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#31 | |
Newbie
![]() Registriert seit: 10.09.2008
Alter: 57
Beiträge: 13
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![]() Zitat:
Kritikpunkte Abmahnung: - Logverfahren der Mediaprotector extrem anfällig - Forderungen in absurder Höhe - Absurde Drohszenarien [Pornoverbreitung] - Keine Urteile zur Untermauerung - Mindestens zwei Fälle in denen der Verdacht auf Betrug geltend gemacht werden kann. [Also zwei von sagen wir 6, schon eine tolle Rate!] - Fristenlogik: Sämtliche Vorgänge sind März/April 2008 geloggt worden. Und jetzt solls aber ganz schnell gehen, ansonsten gibts sofort Gericht? Aber!!! Anders als in Deutschland gibt es für Anwälte in Österreich nicht die Pflicht zur "Wahrheit", sondern nur zur "Gesetzestreue". Insgesamt kann die Abmahnung noch als gerade so "Gesetzestreu" gelten. Ich werde zwar die zuständige Rechtsanwaltskammer einschalten, aber ich erhoffe mir da überhaupt nix von. Kritikpunkte Verfahren: Es ist meine absolute Meinung, das der Vorgang der Herausgabe der personenbezogenen Daten durch die Telekom Austria und vor allem ihre schamlose Antwort auf Anfragen von Abgemahnten rechtswidrig ist. Hier steht aber die grundsätzliche Bewertung des österreichischen Auskunftswesens durch den Europäischen Gerichtshof, der durch den OHG angerufen wurde noch aus. Ich persönlich empfehle, ohne einen Rechtsrat abzugeben und Gewähr zu übernehmen auf Basis meines Allgemeinwissens jedem österreichischen Abgemahnten: 1. Fristgerechte Abgabe der speziell für die LF-Law-Abmahnung entwickelten modifizierten Unterlassungserklärung, die durch die LF-Law bislang nicht gerichtlich angegriffen wurde. [Dokument bei mir erhältlich. Man psotet die noch net so gerne, weil man dafür eine Abmahnung kassieren kann. ![]() 2. Die Entscheidung "Zahlung der Forderung" muß jeder der Abgemahnten selbst treffen. 3. Vor dieser Entscheidung steht als Empfehlung ein anwaltliches Beratungsgespräch bei einem Medienrechtsanwalt an. 4. Jede Zahlung "unter Vorbehalt", damit später der Betrag wieder zurück gefordert werden kann. Auch signalisiert dies bereits der Telekom Austria, das man mögliche Haftungsklagen in Erwägung zieht, je nachdem was da beim EUHG rauskommt. - Wer alles zahlt ist raus, hat aber das Problem künftiger Abmahnungen nicht geregelt [System: Kuh, die man sehr gut melken kann.] - Wer teilzahlt und schreibt warum [anwalt], gute Chance aussortiert zu werden [System: Zu viel Aufwand für die abmahner] - Wer nicht zahlt, oder teilzahlt ohne Grund hat das Risko eines zivil- und eventuell auch strafrechtlichen Vorgehens der Abmahnkanzlei männlich [ab und zu nur fraulich] zu ertragen. In Unschuldsfällen, oder beim hier vorliegenden Fall des "Unwissenden Vaters" sind die Erfolgsaussichten natürlich sehr gut, aber bei Schuldfällen, die sich vielleicht auch noch in Schreiben an Polizei, Gericht, Abmahner oder sonstwas verplappern eher gering. Kernfrage: Wird LF-Law zivilrechtliche Auseinandersetzungen anstreben? Diese Frage kann nur LF-Law beantworten. Geändert von Shual (11.09.2008 um 14:48 Uhr). |
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#32 |
Großmeister
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![]() Ich bin der Meinung sich hier einfach auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einzulassen und den außergerichtlich angestrebtem Vergleich (Unterlassungserklärung) NICHT abzugeben.
Da würde mich dann auch gleich interessieren welches österreichische Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt wenn die "Beweise" 6 Monate alt sind. |
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#33 |
Hero
Registriert seit: 30.11.2000
Ort: Klognfurt
Alter: 49
Beiträge: 840
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![]() Jedenfalls darf ein österr. Anwalt nicht offen mit einer Strafanzeige drohen und gleichzeitig Geld verlangen um davon abzusehen. Ausserdem halte ich die Argumentation dass jugendliche unter 16 zugriff auf Pornos hätten für sehr dünn, glaube kaum das jemand soetwas ernst nehmen würde.
