WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Rat & Tat > Handy & Mobiltelefonie

Handy & Mobiltelefonie Alles über Handys, Handy-Games, Handy-Provider, GSM, UMTS - egal ob Android oder iOS - usw.

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 14.09.2008, 17:01   #11
Indako
Senior Member
 
Registriert seit: 10.02.2005
Beiträge: 141


Standard

Hallo,

da habt Ihr was falsch verstanden. Es ist zwar Richtig das in Deutschland das Guthaben nicht verfallen darf. Allerdings hat man nur ein Recht darauf das es einem nach Vertragsende auf Antrag und unter Abzug von Bearbeitungsgebühren aus bezahlt wird. Auf Grund der Bearbeitungsgebühren lohnt sich das aber nur bei größeren Beträgen.

Mehr nicht. So gibt es auch in Deutschland kein Anrecht darauf das man nach Ablauf der Kartenlaufzeit mit dem Restguthaben weiter Telefonieren kann bis zum Weltuntergang.

Man muß dazu ja auch bedenken, das auch für ein Handy das nicht Genutzt wird, für den Provider laufende Betriebskosten entstehen. Die sind im Einzelfall sicher nicht sehr hoch, wenige Euro, aber in der Summe der nicht genutzten Prepaidkarten dürfte es in den Millonenbereich gehen.

Indako
Indako ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2008, 19:05   #12
Baron
Der Unvergleichliche
 
Registriert seit: 18.07.2002
Ort: Wien- wo sonst?
Alter: 66
Beiträge: 10.166

Mein Computer

Standard

Das stimmt so laut CT-Beitrag nicht-da soll es Gerichtsentscheide geben die das Verbieten-im Konkreten ging es um ein Anfangsguthaben von 5€!
Auch gibt es lt. diesen Beitrag in Deutschland auch Anbieter die das genau so handhaben! CT TV-wie schon von Jens betont sowieso Kult- wird auf diversen Sendern zu unterschiedlichen Zeiten wiederholt dort kann man sich das dann anschauen -oder als Stream downloaden-diese Sendung ab 17 dieses Monats von der Cttvseite:
http://www.heise.de/ct/tv/
Baron ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2008, 19:17   #13
Indako
Senior Member
 
Registriert seit: 10.02.2005
Beiträge: 141


Standard

Konnte nicht noch mal rein schauen da der Internetstream erst in ein paar Tagen im Netz ist.

Aber wenn ich es Richtig in Erinnerung habe versuchte der Anbiter hier sich raus zu reden, das es beim Startguthaben nicht um ein Normales Guthaben handelt und es deshalb im Gegensatz zu den Gerichtsurteilen doch verfallen kann.

Im Übrigen kann auch ein Prepaidvertrag von beiden Seiten gekündugt werden. Also auch vom Provider. Und nichts anderes ist das Abschalten der Nummer. Insbesondere da dies bei Vertragsabschluß bekannt gemacht wird, das dies nach X-Monaten so passiert. Quasi Kündigung bereits bei Vertragsbeginn zum Ende der Laufzeit.

Indako
Indako ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2008, 19:26   #14
Baron
Der Unvergleichliche
 
Registriert seit: 18.07.2002
Ort: Wien- wo sonst?
Alter: 66
Beiträge: 10.166

Mein Computer

Standard

Zitat:
Zitat von Indako Beitrag anzeigen
Konnte nicht noch mal rein schauen da der Internetstream erst in ein paar Tagen im Netz ist.
Zitat:
Zitat von Baron Beitrag anzeigen
oder als Stream downloaden-diese Sendung ab 17 dieses Monats von der Cttvseite:
http://www.heise.de/ct/tv/
Aber wenn ich es Richtig in Erinnerung habe versuchte der Anbiter hier sich raus zu reden, das es beim Startguthaben nicht um ein Normales Guthaben handelt und es deshalb im Gegensatz zu den Gerichtsurteilen doch verfallen kann.

Im Übrigen kann auch ein Prepaidvertrag von beiden Seiten gekündugt werden. Also auch vom Provider. Und nichts anderes ist das Abschalten der Nummer. Insbesondere da dies bei Vertragsabschluß bekannt gemacht wird, das dies nach X-Monaten so passiert. Quasi Kündigung bereits bei Vertragsbeginn zum Ende der Laufzeit.Indako
Stimmt IMHO nicht-auch die anschließende Diskussion mit Schnurrer/Münch beobachten-und was der Anbieter sagt -ist in gegenteil zu Gerichtsurteilen schnuppe!
Baron ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2008, 21:05   #15
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
Benutzerbild von holzi
 
Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581

Mein Computer

Standard

http://www.konsument.at/konsument/de...lekom&id=30242

Zitat:
Aufgrund der bisherigen Judikatur darf der Betreiber eine Manipulationsgebühr für die Rückerstattung des Restguthabens verlangen. Die Fragen, wie hoch ein angemessenes Manipulationsentgelt sein darf
...
wurden bei Gericht bislang noch nicht geklärt.
Zitat:
Aus der OGH-Entscheidung lässt sich nicht der Verbrauch des Restguthabens ableiten
....
Denn es ist rechtlich zulässig, dass eine Wertkarte mit einer Befristung versehen wird.
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
holzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2008, 07:57   #16
{WcM}PioXx
{WcM} Team Trainer
 
Registriert seit: 27.10.2001
Alter: 46
Beiträge: 305


{WcM}PioXx eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

@Jens64:
Telering AGBs:
https://www.telering.at/Content.Node/agb/agb.php
Für dich ist Absatz §32 interessant.
____________________________________
http://www.italodanceportal.com
{WcM}PioXx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2008, 08:35   #17
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


Standard

Zitat:
Zitat von Christoph Beitrag anzeigen
Ich bin zwar kein Jurist, es gab aber ein OGH-Urteil gegen Telekom (B-Free), daß der Ablauf rechtwirdrig sei, siehe:
http://www.verbraucherrecht.at/devel...ash=9fa3821976

Zitat:
Rechtswidrig ist die von der Mobilkom verwendete Klausel, wonach die Wertkarte ungültig werde, falls das Guthaben nicht bis zu dem auf der Packung angegebenen Verfallsdatum erstmals aufgeladen werde, genauso wie der in der Klausel vorgesehene Verfall des Guthabens bei Portierung in ein anderes Mobilfunknetz. Auch der Verfall des Guthabens, wenn die Wertkarte während eines Zeitraums von 13 Monaten nicht aufgeladen werde, ist für den Kunden gröblich benachteiligend iSv § 879 Abs 3 ABGB und daher gesetzwidrig. Der in den Klauseln vorgesehene stillschweigende Verzicht auf die Rückzahlung des Guthabens durch Stillschweigen über 6 Monate ist als unzulässige Erklärungsfiktion ebenfalls gesetzwidrig.
Sag einmal: hast Du den Text, auf den Du verlinkst, auch durchgelesen UND verstanden?

Ich lese da nirgends, dass es rechtswidrig wäre, wenn ein Wertkartentelefon nach einer bestimmten Zeit des Nicht-Aufladens deaktiviert wird. Lediglich das Vorenthalten des Guthabens ist rechtswidrig und heute ist es doch bereits Usus, dass der Kunde nach Deaktivierung das Guthaben rückfordern darf. Und in der Regel bekommt er es auch zurück.
____________________________________
Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2008, 09:54   #18
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
Benutzerbild von holzi
 
Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581

Mein Computer

Standard

...gegen eine Gebühr von 10€ (telering), immerhin ein Bier geht sich dann drum noch auch
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
holzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2008, 11:43   #19
Christoph
Mod, bin gerne da
 
Benutzerbild von Christoph
 
Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646


Standard

Zitat:
Zitat von Satan_666 Beitrag anzeigen
Sag einmal: hast Du den Text, auf den Du verlinkst, auch durchgelesen UND verstanden?

Ich lese da nirgends, dass es rechtswidrig wäre, wenn ein Wertkartentelefon nach einer bestimmten Zeit des Nicht-Aufladens deaktiviert wird. Lediglich das Vorenthalten des Guthabens ist rechtswidrig und heute ist es doch bereits Usus, dass der Kunde nach Deaktivierung das Guthaben rückfordern darf. Und in der Regel bekommt er es auch zurück.
Da kann ich Deine Frage nur wiederholen.
Es steht doch klar:
Zitat:
Auch der Verfall des Guthabens, wenn die Wertkarte während eines Zeitraums von 13 Monaten nicht aufgeladen werde, ist für den Kunden gröblich benachteiligend iSv § 879 Abs 3 ABGB und daher gesetzwidrig.
Nach meiner, nicht rechtskundlichen, Interpretation bedeutet das, daß ein Wertkartenhandy, wenn es nicht jährlich aufgeladen wird, nicht unbenützbar werden dürfte.
Ich habe ein Wertkartenhandy und ärgere mich regelmäßig, daß ich immer wieder aufladen muß, auch wenn noch genug Guthaben besteht.
Ich habe aber auch noch nicht Einspruch erhoben.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
Christoph ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2008, 11:49   #20
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
Benutzerbild von holzi
 
Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581

Mein Computer

Standard

@christoph: s. meinen obigen link:

Zitat:
Aus der OGH-Entscheidung lässt sich nicht der Verbrauch des Restguthabens ableiten
....
Denn es ist rechtlich zulässig, dass eine Wertkarte mit einer Befristung versehen wird.
-> das Guthaben kannst du (evtl. gegen Gebühr) zurückverlangen, nicht aber die Gültigkeit deiner Telefonwertkarte (-> befristeter Vertrag).

Edit: mittlerweile gibt es Handyverträge ohne Mindestumsatz und Grundgebühr. man kann mit seiner Werkartennummer auch dorthin portieren.
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
holzi ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag