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Alt 22.11.2006, 15:59   #1
The_Lord_of_Midnight
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Jetzt gibts ja auch Usb-DVB-T Empfänger.
Was passiert eigentlich wenn ich bereits in meinem Hauptwohnsitz ORF-Gebühren zahle und dann noch einen Nebenwohnsitz habe ?

Wenn ich im Nebenwohnsitz keinen Fernseher habe, dann müsste ich ja nicht zweimal zahlen ?
(mit Fernseher im Nebenwohnsitz selbstverständlich zweimal Orf-Gebühren ?)

Nur was passiert mit dem Usb-Stick, wenn ich im Nebenwohnsitz keinerlei Empfangsmöglichkeit habe ?
Nur den DVB-T Usb-Stick ?
Der ist ja mobil ?

Muss dann jeder Mensch der einen Dvb-T Usb-Stick besitzt für alle Haupt- und Nebenwohnsitze zahlen ?
Weil eine direkte Zuordnung zu einem Ort ist ja damit nicht mehr möglich ?
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