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LouCypher 14.02.2008 13:36

Email sicherheit
 
Bei uns regen sich immer wieder kunden auf wenn mal eine email nicht ankommt. So selten das auch passiert, langsam geht es mir auf den geist mich für probleme zu rechtfertigen die gar nicht in meiner hand liegen.

Oft sind irgendwelche dns probleme, spamfilter in netzwerken die gar nicht in unserer verantwortung liegen schuld und ich muss mir groß was von schadensersatz und derartigen unfug anhören.

Fakt ist das man emailprobleme einem leien gegenüber so gut wie nie verständlich erklären kann. Grad bei anwälten ist so etwas verdammt mühsam.

Ich bin auf der suche nach informationen zu diesem thema, am besten juristische informationen, gesetzliche bestimmungen, urteile, abgewiesene klagen usw.

Email ist nunmal kein einschreiben nur das kapieren viele nicht. Gleichzeitig will dafür aber auch niemend viel geld ausgeben.

ESCOP 06.03.2008 09:33

Email Sicherheit
 
Hallo!

Mit Gesetztestexten kann ich dir leider nicht weiterhelfen, es gibt aber die Möglichkeit eine Rückverfolgung deiner Email vorzunehmen.
Somit hättest du die Möglichkeit bei sensiblen Kunden mit Beweisen aufwarten zu können die sicherstellen, daß die Schuld nicht bei dir liegt.

Sie dir mal die Seite www.readnotify.com an.

mario1 20.03.2008 21:41

Hallo

Vielleicht brauchst du es ja noch:
Auf www.internet4jurists.com findest du einiges zu diesem Thema. Es sind auch gerichtliche Entscheidungen und Gesetzestexte dabei.

zigeina 21.03.2008 17:28

.4456
 
schick halt auch eine sms ...ist ja auch nicht gewährleistet, dass die ankommt :p

maxb 21.03.2008 17:42

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2255585)
Ich bin auf der suche nach informationen zu diesem thema, am besten juristische informationen, gesetzliche bestimmungen, urteile, abgewiesene klagen usw.

Bei soetwas gebe ich z.B. RIS + e-mail + beweis in google ein und stoße gleich auf ein brauchbares und aktuelles OGH Urteil mit einer ausführlichen rechtlichen Beurteilung zum Thema wann den ein e-mail als empfangen gilt bzw.welcher Beweis dafür notwendig ist.

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/...G0000_000.html

Hab's nicht vollständig gelesen, aber viele Gelehrte und noch mehr Meinungen :D

Für den OGH gilt ->

Zitat:

In rechtlicher Hinsicht billigt der Oberste Gerichtshof die Beurteilung der Vorinstanzen, insbesondere auch jene Beurteilung, ein E-Mail sei für den Empfänger in dem Zeitpunkt abrufbar, in dem es in seiner Mailbox eingelangt und gespeichert sei und am Bildschirm angezeigt oder ausgedruckt werden könne, das heiße, sobald ein Abruf durch den Empfänger möglich sei. Darüber hinaus ist auf die Rechtsrüge der Revisionswerberin zu erwidern:

LouCypher 21.03.2008 21:03

@maxb: danke wenn meine google skills in zukunft versagen werde ich mich an dich wenden :D .

Hab den text überflogen, letztendlich scheint das fazit zu sein ein absender soll eine lesebestätigung verlangen sonst kann er sich brausen gehen. Email ist kein einschreiben. Wenn man also wie ich zb. lesebestätigungen grundsätzlich verweigert gibt es keinen wirksamen zustellbeleg.

Letzendlich bin ich genauso schlau wie vorher, wer ist schuld wenn ein mail nicht ankommt, offensichtlich niemand weil man den versand nur dadurch beweisen kann das der empfänger darauf antwortet.

Christoph 21.03.2008 21:04

Nach meinem Dafürhalten stellt ein eMail daher keine rechtverbindliche "Bestätigung" dar.
Es gab da mal eine Diskussion in einem anderen Forumsteil, da hab ich auch diese Meinung vertreten.

The_Lord_of_Midnight 24.03.2008 11:49

Also eine Email die nicht mit PGP oder einem ähnlichen Verfahren verschlüsselt wurde, kann sowieso niemals irgendwas beweisen ?
Denn ein Ascii-File kann man ja auf einfachste Art und Weise erstellen ?
Und eine Email zu faken ist ja auch keine Kunst.

enjoy2 24.03.2008 12:06

auch eine Verschlüsselung bringt nicht die Sicherheit, dass das Mail ankommt

imho muss erst das Protokoll geändert werden, bevor hier sich etwas ändert

The_Lord_of_Midnight 24.03.2008 12:08

Das ist nicht die Frage.
Die Frage ist, ob man nachweisen kann, daß die Mail vom Sender abgegangen ist und beim Empfänger angekommen ist.
Bei einem Schlüssel wie dem von PGP kann man das nachweisen.

Begründung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pretty_Good_Privacy
PGP benutzt ein sogenanntes Public-Key-Verfahren, das heißt, es gibt ein eindeutig zugeordnetes Schlüsselpaar

Das ist mal die Grundvoraussetzung, vorher braucht man gar nicht weitermachen.
Erst dann kann man daran denken, daß man auch noch eine Lesebestätigung braucht.


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