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Alt 25.03.2008, 11:43   #21
pc.net
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Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

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ich würde aber trotzdem zw. lese- und empfangsbestätigung unterscheiden ... da die empfangsbestätigung bereits eine rechtsgültige zusendung beweisen würde - ob der adressat das dann ließt ist unerheblich ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 25.03.2008, 18:08   #22
LouCypher
der da unten wohnt
 
Benutzerbild von LouCypher
 
Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502


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@enjoy: thx der erste link kann schon mal was.

Diese Absatz möchte ich euch nicht vorenthalten:

Zitat:
. Der Anscheinsbeweis ist die Verschiebung des Beweisthemas von der tatbestandsmäßig geforderten Tatsache auf eine leichter erweisliche Tatsache, die mit ihr in einem typischen Erfahrungszusammenhang steht. Er ist nur zulässig, wenn eine typische formelhafte Verknüpfung zwischen der tatsächlich bewiesenen Tatsache und dem gesetzlich geforderten Tatbestandselement besteht; er darf nicht dazu dienen, Lücken der Beweisführung durch bloße Vermutungen auszufüllen.


Das schicke ich dem nächsten der sich aufregt.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 25.03.2008, 20:57   #23
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
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Beiträge: 13.646


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Grundsätzlich hast Du dieses Problem auch bei Briefsendungen, wenn Du keinen eingeschriebenen Brief schickst, bzw. der Adressat ihn nicht annimmt (mir schon passiert), kannst Du eine Zustellung nicht beweisen.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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