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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme.

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Alt 01.12.2010, 20:21   #11
Weini
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Standard

Zitat:
Zitat von FranzK Beitrag anzeigen
Sicher nicht!
Der Umtausch beim Händler geht immer deutlich schneller als das Einschicken! Und nichts anderes habe ich geschrieben.
Nur ein Sofortaustausch "ginge" schneller. Das scheitert bei Händlern, die WD gut kennen (ich war knapp zwanzig Jahre lang offizieller Western Digital Partner) scheitert en Sofortaustausch (abgesehen von den ersten sechs Monate nach Kauf) häufig an den verkürzten Garantiezeiten (nachzulesen auf der WD-Seite) der von WD versendeten Austauschplatten.

Es steht dir aber frei, meinen Erfahrungen nicht zu glauben. Ich bin deshalb nicht böse.

Zitat:
Zitat von FranzK Beitrag anzeigen
Vom Händler einschicken lassen ist die schlechteste Lösung, denn sie ist teurer als das selbst schicken, dauert noch länger und man hat zumindestens einen zusätzlichen Weg zum Händler.
Da stimme ich dir ohnehin zu.

Zitat:
Zitat von FranzK Beitrag anzeigen
Man hat also auch hier nur den Kaufbeleg von der Originalplatte. Von dieser Seite ändert sich also beim Händler eher nichts. Es kann aber sein, dass bei Problemen mit der neuen Platte eine Internet-Abwicklung nur auf die Seriennummer der Platte schaut, und man hier die volle Länge der neuen Garantie ausschöpfen kann.
Wie läuft das bei WD? Die pfeifen auf deinen Kaufbeleg (für Garantie ist der Händler - zumindest rechtlich - nicht zuständig). WD setzt für alle Festplatten nach Produktion eine Garantiedauer von Produktionsdatum plus 36/60 JMonaten (je nach Serie und aktuellem Stand) plus eine Toleranzzeit von 2-3 Monaten. Dieses Datum kannst du für jede WD-Platte auf der Homepage prüfen - ganz ohne Kaufdatum, Kaufbeleg etc.

Üblicherweise (eine Ausnahme ist hier im Thread angeführt) kommt dann eine Austauschpaltte, deren Garantieablauf mit dem der eingesendeten Platte übereinstimmt (auch wieder über die Homepage abzufragen).

Auch hier gilt, was ich schon oben gesagt habe: Ich bin dir nicht böse, wenn du mir nicht glaubst und/oder anderer Meinung bist.
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