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Alt 29.09.2007, 14:09   #11
r_bonnhof
Veteran
 
Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 344


Standard

Zitat:
Original geschrieben von maxb
Dann brauchst du auch nichts zu bezahlen. Ein PC mit Internetanschluss ist noch lange kein Rundfunkmpfänger, auch wenn das manchmal als "Propaganda" verbreitet wird.

Das Rundfunkgesetz besagt aber anderes:
Schon die Möglichkeit eines Empfanges zwingt zur Bezahlung.

19. Was ist eine Rundfunkempfangseinrichtung?
Alle technischen Geräte, mit denen man Radio- und Fernsehprogramme empfangen kann, bezeichnet das Gesetz als "Rundfunkempfangseinrichtung". Dabei ist es egal, was diese Geräte sonst noch können. Ob sie meldepflichtig sind oder nicht, hängt ausschließlich davon ab, ob sie Rundfunkkonsum ermöglichen. Deshalb sind auch rundfunktaugliche Computer (z.B. mit TV-Karte) oder sogar ein Staubsauger mit einem eingebauten Radio grundsätzlich meldepflichtig.
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