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Alt 29.03.2008, 10:21   #6
kikakater
Inventar
 
Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631


Standard Realwirtschaft <-> virtuelle Güter

3,5 Euro pro Monat pro Person, die einen oder mehrere Internetanschlüsse hat - abzuliefern an die eine Verwertungsgesellschaft des Staates durch den Hauptprovider.

Damit ist Mehrfachbezahlen ausgeschlossen. Das ist eine Kulturflatrate, und verhindert mehrfaches Löhnen für die Möglichkeit des Dateitausches, die dem Rundfunk gleichzusetzen ist. Ausserdem verhindert es Spitzelei, wenn der Hauptprovider namentlich verantwortlich dafür ist, die Daten seiner Kunden nicht herzugeben - wozu auch, wenn es um eine Abschöpfung für Künstler und nicht zugunsten der Musikratingagenturen (z.B. Warner Bros) geht.

Für P2P ist eine Bandbreite innerhalb einer IPv6 dominierten Infrastruktur von jedenfalls 10 Mb/s - gesetzlich als Untergrenze verankert - sinnvoll. Weitergeben und Brennen sind nur bei einer Kulturflatrate gewährleistet. Die Kulturflatrate ist nur dann gewährleistet, wenn der jeweilige Staat sie beschliesst und den Preis wie bei der Rundfunkgebühr selbstbestimmt genehmigt, sodass die Preistreiberei hintangehalten wird.

Auch ein Qualitäts-Chauvinismus (nur bestimmte minderqualitative Codecs zugelassen, nur bis zu bestimmten Bitraten erlaubt) führt geradezu zur Preistreiberei.

Langfristig geht es um das im Rahmen der einzigen Kulturflatrate - ohne den Versuch erfolgreich zuzulassen, Basic, Medium oder Premium "Flatrates" durchzusetzen - barrierefreie Ausliefern von 24bit 96kHz (DVD Audio) oder besser kodiertem Material, das auch gespeichert und weitergegeben werden darf, ohne gänzlich auf die Datenträger wie BluRay oder HD DVD etc. verzichten zu müssen, was ansonsten einhundertprozentig zur Verknappung von virtuellen Gütern und damit zur noch nie dagewesenen Inflation in der Realwirtschaft führt.
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