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Wer schenkt mir einen 635csi ? |
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#34 |
Großmeister
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![]() Obwohl es ja sehr geschickt forumiert ist.
"Lediglich der Ordnung halber halten wir fest" und unserer Mandantschaft wir keine Anzeige erstatten. |
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#35 | |
Newbie
![]() Registriert seit: 10.09.2008
Alter: 57
Beiträge: 13
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![]() Zitat:
Ansonsten... meine Meinung, allerdings wirkt der "Pornofaktor" doch beträchtlich. Da wird lieber schnell gezahlt, als gestritten um den "guten Ruf" zu wahren. Funktionierte in Deutschland etwa 80 000 Mal innerhalb des letzten Jahres. |
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#36 |
Master
![]() Registriert seit: 28.09.2000
Beiträge: 696
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![]() In den eingestellten Links, in den Berichten, Blogs etc, ist nur von der Telekom Austria die Rede, genauer gesagt, von Leuten die einen TA-Anschluss haben und eine Abmahnung erhalten haben. Deshalb nahm, und nehme ich weiter an, das TA-Anschlüsse von der Problematik betroffen sind, und andere nicht, jedenfalls Leute mit TA-Anschlüssen, haben mal sicher begründete Sorge ebenfalls mit einer solchen kostspieligen Abmahnung rechnen zu müssen. Jedenfalls wurden in den Beiträgen zuvor allerlei diskutiert, aber einen Grund auf die Frage, warum die Telekom Austria, Personendaten zu IP-Adressen ohne dazu gesetzlich gezwungen zu sein herausgibt, welchen Nuzten sie davon hat, wurde bis jetzt noch nicht thematisiert, hat keiner Idee wieso die Telekom das tun könnte? An den Threat-Eröffner: Wie sieht's aus, hast du schon kompetente Hilfe bezogen, weißt du schon wie du dich verhalten sollst und was und ob überhaupt etwas zu tun ist? Schönen Gruß, Roman. |
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#37 |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() Würde mich auch ganz allgemein interessieren, wie das rechtlich mit der Herausgabe von personenbezogenen Daten durch die Provider aussieht. Wenn sich nichts geändert hat, sollte das nur durch Gerichtsbeschluss erlaubt sein. Dann könntest du die TA (oder ganz allgemein, deinen Provider) verklagen.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#38 |
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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![]() imho gibt es absolut keinen grund für die TA derartige daten rauszurücken. Das macht einfach keinen sinn, ohne rechtliche verpflichtung und ohne kostenersatz für die auskunft den eigenen ruf zu schädigen. Abgesehen davon ist eine derartige auskunft ohne richterlichen beschluss afaik illegal.
AFAIK ist es kein grosses problem die wahre identität eines users festzustellen der unbedarft genug ist mit filesharing programmen geschützte inhalte hochzuladen dazu brauchts keine mithilfe des providers.
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Greetings LouCypher |
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#39 |
Großmeister
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![]() Was die TA dazubewegt kann ich mir schon zusammenreimen. Lieber ein paar mal Auskunft erteilen als verpflichtet zu werden, den gesamten Datenverkehr nach Urheberrechtsverletzungen zu filtern und ev. auch noch selbstständig Kunden zu verwarnen und Anschlüsse zu sperren. Das schwebt ja alles irgendwie im Raum (siehe Frankreich, UK).
Rufschädigung für die TA ist es erst, wenn's in der futurezone, im derStandard oder auf Heise landet, aber nicht davor. Als Betroffener würde ich all diesen Medien Auszüge des Anwaltschreiben schicken, da es sich hier um ein Bagatelldelikt ohne reale Chance auf eine strafrechtliche Verfolgung und um eine mögliche Privatanklage mit gegen null gehenden Schaden handelt. |
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#40 |
Newbie
![]() Registriert seit: 10.09.2008
Alter: 57
Beiträge: 13
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![]() Die Antwort auf die Frage "Auskunftspflicht" ist sehr einfach: Auf der Webseite der ISPA findet ihr unter "Über ISPA" - "Verhaltensrichtlinien" eine freiwillige Selbstverpflichtung. Dort auf Punkt 2.5 findet ihr die entsprechende "freiwillige Auskunft an Private" geregelt.
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