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Alt 06.05.2011, 21:16   #1
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Beiträge: 13.646


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Mag alles stimmen, es ist nur interessant was die Firmen alles einklagen und wie Gerichte reagieren.
Verstehen kann ich das Urteil nicht ganz, siehe steelrat; ist auch die Frage ob das in A auch kommt.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 07.05.2011, 00:13   #2
barns
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Beiträge: 396

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Ihr müsst mal euer persönliches Rechtsempfinden ausblenden und euch ganz auf das Wesentliche konzentrieren: den Gesetzestext. Ob das nun wirklich ein Vergehen ist, wird wohl noch nicht ganz durch sein und auch nicht so einfach zu beantworten zu sein.
Aber gleich mal zu sagen, dass sich hier ein "Provinzrichter" profilieren will, halte ich für verfrüht. Es wird wohl kaum einer hier eine Ahnung von deutschem Strafrecht haben.
barns ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.05.2011, 12:37   #3
Weini
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Zitat:
Zitat von barns Beitrag anzeigen
Ihr müsst mal euer persönliches Rechtsempfinden ausblenden und euch ganz auf das Wesentliche konzentrieren: den Gesetzestext. Ob das nun wirklich ein Vergehen ist, wird wohl noch nicht ganz durch sein und auch nicht so einfach zu beantworten zu sein.
Aber gleich mal zu sagen, dass sich hier ein "Provinzrichter" profilieren will, halte ich für verfrüht. Es wird wohl kaum einer hier eine Ahnung von deutschem Strafrecht haben.
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Alt 07.05.2011, 02:15   #4
pc.net
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die sogenannten provinz-richter sind idR keineswegs dumm, engstirnig oder verkorkst ... oft fällen die solche urteile mit voller absicht, damit eine überprüfung durch die nächste instanz jedenfalls erfolgt, wodurch insgesamt größere rechtssicherheit entsteht ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 07.05.2011, 09:06   #5
steelrat
may the force be with you
 
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das mag wohl sein, und DUMM ist jemand der etwas aus Absicht heraus tut ein gewisses Ziel zu erreichen und dieses dann auch erreicht sicher nicht!

nichts desto trotz sehe ich den einzigen Frevel hier, dass der Provider um sein (imo und ich sprecher hier als Privater und nicht als Mitarbeiter) eh schon viel zu hohes Entsperrgelt umfallt und die subventionierte Hardware so im Nachhinein entsubventioniert wird...

wie gesagt, mir persönlich ist das egal, da ich mit Voller Überzeugung das Netz nutze, für das ich auch arbeite, und solang ich da arbeite an einem WECHSEL kein interesse habe; Ausserdem stehen mir zum Entsperren andere Mittel und Wege offen (Lesen können ist ab und an auch ein echt unfairer Vorteil *harrharr*)

wie gesagt, STRAFTATBestand kann ich hier keinen Erkennen. Höchstens Zivilrechtlich relevantes...

oder würde wer von euch, weil er ab und zu Bekannten das Handy entsperrt und dafür als Gegenleistung sagen wir nen 10er bekommt deswegen in den Knast wollen? oder eine Vorstrafe...?

AN dieser Stelle geb ich zu bedenken, was sonst noch für Gestalten FREI herumlaufen, die eine ECHTE Straftat begangen haben..

Soll ihm der Richter von mir aus wegen der Gewerbsmäßigkeit seiner Tätigkeit eine Geldstrafe aufbrummen die bei der nächsten Instanz dann fällt... aber gleich Haft auf Bewährung? definitiv überzogen...
____________________________________
i have a very bad feeling about this...
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Alt 10.05.2011, 16:46   #6
FranzK
Inventar
 
Registriert seit: 23.03.2000
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Zitat:
Zitat von steelrat Beitrag anzeigen
...
nichts desto trotz sehe ich den einzigen Frevel hier, dass der Provider um sein (imo und ich sprecher hier als Privater und nicht als Mitarbeiter) eh schon viel zu hohes Entsperrgelt umfallt und die subventionierte Hardware so im Nachhinein entsubventioniert wird...
...
Von welcher subventionierten Hardware schreibst du da? Der Provider bietet bei entsprechenden Verträgen eine Vorleistung in Form eines extrem vergünstigten Mobiltelephons, in der Hoffnung, dass er durch entsprechende Nutzung dieses Teils im Laufe des Vertrags ein Geschäft macht. Da ist nichts subventioniert, das ist kalkuliert!

