sonst. |
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#4 |
Newbie
![]() Registriert seit: 07.11.2005
Beiträge: 5
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![]() Sorry, aber ich hänge mich hiermit auch in diesen Thread rein:
Habe heute 3 Abmahnungen der Kanzlei Längle Fussenegger Singer Rechtsanwälte Partnerschaft erhalten (im Auftrag der Firma Ino Handel & Vertriebs GmbH aus Deutschland). Sie verlangen von mir die Zahlung von insgesamt 2.100,- € bis zum 6.10.2008 (also in genau 11 Tagen!). Das "Delikt hat am 28.03., am 19.06. und am 18.04. stattgefunden.
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MfG Martin ![]() ![]() |
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