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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen

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Alt 12.09.2008, 16:04   #1
Gywer
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Zitat:
Zitat von LDIR Beitrag anzeigen
Kommt auf die art der Pornos an. Wenn es normale volljährige Männchen auf volljährigen Weibchen Sachen sind, ist es in Ordnung. Abes sobald Tiere dabei sind, beide Partner männlich sind oder die Volljährigkeitsgrenze heftig unterschreiten, einer der Partner tot ist oder mit der Neunschwänzigen Katze herumpeitscht, würde ich mir doch ein wenig sorgen machen.
Cool, was du für Filme kennst ...
____________________________________
Nicht alles, was man im Internet findet, ist wahr, wahr ist, man findet alles im Internet !
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Alt 12.09.2008, 17:46   #2
LDIR
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Zitat:
Zitat von Gywer Beitrag anzeigen
Cool, was du für Filme kennst ...
Kennen ja, gesehen nicht. Wenn ich in einem film zwei Männer sehe die ihre Kleider ablegen, breche ich ab und dann mit dem Eraser drüberfahren... Nicht dass ich was gegen Schwule hätte, aber zusehen muss ich dabei nicht. Filme von der Griechischen Insel Lesbos hingegen sehe ich sehr gerne. Und Sailor Moon Pornos (Hentai) hatte ich vor Jahren auch noch gesammelt, bis ein Dep... ehemaliger Justizminister dessen Namen ich nicht nennen will, sie für illegal erklärte und wegen der niedlichen Gesichtszüge der Charas zu Kinderpornos degradierte (Was Schwachfug ist und beweist dass Dieter Böhmdorfer ein Kuturbanause ist ). Somit kann ich behaupten dass ich alle Arten bereits gesehen habe, ausser da ist noch was das ich nicht kenne. Die Lesben sagen mir dabei nach am besten zu.
____________________________________
Meine guten PCs:
ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony.
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Alt 19.09.2008, 10:02   #3
athropos
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Zitat:
Zitat von LDIR Beitrag anzeigen
...
Und Sailor Moon Pornos (Hentai) hatte ich vor Jahren auch noch gesammelt, bis ein Dep... ehemaliger Justizminister dessen Namen ich nicht nennen will, sie für illegal erklärte und wegen der niedlichen Gesichtszüge der Charas zu Kinderpornos degradierte (Was Schwachfug ist und beweist dass Dieter Böhmdorfer ein Kuturbanause ist ).
...
Originellerweise gibts die Dinger immer noch in div. Geschäften käuflich zu erwerben / leasen, also denke ich mal daß es eher eine Meinungsäußerung war denn etwas, das auch wirklich Gesetz geworden ist.
____________________________________
Einstein, Pascal and Newton are playing hide and seek. Einstein is \"it\" so he faces the wall, closes his eyes and counts to π.
Pascal runs off like an idiot but Newton pulls out a piece of chalk and draws a 1m x 1m square on the ground and then stands in it\'s centre.

Einstein\'s done counting and turns around and sees Newton, so he grabs him and screams \"I found Newton!\"

Then Newton smirks and says, \"I\'m not Newton, I\'m Pascal\".
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Alt 19.09.2008, 23:12   #4
Perseus
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Hallo,


mal kurz weg vom Thema, sag Athropos, hab eine Frage deine Signatur oder wie man das nennt betreffend, den Witz mit Einstein, Pascal & Newton, da verstehe ich die Pointe nicht, könntest du oder jemand anderer mich aufklären ?

Danke, um zum Thema zurück zu kommen, ist es bei uns auch so wie in der BRD dass man mit der ersten Mahnung schon bestraft wird, denn unter Mahnung verstehe ich ja, eine Kundmachung, dass man mit etwas nicht einverstanden ist, und es erst im Wiederholungsfall zu Konsequenzen kommt, zumindest die Höhe der Geldstrafe (es ist also defacto eine Strafe und keine Er(mahnung) ) sollte begrenzt sein, mir scheint, die kann beliebig, aber in jeden Fall zu hoch angesetzt werden??


Schönen Gruß,

Roman.
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Alt 20.09.2008, 06:26   #5
Shual
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Zitat:
Zitat von Perseus Beitrag anzeigen
Danke, um zum Thema zurück zu kommen, ist es bei uns auch so wie in der BRD dass man mit der ersten Mahnung schon bestraft wird, denn unter Mahnung verstehe ich ja, eine Kundmachung, dass man mit etwas nicht einverstanden ist, und es erst im Wiederholungsfall zu Konsequenzen kommt, zumindest die Höhe der Geldstrafe (es ist also defacto eine Strafe und keine Er(mahnung) ) sollte begrenzt sein, mir scheint, die kann beliebig, aber in jeden Fall zu hoch angesetzt werden??
Ähm? Wie meinen?
Grundsätzlich sind die AbMahnungen der LF-Law vom Prinzip her den Deutschen Abmahnungen im p2p-Bereich gleich. Es werden geltend gemacht:
1. Anspruch auf Schadensersatz, Anwaltskosten [LF-Law auch die Kosten für das Auskunftsverfahren] Dieser Anspruch wird in einem "Pauschalabgeltungsbetrag" recht unterschiedlich taxiert [LF-Law zwischen 700€ und 890€] Mit der Bezahlung ist die abgemahnte Rechtsverletzung abgegolten.
2. Anspruch auf Unterlassung: Anders als in Deutschland soll sich der Abgemahnte mit Unterschrift verpflichen sofort die Verbreitung des abgemahnten Werks im Internet zu unterlassen, oder das Werk auf sonstige Art zu verwerten. Weder werden Strafen noch sonstwas bei Bruch des Vertrages angekündigt.

