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Handy & Mobiltelefonie Alles über Handys, Handy-Games, Handy-Provider, GSM, UMTS - egal ob Android oder iOS - usw. |
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Themen-Optionen | Ansicht |
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#21 |
may the force be with you
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![]() ähm... nein! das glaub ich einfach nicht!
ich kaufe ein Handy zu vergünstigten Konditionen, dass dann auch MIR gehört... solange ich den Vertrag auch zahle, kann es dem Betreiber wurscht sein ob ich meine Freiminuten/SMS/GB verprasse oder die SIM in der LADE verstaubt. das Grundentgelt für den Vertrag bekommt er ja; was ich mit der Hardware mache, die ja MIR gehört kann dem absolut BANANE sein. Abgesehen davon, dass ich vlt Garantie und Gewährleistungsanspruch verliere wenn das DING echt mal was hat...
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i have a very bad feeling about this... |
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#22 |
Aussteiger
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![]() das problem ist halt, dass hier nicht die hardware verändert wird, sondern die betriebssoftware ...
und da steht der mobilfunk-betreiber auf dem standpunkt, dass beim entsperren die für ihn angepaßte betriebssoftware (=branding) auf dem gerät durch ausnutzung diverser lücken oder schwachstellen widerrechtlich verändert wird ... darum rate ich allen: finger weg von gebrandeten geräten ... es ist dabei zumeist nicht nur eine festlegung auf den provider vorgegeben, sondern auch mit weiteren einschränkungen zu rechnen (zB. weglassen diverser funktionen der "standard-betriebssoftware") ...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#23 |
Veteran
![]() Registriert seit: 05.06.2003
Beiträge: 444
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![]() Was NACH Ablauf einer Bindungsfrist mit dem Gerät passiert, ist durch die Bindungsfrist eindeutig geregelt: Das Gerät ist frei! Daher kann NACH Ablauf der Bindungsfrist mit dem Gerät gemacht werden, was jeder will - das ist rechtlich einwandfrei!
Das Problem zudem ist, dass der Wert des Gerätes nach wenigen Jahren (Bindungsfrist gerne 2 Jahre) buchhaltärisch, und genau genommen auch wertmäßig, sehr weit abgeschrieben ist. Mit anderen Worten bedeutet dies, eine Zusatzaufwertung des Kaufpreises nach der Abschreibung! Wer noch weiter grübeln möchte: Ist das Handy beim Kauf eigentlich dann mein Eigentum? Eher nein, wenn ich die Bindungsfrist betrachte. Was ist aber nach Beendigung der Bindungsfrist - ist da das Handy dann mein Eigentum? Wer jetzt meint, auch hier nicht, den frage ich: Wann geht das Handy eigentlich in den Eigentumsbesitz über? Und vorallem: Warum ist die Besitzübergabe überhaupt kostenpflichtig? Die ganzen Einstellungen nimmt der Provider auf eine andere Art vor, sodass die Voreinstellungen auf den gesperrten Handy<s nicht wirklich ein Argument sind. Mit anderen Worten: Es ist egal, ob ich ein freies oder ein gesimlocktes Handy kaufe, die Einstellungen krieg ich sowieso vom Provider. In meinen Augen gehört die automatisch fortlaufende Simlocksperre NACH Bindungsfrist aufgehoben, weil sie eigentlich eine Form der "Besitzstörung" darstellt! Der Vertrag wurde eingehalten und dennoch ist die Sperre aufrecht - nur nach Bezahlung wird diese aufgehoben. Genau um das geht es eigentlich! Und es stellt sich auch die Frage, wer eigentlich der Schuldioge wäre: Der Auftraggeber und der "Macher" - nachg Beendigung der Bindungsfrist ist das rechtlich gesehen keiner von beiden! Nach Beendigung der Bindungsfrist, und hier wiederhole ich mich absichtlich, geht das Gerät in das Eigentum über und jeder kann mit dem Gerät machen, was er will - dass dies den Providern nicht gefällt, ist klar - genauso wie es rechtlich eindeutig ist und daher nach Beendigung der Bindungsfrist alles was sich da noch weiter in den AGB´s als Bindung nennt, sittenbwidrig ist und gelöscht gehört! |
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#24 | |
User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
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#25 |
Inventar
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![]() das ist sowas von crank
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#26 |
Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
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![]() Nein, das ist einfach der Unterschied zwischen Rechtsempfinden und formalem Recht!
Wie sagte doch H.Rosendorfer? Bei Gericht bekommt men ein Urteil, aber nicht recht!
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Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
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#27 |
Veteran
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#28 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 23.03.2000
Ort: Graz
Alter: 71
Beiträge: 3.567
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![]() Zitat:
Es muss jedem Anbieter selbstverständlich völlig frei gestellt sein, welche Verträge er anbietet. Man kann ihm doch die Klauseln nicht vorschreiben. Jeder hat die Freiheit, sie zu akzeptieren oder nicht. Und natürlich muss man die Entsperrkosten als Kunde in die Rechnung mit einbeziehen, sie stehen ja quasi im Vertrag (aber man kann sie noch etwas reduzieren, wenn man nach Ablauf des Vertrags wo anders entsperren lässt). Die Entsperrklausel im Vorhinein ausblenden und danach jammern ist einfach nur kindisch. ![]()
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Ciao |
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#29 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 23.03.2000
Ort: Graz
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Beiträge: 3.567
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![]() Zitat:
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Ciao |
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#30 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 23.03.2000
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Beiträge: 3.567
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