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#8 | |
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Inventar
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Beiträge: 5.631
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Zitat:
Abgaben auf Geräte (Vervielfältigung), Speichermedien (Privatkopie) und eine Kulturflatrate von genau 3,5 Euro pro Monat pro Person, die die Möglichkeit zum Dateientausch hat. Damit sind die Forderungsrechte von seiten der Medienindustrie bezüglich Musik und Filmen sowie bezüglich der Abgeltung von Kopierrechten von Schrift und Bild hinreichend erschöpft. Filme auf Bestellung (Videothek) sollten extra abgehandelt werden. Fünf Filme sollten bei einem Vertrag mit einem ISP pauschal inkludiert sein und darüber hinausgehend ein Euro pro Film verrechnet werden, der im Zuge der Verbesserung der technischen Möglichkeiten auch heruntergeladen und gebrannt werden darf. (Privatkopie) Für teurere Produktionen (z.B. "Blockbuster", jedenfalls müsste das Herstellungsbudget mehr als 500 Mio Dollar ausmachen, laufend angepasst) maximal drei Euro. Zuständig für die Einhebung der Kulturflatrate ist der Hauptprovider der Person und dieser ist verpflichtet diesen Betrag an die Verwertungsgesellschaft des jeweiligen Staates weiterzugeben. Die Einhebung der Gebühren für Filme unterliegt wieder dem Provider. Bei Ausstrahlung (Streamen) von Filmen im digitalen FreeTV sollte das Mitschneiden (Home PVR) oder Herunterladen (Client PVR von Serverfarm) gegen eine niedrige monatliche Pauschalgebühr (1,5 Euro) möglich sein. |
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