____________________________________
Ciao
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Alt 09.05.2011, 12:08   #7
Iolaos
Hero
 
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Alter: 50
Beiträge: 840


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Vergesst deutsche Entscheidungen vor allem im Strafrecht, erstens verwenden sie eine andere Terminologie und zweitens sind deutsche Entscheidungen auf Österreich absolut nicht anwendbar.
____________________________________
Wer schenkt mir einen 635csi ?
Iolaos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2011, 12:16   #8
LouCypher
der da unten wohnt
 
Benutzerbild von LouCypher
 
Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502


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wer weis ob sich nicht irgendein richter der auch mal in die medien will davon inspirieren lässt. Der strafversetzen BO würd ich das schon zutrauen.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 09.05.2011, 13:54   #9
Karl99
Veteran
 
Registriert seit: 05.06.2003
Beiträge: 444


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Wenn aus einem deutschen Rechtsspruch eine EU-Richtlinie konstruiert wird, dann wird´s aber auch für uns schon spannend!

Aber so wie ich das lese, stellt sich für mich auch eine weitere Frage:
Wer hat einen Vertrag zu einem Anbieter? Der Kunde oder der, sagen wir mal, Entsperrshop?! Bedeutet sohin, dass seitens des Anbieters nur der Kunde aufgrund der Vertragsmäßigkeit angeklagt werden kann, ob der Entsperrshop die Handy entsperrt, was ja auch wieder einer Dienstleistung gleichkommt, muss dem Anbieter schlicht und einfach wurscht sein! Wenn ein Handy NACH dem Ablauf der Frist egal auf welche Art auch immer entsperrt wird, dann entspricht dies nämlich KEINEM Rechtsbruch - dass das Körberlgeld durch die überhöhten Abgeltungskosten seitens des Anbieters dem verloren gehen, alleine darum geht es! Hier könnte man aber auch wiederum meinen, dass dies einem gewissen rechtlich bedenklichen Zustand darstellt. Ursprünglich war das Entsperren nach Ablauf der Frist kostenlos, danach plötzlich (als die Betreiber den BRaten rochen) stark und unverhältnismäßig kostenpflichtig - wo sind hier unsere Konsumentenschützer???
Karl99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2011, 14:28   #10
barns
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Zitat:
Zitat von Karl99 Beitrag anzeigen
Wenn aus einem deutschen Rechtsspruch eine EU-Richtlinie konstruiert wird, dann wird´s aber auch für uns schon spannend!

Aber so wie ich das lese, stellt sich für mich auch eine weitere Frage:
Wer hat einen Vertrag zu einem Anbieter? Der Kunde oder der, sagen wir mal, Entsperrshop?! Bedeutet sohin, dass seitens des Anbieters nur der Kunde aufgrund der Vertragsmäßigkeit angeklagt werden kann, ob der Entsperrshop die Handy entsperrt, was ja auch wieder einer Dienstleistung gleichkommt, muss dem Anbieter schlicht und einfach wurscht sein! Wenn ein Handy NACH dem Ablauf der Frist egal auf welche Art auch immer entsperrt wird, dann entspricht dies nämlich KEINEM Rechtsbruch - dass das Körberlgeld durch die überhöhten Abgeltungskosten seitens des Anbieters dem verloren gehen, alleine darum geht es! Hier könnte man aber auch wiederum meinen, dass dies einem gewissen rechtlich bedenklichen Zustand darstellt. Ursprünglich war das Entsperren nach Ablauf der Frist kostenlos, danach plötzlich (als die Betreiber den BRaten rochen) stark und unverhältnismäßig kostenpflichtig - wo sind hier unsere Konsumentenschützer???
Völlig egal wer hier einen Vertrag mit wem hat. Es geht um die Datenveränderung an sich. Jener der sie durchführt ist strafbar.
barns ist offline   Mit Zitat antworten
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