Sollte also jemand auf die unwahrscheinlich intelligente Idee kommen und den jeweiligen Film nochmals ... bleibt im Dunkeln was dann passiert. Man würde ihn wohl gleich vor Gericht zerren und eine sehr hohe Schadensersatzsumme fordern, über die dann wiederum ein Richter entscheiden müßte. In Deutschland hingegen verpflichtet man sich meistens eine konkrete Summe in diesem Fall zu zahlen [zB 5001€]
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Alt 20.09.2008, 21:20   #6
Perseus
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen

1. Anspruch auf Schadensersatz, Anwaltskosten [LF-Law auch die Kosten für das Auskunftsverfahren] Dieser Anspruch wird in einem "Pauschalabgeltungsbetrag" recht unterschiedlich taxiert [LF-Law zwischen 700€ und 890€] Mit der Bezahlung ist die abgemahnte Rechtsverletzung abgegolten.

Das meine ich ja, es handelt sich ja zwar um eine Urheberrechtsverletzung, nur dennoch ist meiner Meinung nach eine Bagatelle, da es Tausende Male täglich passiert, und auch wenn man es nicht so sieht, so finde ich die Entschädigungszahlung für ein einmaliges Vergehen viel zu hoch. Die ganze Sache ist ein profitables Geschäft für die "Verletzten" und vor allem die Anwälte geworden. Da verdienen ja die Rechteinhaber an diesem Pornofilm um den es jetzt geht, mehr als mit dem legalen Verkauf der Filme, so kann's ja dann nicht sein, oder?

Da könnte jeder Internetuser, mit 800 € und mehr belangt werden, denn wer hat noch keine MP3 oder sonst urheberrechtlich geschützte Dateien runtergeladen. Da sollte der Staat schützend, und aufklärende eingreifen, z.B. mit einer Kampagne damit jedem klar ist, was auf ihn zukommen könnte (warum sollen nur für Wahlen Millionen von Steuergeldern verpulvert werde?).

Damit ich nicht falsch verstanden werde, die Rechte müssen geschützt werden, sei es nun ein Porno, oder Software, ich kritisiere nur die Gesetzteslage, die dazu einläd den gewöhnlichen I-Net Uuser wie eine Weihnachtsganz nach belieben auszunehmen.


@ Athropos: Danke, um das zu Verstehen, muss man ja die Definition von einem Pascal kennen, für eine gewöhnliche Stammtischrunde taugt der Witz nichts, fürchte ich .


Schönen Gruß,

Roman.
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Alt 21.09.2008, 06:51   #7
Shual
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Zitat:
Zitat von Perseus Beitrag anzeigen
Das meine ich ja, es handelt sich ja zwar um eine Urheberrechtsverletzung, nur dennoch ist meiner Meinung nach eine Bagatelle, da es Tausende Male täglich passiert, und auch wenn man es nicht so sieht, so finde ich die Entschädigungszahlung für ein einmaliges Vergehen viel zu hoch. Die ganze Sache ist ein profitables Geschäft für die "Verletzten" und vor allem die Anwälte geworden. Da verdienen ja die Rechteinhaber an diesem Pornofilm um den es jetzt geht, mehr als mit dem legalen Verkauf der Filme, so kann's ja dann nicht sein, oder?

Da könnte jeder Internetuser, mit 800 € und mehr belangt werden, denn wer hat noch keine MP3 oder sonst urheberrechtlich geschützte Dateien runtergeladen. Da sollte der Staat schützend, und aufklärende eingreifen, z.B. mit einer Kampagne damit jedem klar ist, was auf ihn zukommen könnte (warum sollen nur für Wahlen Millionen von Steuergeldern verpulvert werde?).

Damit ich nicht falsch verstanden werde, die Rechte müssen geschützt werden, sei es nun ein Porno, oder Software, ich kritisiere nur die Gesetzteslage, die dazu einläd den gewöhnlichen I-Net Uuser wie eine Weihnachtsganz nach belieben auszunehmen.
Wir sind da vollkommen einer Meinung. Es sind mittlerweile Fälle aufgetaucht in denen die Leute fünf Abmahnung erhielten.

