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IT-Security Rat & Tat bei Fragen und Problemen zu Computer-, Netzwerk- und Daten-Sicherheit

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Alt 14.02.2008, 13:36   #1
LouCypher
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Registriert seit: 15.07.2000
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Standard Email sicherheit

Bei uns regen sich immer wieder kunden auf wenn mal eine email nicht ankommt. So selten das auch passiert, langsam geht es mir auf den geist mich für probleme zu rechtfertigen die gar nicht in meiner hand liegen.

Oft sind irgendwelche dns probleme, spamfilter in netzwerken die gar nicht in unserer verantwortung liegen schuld und ich muss mir groß was von schadensersatz und derartigen unfug anhören.

Fakt ist das man emailprobleme einem leien gegenüber so gut wie nie verständlich erklären kann. Grad bei anwälten ist so etwas verdammt mühsam.

Ich bin auf der suche nach informationen zu diesem thema, am besten juristische informationen, gesetzliche bestimmungen, urteile, abgewiesene klagen usw.

Email ist nunmal kein einschreiben nur das kapieren viele nicht. Gleichzeitig will dafür aber auch niemend viel geld ausgeben.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 06.03.2008, 09:33   #2
ESCOP
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Standard Email Sicherheit

Hallo!

Mit Gesetztestexten kann ich dir leider nicht weiterhelfen, es gibt aber die Möglichkeit eine Rückverfolgung deiner Email vorzunehmen.
Somit hättest du die Möglichkeit bei sensiblen Kunden mit Beweisen aufwarten zu können die sicherstellen, daß die Schuld nicht bei dir liegt.

Sie dir mal die Seite www.readnotify.com an.
ESCOP ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2008, 21:41   #3
mario1
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Standard

Hallo

Vielleicht brauchst du es ja noch:
Auf www.internet4jurists.com findest du einiges zu diesem Thema. Es sind auch gerichtliche Entscheidungen und Gesetzestexte dabei.
mario1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2008, 17:28   #4
zigeina
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Reden .4456

schick halt auch eine sms ...ist ja auch nicht gewährleistet, dass die ankommt
____________________________________
..................................
dieser hilfreiche beitrag kostet nichts, außer ein paar bier
..................................
Tante Jolesch: „Was ein Mann schöner is wie ein Aff, is ein Luxus!“.
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Alt 21.03.2008, 17:42   #5
maxb
Großmeister
 
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Beiträge: 5.077

Mein Computer

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Zitat:
Zitat von LouCypher Beitrag anzeigen
Ich bin auf der suche nach informationen zu diesem thema, am besten juristische informationen, gesetzliche bestimmungen, urteile, abgewiesene klagen usw.
Bei soetwas gebe ich z.B. RIS + e-mail + beweis in google ein und stoße gleich auf ein brauchbares und aktuelles OGH Urteil mit einer ausführlichen rechtlichen Beurteilung zum Thema wann den ein e-mail als empfangen gilt bzw.welcher Beweis dafür notwendig ist.

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/...G0000_000.html

Hab's nicht vollständig gelesen, aber viele Gelehrte und noch mehr Meinungen

Für den OGH gilt ->

Zitat:
In rechtlicher Hinsicht billigt der Oberste Gerichtshof die Beurteilung der Vorinstanzen, insbesondere auch jene Beurteilung, ein E-Mail sei für den Empfänger in dem Zeitpunkt abrufbar, in dem es in seiner Mailbox eingelangt und gespeichert sei und am Bildschirm angezeigt oder ausgedruckt werden könne, das heiße, sobald ein Abruf durch den Empfänger möglich sei. Darüber hinaus ist auf die Rechtsrüge der Revisionswerberin zu erwidern:
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info

Geändert von maxb (21.03.2008 um 17:46 Uhr).
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Alt 21.03.2008, 21:03   #6
LouCypher
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@maxb: danke wenn meine google skills in zukunft versagen werde ich mich an dich wenden .

Hab den text überflogen, letztendlich scheint das fazit zu sein ein absender soll eine lesebestätigung verlangen sonst kann er sich brausen gehen. Email ist kein einschreiben. Wenn man also wie ich zb. lesebestätigungen grundsätzlich verweigert gibt es keinen wirksamen zustellbeleg.

Letzendlich bin ich genauso schlau wie vorher, wer ist schuld wenn ein mail nicht ankommt, offensichtlich niemand weil man den versand nur dadurch beweisen kann das der empfänger darauf antwortet.
____________________________________
Greetings
LouCypher
LouCypher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2008, 21:04   #7
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Beiträge: 13.646


Standard

Nach meinem Dafürhalten stellt ein eMail daher keine rechtverbindliche "Bestätigung" dar.
Es gab da mal eine Diskussion in einem anderen Forumsteil, da hab ich auch diese Meinung vertreten.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
Christoph ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2008, 11:49   #8
The_Lord_of_Midnight
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Registriert seit: 26.10.1999
Beiträge: 19.154

Mein Computer

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Also eine Email die nicht mit PGP oder einem ähnlichen Verfahren verschlüsselt wurde, kann sowieso niemals irgendwas beweisen ?
Denn ein Ascii-File kann man ja auf einfachste Art und Weise erstellen ?
Und eine Email zu faken ist ja auch keine Kunst.
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2008, 12:06   #9
enjoy2
-------------
 
Benutzerbild von enjoy2
 
Registriert seit: 22.03.2000
Ort: Tullnerfeld
Alter: 52
Beiträge: 14.550

Mein Computer

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auch eine Verschlüsselung bringt nicht die Sicherheit, dass das Mail ankommt

imho muss erst das Protokoll geändert werden, bevor hier sich etwas ändert
____________________________________
EnJoy

* Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden
* was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart

* BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung
* Wie man Fragen richtig stellt
enjoy2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2008, 12:08   #10
The_Lord_of_Midnight
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Beiträge: 19.154

Mein Computer

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Das ist nicht die Frage.
Die Frage ist, ob man nachweisen kann, daß die Mail vom Sender abgegangen ist und beim Empfänger angekommen ist.
Bei einem Schlüssel wie dem von PGP kann man das nachweisen.

Begründung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pretty_Good_Privacy
PGP benutzt ein sogenanntes Public-Key-Verfahren, das heißt, es gibt ein eindeutig zugeordnetes Schlüsselpaar

Das ist mal die Grundvoraussetzung, vorher braucht man gar nicht weitermachen.
Erst dann kann man daran denken, daß man auch noch eine Lesebestätigung braucht.
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
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