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Alt 17.09.2008, 21:22   #1
almo49
Newbie
 
Registriert seit: 17.09.2008
Alter: 43
Beiträge: 1


Standard Vor Gericht wohl chancenlos

Hallo!
Hab auch das Schreiben von lf-law erhalten. Ich persönlich würde sagen, das es wegen der geringfügigkeit des Vergehens und des Streitbetrages wohn nicht zu einer klage kommen wird bzw. sie vom gericht wegen geringfügigkeit abgelehnt wird.

Hier noch drei ergänzungen zum oben gesagten für meinen fall:
- Die datei wurde unter einem Titel angeboten, die keinerlei hinweis auf ein copyright erkennen lies (Kirschblüten irgendwas.mpg). --> also KEIN VORSATZ vorwerfbar.

- Ich hab den download nach einigen mb abgebroche, ohne den inhalt zu begutachten. --> Realer Schaden schwerlich zu ermitteln oder zu beweisen.

- Die copyright-Verletzung wird für einen echt ekligen porno vorgeworfen (sperrgebiet vol.21 Yvonne spezial, mal googeln, VORSICHT nichts für sempfindliche mägen). -->Realer Schaden schwerlich zu ermitteln oder zu beweisen.

Ich glaube also keinesfalls, das sich lf-law ernsthaft zu einer zivilrechtlichen Schadenersatz-Klage entschließen wird, weil sie vermutlich wegen geringfügigkeit abgelehnt wird. Die kurze Frist deutet auch darauf hin, da sie schnell kassieren wollen, bevor die Medien oder der Konsumentenschutz Wind davon bekommen und keiner mehr zahlen will. Bin aber kein Jurist!


Zwei Dinge, die mich interessieren würden:
- in Deutschland wurden 18.000 gleichartige Schreiben versandt, weiß jemand, ob auch nur ein fall verhandelt wurde/wird. In Deutschland sind die übrigens an die Stammdatengekommen, indem Anzeige gegen Unbekannt erhoben wurde, die Staatsanwaltschaft??? die Identität feststellen musste und der Anwalt anschließend Akteneinsicht nahm?

- wie kann MediaProtect in Emule die IP ermittel, ohne selbst der Anbieter (uploader) oder Bezieher (downloader) der Datei zu sein, bzw. da emule Dateien über Hash-Werte identifiziert, wie kann MediaProtect wissen unter welchem Namen ich die Datei bezogen habe (ohne sie selbst anzubieten, was dann wohl ebenfalls Illegal wäre, oder als verleitung zu einer Straftat anzusehen wäre). Ist jetzt aber zugegebenermaßen weit hergeholt.
almo49 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2008, 01:28   #2
Shual
Newbie
 
Registriert seit: 10.09.2008
Alter: 57
Beiträge: 13


Standard

Zitat:
Zitat von almo49 Beitrag anzeigen
Hallo!
Hab auch das Schreiben von lf-law erhalten. Ich persönlich würde sagen, das es wegen der geringfügigkeit des Vergehens und des Streitbetrages wohn nicht zu einer klage kommen wird bzw. sie vom gericht wegen geringfügigkeit abgelehnt wird.

Hier noch drei ergänzungen zum oben gesagten für meinen fall:
- Die datei wurde unter einem Titel angeboten, die keinerlei hinweis auf ein copyright erkennen lies (Kirschblüten irgendwas.mpg). --> also KEIN VORSATZ vorwerfbar.

- Ich hab den download nach einigen mb abgebroche, ohne den inhalt zu begutachten. --> Realer Schaden schwerlich zu ermitteln oder zu beweisen.

- Die copyright-Verletzung wird für einen echt ekligen porno vorgeworfen (sperrgebiet vol.21 Yvonne spezial, mal googeln, VORSICHT nichts für sempfindliche mägen). -->Realer Schaden schwerlich zu ermitteln oder zu beweisen.

Ich glaube also keinesfalls, das sich lf-law ernsthaft zu einer zivilrechtlichen Schadenersatz-Klage entschließen wird, weil sie vermutlich wegen geringfügigkeit abgelehnt wird. Die kurze Frist deutet auch darauf hin, da sie schnell kassieren wollen, bevor die Medien oder der Konsumentenschutz Wind davon bekommen und keiner mehr zahlen will. Bin aber kein Jurist!


Zwei Dinge, die mich interessieren würden:
- in Deutschland wurden 18.000 gleichartige Schreiben versandt, weiß jemand, ob auch nur ein fall verhandelt wurde/wird. In Deutschland sind die übrigens an die Stammdatengekommen, indem Anzeige gegen Unbekannt erhoben wurde, die Staatsanwaltschaft??? die Identität feststellen musste und der Anwalt anschließend Akteneinsicht nahm?

- wie kann MediaProtect in Emule die IP ermittel, ohne selbst der Anbieter (uploader) oder Bezieher (downloader) der Datei zu sein, bzw. da emule Dateien über Hash-Werte identifiziert, wie kann MediaProtect wissen unter welchem Namen ich die Datei bezogen habe (ohne sie selbst anzubieten, was dann wohl ebenfalls Illegal wäre, oder als verleitung zu einer Straftat anzusehen wäre). Ist jetzt aber zugegebenermaßen weit hergeholt.
Deine Probleme mit der Juristerei mal weggelassen: Ist ja echt interessant! "Kirschblüten"-Datei? Das Problem [Namen] liegt jedoch bei der Seite auf der das Angebot im Netzwerk beschrieben wird. Ich meine den XXX-Bereich nach Material zu durchstöbern ist nun wirklich nicht schwer. Dennoch ein ganz guter Gedanke!

Deutschland1: Richtig dargestellt, jedoch waren es wohl eher 180 000. Es sei denn du meinst nur "SG Video". Deutschland2: Mediaprotect kann vielleicht screenshots herstellen. Mehr können die wohl nicht, was gerichtlich geklärt werden wird.
Shual ist offline   Mit Zitat antworten
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