Ich denke, dass sowohl (gesetzliche, 1/2 Jahr) Garantie wie auch Gewährleistung der Händler zu tragen hat. Denn nur er ist mein Vertragspartner.
Diesogenannte Herstellergarantie ist ja zumeist eine Garantie, die über die gesetzlich festgelegte Frist von 1/2 Jahr hinausgeht.
Zitat:
Greif mal einem Nackten in die Tasche
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Genau das meinte ich ..... wenn ich also beim Cosmos einen Laptop erstehe, dann fürchte ich, dass den minus 20 % der Verlust von Garantie und Gewährleistung gegenüber steht (soferne nicht eine explizite Herstellergarantie besteht).
Zitat:
Ist dein kopierter Absatz, ohne Zusammenhang mehr als verwirrend.
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Nein, ist er nicht. Ich habe hier das Wort "Händler" fett hervorgehoben.