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#26 |
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User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
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Ja, ohnehin. Genauso, wie die Kassen dem Kassenarzt zugestehen. Daher ist in einem solchen Fall auch keine Entlastung der Kassen gegeben.
Anders nur, wenn der Patient den ihm zustehenden Kassenanteil nicht einfordert. |
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