Das Problem liegt aber nicht so sehr beim Staat, sondern bei den usern. Wenn 80% zahlen [ich kenne Schätzungen die meine konservative Schätzung von 360 Abmahnungen in zwei Monaten deutlichst übersteigen!] dann kommen vielleicht die 20% Nichtzahler davon, aber die nächste Welle oder eine andere Kanzlei wird kommen.

Die user müssen sich wehren, niemand sonst.
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Alt 20.09.2008, 09:38   #8
LDIR
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Zitat:
Zitat von athropos Beitrag anzeigen
Originellerweise gibts die Dinger immer noch in div. Geschäften käuflich zu erwerben / leasen, also denke ich mal daß es eher eine Meinungsäußerung war denn etwas, das auch wirklich Gesetz geworden ist.
http://fm4.orf.at/burstup/127217/main Das ist sei 1.5.2004 ins Gesetz eingeflossen als Zusatz zu §207a.
Zitat von http://www.internet4jurists.at/geset...htm#%C2%A7_205.

(4) Pornographische Darstellungen Minderjähriger sind
1. wirklichkeitsnahe Abbildungen einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person oder einer unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier,
2. wirklichkeitsnahe Abbildungen eines Geschehens mit einer unmündigen Person, dessen Betrachtung nach den Umständen den Eindruck vermittelt, dass es sich dabei um eine geschlechtliche Handlung an der unmündigen Person oder der unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier handelt,
3. wirklichkeitsnahe Abbildungen
a) einer geschlechtlichen Handlung im Sinne der Z 1 oder eines Geschehens im Sinne der Z 2, jedoch mit mündigen Minderjährigen, oder
b) der Genitalien oder der Schamgegend Minderjähriger,
soweit es sich um reißerisch verzerrte, auf sich selbst reduzierte und von anderen Lebensäußerungen losgelöste Abbildungen handelt, die der sexuellen Erregung des Betrachters dienen;
4. bildliche Darstellungen, deren Betrachtung – zufolge Veränderung einer Abbildung oder ohne Verwendung einer solchen – nach den Umständen den Eindruck vermittelt, es handle sich um eine Abbildung nach den Z 1 bis 3.
Sprich: Hat man sein Kind nach der Geburt oder in der Badewanne fotografiert oder gefilmt, ist es nach §207a (3) b bereits kinderpornographie!!!
In jeder Gemäldegalerie hängen kinderpornographische Werke. Jeder Springbrunnen , jede WC-Verzierung mit Jungen&Mädchen mit Nachttopf wäre bereits Kinderpornographie.
Nach Absatz 4 (Rot) kann sogar das Foto eines ANGEZOGENEN Kindes (!) als Kinderpornographie gelten, wenn in einer "Erotischen" Pose.
Übrigens gab es bei mir vor kurzem eine Hausdurchsuchung (Es ging um lt Zollamt geschmuggelte Zigaretten, da hat das Zollamt aber vor Gericht verloren und mussten diese inzwischen zurückgeben), und da hat man mir meine in Geschäft (Saturn etc.) legal gekauften Manga-CD's beschlagnahmt und weigert sich mir diese auszuhändigen mit Verweis auf den oben genannten Paragraphen. Die Sache ist noch nicht ausgestanden, immerhin wurde gleichzeitig die Strafandrohung für den Besitz verschärft. Das würde ich "vielleicht" noch irgendwie nachvollziehen können wenn es sich um sogenannte "Lolicons" oder "Shotacons" gehandelt hätte, nur diese werden sowieso nicht verkauft.
Die reinste Paranoia, sag ich nur, und ein riesiger Rückschritt der Errungenschaft der sexueller Aufklärung in den 60-ern, danke an die Rückschrittspartei FPÖ!
Dass man die Manga-CD's leasen kann, habe ich nicht gewußt . Jetzt kaufe ich das Zeug eh nicht mehr. Wenn ich wieder eine graphische Verzierung für eines meiner Spiele brauche, lade ich es mir klarerweise herunter. BitTorrent Rulez!
Anmerkung: In BitTorrent gibt es keine falschen Dateinamen und mir sind noch keine Abmahnungen bekannt.
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Meine guten PCs:
ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony.
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Alt 20.09.2008, 12:16   #9
Shual
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Zitat:
Zitat von LDIR Beitrag anzeigen
Anmerkung: In BitTorrent gibt es keine falschen Dateinamen und mir sind noch keine Abmahnungen bekannt.
Die Firma, über die man in diesem Thread redet [Mediaprotector] ist dort nicht aktiv. Andere Firmen sind in D in den torrent-Netzwerken sehr aktiv, aber der österreichische Markt galt bisher wohl als nicht lukrativ genug. Noch nicht?
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Alt 20.09.2008, 12:43   #10
athropos
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@LDIR: mit leasing meinte ich den Verleih in div. Videotheken, mir wäre in Wien noch keine Untergekommen, wo ich diese Filme nicht gesehen hätte

@Perseus: siehe hier

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Then Newton smirks and says, \"I\'m not Newton, I\'m Pascal\".
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