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IT-Security Rat & Tat bei Fragen und Problemen zu Computer-, Netzwerk- und Daten-Sicherheit |
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#1 |
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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![]() Bei uns regen sich immer wieder kunden auf wenn mal eine email nicht ankommt. So selten das auch passiert, langsam geht es mir auf den geist mich für probleme zu rechtfertigen die gar nicht in meiner hand liegen.
Oft sind irgendwelche dns probleme, spamfilter in netzwerken die gar nicht in unserer verantwortung liegen schuld und ich muss mir groß was von schadensersatz und derartigen unfug anhören. Fakt ist das man emailprobleme einem leien gegenüber so gut wie nie verständlich erklären kann. Grad bei anwälten ist so etwas verdammt mühsam. Ich bin auf der suche nach informationen zu diesem thema, am besten juristische informationen, gesetzliche bestimmungen, urteile, abgewiesene klagen usw. Email ist nunmal kein einschreiben nur das kapieren viele nicht. Gleichzeitig will dafür aber auch niemend viel geld ausgeben.
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Greetings LouCypher |
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#2 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 06.03.2008
Alter: 53
Beiträge: 25
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![]() Hallo!
Mit Gesetztestexten kann ich dir leider nicht weiterhelfen, es gibt aber die Möglichkeit eine Rückverfolgung deiner Email vorzunehmen. Somit hättest du die Möglichkeit bei sensiblen Kunden mit Beweisen aufwarten zu können die sicherstellen, daß die Schuld nicht bei dir liegt. Sie dir mal die Seite www.readnotify.com an. |
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#3 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 25.02.2007
Beiträge: 47
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![]() Hallo
Vielleicht brauchst du es ja noch: Auf www.internet4jurists.com findest du einiges zu diesem Thema. Es sind auch gerichtliche Entscheidungen und Gesetzestexte dabei. |
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#4 |
*****troll
![]() Registriert seit: 24.03.2003
Ort: wien
Alter: 65
Beiträge: 1.701
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![]() schick halt auch eine sms ...ist ja auch nicht gewährleistet, dass die ankommt
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.................................. dieser hilfreiche beitrag kostet nichts, außer ein paar bier .................................. Tante Jolesch: „Was ein Mann schöner is wie ein Aff, is ein Luxus!“. |
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#5 | ||
Großmeister
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![]() Zitat:
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/...G0000_000.html Hab's nicht vollständig gelesen, aber viele Gelehrte und noch mehr Meinungen ![]() Für den OGH gilt -> Zitat:
Geändert von maxb (21.03.2008 um 17:46 Uhr). |
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#6 |
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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![]() @maxb: danke wenn meine google skills in zukunft versagen werde ich mich an dich wenden
![]() Hab den text überflogen, letztendlich scheint das fazit zu sein ein absender soll eine lesebestätigung verlangen sonst kann er sich brausen gehen. Email ist kein einschreiben. Wenn man also wie ich zb. lesebestätigungen grundsätzlich verweigert gibt es keinen wirksamen zustellbeleg. Letzendlich bin ich genauso schlau wie vorher, wer ist schuld wenn ein mail nicht ankommt, offensichtlich niemand weil man den versand nur dadurch beweisen kann das der empfänger darauf antwortet.
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Greetings LouCypher |
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#7 |
Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
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![]() Nach meinem Dafürhalten stellt ein eMail daher keine rechtverbindliche "Bestätigung" dar.
Es gab da mal eine Diskussion in einem anderen Forumsteil, da hab ich auch diese Meinung vertreten.
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Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
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#8 |
Gesperrt
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![]() Also eine Email die nicht mit PGP oder einem ähnlichen Verfahren verschlüsselt wurde, kann sowieso niemals irgendwas beweisen ?
Denn ein Ascii-File kann man ja auf einfachste Art und Weise erstellen ? Und eine Email zu faken ist ja auch keine Kunst. |
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#9 |
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![]() auch eine Verschlüsselung bringt nicht die Sicherheit, dass das Mail ankommt
imho muss erst das Protokoll geändert werden, bevor hier sich etwas ändert
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EnJoy * Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden * was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart * BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung * Wie man Fragen richtig stellt |
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#10 |
Gesperrt
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![]() Das ist nicht die Frage.
Die Frage ist, ob man nachweisen kann, daß die Mail vom Sender abgegangen ist und beim Empfänger angekommen ist. Bei einem Schlüssel wie dem von PGP kann man das nachweisen. Begründung: http://de.wikipedia.org/wiki/Pretty_Good_Privacy PGP benutzt ein sogenanntes Public-Key-Verfahren, das heißt, es gibt ein eindeutig zugeordnetes Schlüsselpaar Das ist mal die Grundvoraussetzung, vorher braucht man gar nicht weitermachen. Erst dann kann man daran denken, daß man auch noch eine Lesebestätigung braucht. |
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