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Alt 05.05.2011, 14:24   #1
Karl99
Veteran
 
Registriert seit: 05.06.2003
Beiträge: 444


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Es stellt sich aber durchaus berechtigt die Frage, ob ein SIM-Lock NACH Ablauf der Bindungsfrist immer noch bestehen muss! Auf der anderen Seite kann mit der SIM-LOCK-Sperre auch eine gewisse Einschränkung der Funktionialität gegeben sein, und das hat mit einem Providerwechsel noch gar nichts zu tun. Daher muss man diese Sache sehr unterschiedlich betrachten. Man könnte aber auch meinen, dass die AGB dahingehend korrigiert werden müssen, als dass die SIM-LOCK-Sperre NACH Ablauf der Frist kostenlos entfernt werden muss, weil sich sonst die Entsperrkosten zu den Anschaffungskosten dazu addieren und somit das Handy auch nicht mehr so günstig ist. Dies vorallem auch in der Annahme, jemand tauscht nach 2 Jahren das Handy, bleibt beim gleichen Provider (erfüllt somit die Vertraglichkeit) und gibt das Handy seinem Kind, das mit irgendeinem billigen Wertkartentarif telefonieren darf. Und genau in diesem Zusammenhang stellt sich eben die Frage, ob die, selbstverständlich in den AGB ausgewiesenen Entsperrkosten, tatsächlich gerechtfertigt sind.
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Alt 10.05.2011, 16:43   #2
FranzK
Inventar
 
Registriert seit: 23.03.2000
Ort: Graz
Alter: 71
Beiträge: 3.567


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Zitat:
Zitat von Karl99 Beitrag anzeigen
... Man könnte aber auch meinen, dass die AGB dahingehend korrigiert werden müssen, als dass die SIM-LOCK-Sperre NACH Ablauf der Frist kostenlos entfernt werden muss, weil sich sonst die Entsperrkosten zu den Anschaffungskosten dazu addieren und somit das Handy auch nicht mehr so günstig ist. .... Und genau in diesem Zusammenhang stellt sich eben die Frage, ob die, selbstverständlich in den AGB ausgewiesenen Entsperrkosten, tatsächlich gerechtfertigt sind.
Seltsame Ansichten liest man da...

Es muss jedem Anbieter selbstverständlich völlig frei gestellt sein, welche Verträge er anbietet. Man kann ihm doch die Klauseln nicht vorschreiben. Jeder hat die Freiheit, sie zu akzeptieren oder nicht. Und natürlich muss man die Entsperrkosten als Kunde in die Rechnung mit einbeziehen, sie stehen ja quasi im Vertrag (aber man kann sie noch etwas reduzieren, wenn man nach Ablauf des Vertrags wo anders entsperren lässt). Die Entsperrklausel im Vorhinein ausblenden und danach jammern ist einfach nur kindisch.

____________________________________
Ciao
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