Zitat:
Zitat von The_Lord_of_Midnight
Das Problem ist, daß diese ganzen Bestimmungen natürlich nur im Rahmen des Gewährleistungsrechtes zum Tragen kommen.
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das seh ich auch so. hatte im dezember ein defektes mainboard gekauf. (e-tec, nicht ditech, aber eigentlich egal) der händler nimmt dann nur die daten und die fehlermeldung auf und schickt das kaputte teil an den hersteller, der es ihm dann wieder zurückschickt. mehr hat der händler mit dem prozedere nicht zu tun. bei mir hat es über weihnachten und neujahr fast 8 wochen gedauert, bis ich das teil wieder hatte.
ich denke es wäre wichtig im kundenservice und reklamationsrecht eine europaweit einheitliche regelung zu finden, die auch im gesetzestext genau definiert, wer verantwortlich ist, wie lange eine reklamationsabwicklung dauern darf und welche ersatzleistungen man in anspruch nehmen darf.
unverhältnismäßig - angemessener - unzumutbar; alleine, wenn ich mir das durchlese, frage ich mich wie ausgebildete juristen auf solche fortmulierungen in gesetzestexten kommen können. mir unverständlich.