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| Handy & Mobiltelefonie Alles über Handys, Handy-Games, Handy-Provider, GSM, UMTS - egal ob Android oder iOS - usw. |
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#1 |
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Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
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Mag alles stimmen, es ist nur interessant was die Firmen alles einklagen und wie Gerichte reagieren.
Verstehen kann ich das Urteil nicht ganz, siehe steelrat; ist auch die Frage ob das in A auch kommt.
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Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
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#2 |
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Veteran
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Ihr müsst mal euer persönliches Rechtsempfinden ausblenden und euch ganz auf das Wesentliche konzentrieren: den Gesetzestext. Ob das nun wirklich ein Vergehen ist, wird wohl noch nicht ganz durch sein und auch nicht so einfach zu beantworten zu sein.
Aber gleich mal zu sagen, dass sich hier ein "Provinzrichter" profilieren will, halte ich für verfrüht. Es wird wohl kaum einer hier eine Ahnung von deutschem Strafrecht haben. |
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#3 | |
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User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
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Zitat:
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#4 |
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Aussteiger
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die sogenannten provinz-richter sind idR keineswegs dumm, engstirnig oder verkorkst ... oft fällen die solche urteile mit voller absicht, damit eine überprüfung durch die nächste instanz jedenfalls erfolgt, wodurch insgesamt größere rechtssicherheit entsteht ...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#5 |
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may the force be with you
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das mag wohl sein, und DUMM ist jemand der etwas aus Absicht heraus tut ein gewisses Ziel zu erreichen und dieses dann auch erreicht sicher nicht!
nichts desto trotz sehe ich den einzigen Frevel hier, dass der Provider um sein (imo und ich sprecher hier als Privater und nicht als Mitarbeiter) eh schon viel zu hohes Entsperrgelt umfallt und die subventionierte Hardware so im Nachhinein entsubventioniert wird... wie gesagt, mir persönlich ist das egal, da ich mit Voller Überzeugung das Netz nutze, für das ich auch arbeite, und solang ich da arbeite an einem WECHSEL kein interesse habe; Ausserdem stehen mir zum Entsperren andere Mittel und Wege offen (Lesen können ist ab und an auch ein echt unfairer Vorteil *harrharr*) wie gesagt, STRAFTATBestand kann ich hier keinen Erkennen. Höchstens Zivilrechtlich relevantes... oder würde wer von euch, weil er ab und zu Bekannten das Handy entsperrt und dafür als Gegenleistung sagen wir nen 10er bekommt deswegen in den Knast wollen? oder eine Vorstrafe...? AN dieser Stelle geb ich zu bedenken, was sonst noch für Gestalten FREI herumlaufen, die eine ECHTE Straftat begangen haben.. Soll ihm der Richter von mir aus wegen der Gewerbsmäßigkeit seiner Tätigkeit eine Geldstrafe aufbrummen die bei der nächsten Instanz dann fällt... aber gleich Haft auf Bewährung? definitiv überzogen...
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i have a very bad feeling about this... |
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#6 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 23.03.2000
Ort: Graz
Alter: 71
Beiträge: 3.567
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Zitat:
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Ciao |
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#7 |
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Hero
Registriert seit: 30.11.2000
Ort: Klognfurt
Alter: 50
Beiträge: 840
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Vergesst deutsche Entscheidungen vor allem im Strafrecht, erstens verwenden sie eine andere Terminologie und zweitens sind deutsche Entscheidungen auf Österreich absolut nicht anwendbar.
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Wer schenkt mir einen 635csi ? |
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#8 |
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der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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wer weis ob sich nicht irgendein richter der auch mal in die medien will davon inspirieren lässt. Der strafversetzen BO würd ich das schon zutrauen.
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Greetings LouCypher |
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#9 |
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Veteran
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Beiträge: 444
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Wenn aus einem deutschen Rechtsspruch eine EU-Richtlinie konstruiert wird, dann wird´s aber auch für uns schon spannend!
Aber so wie ich das lese, stellt sich für mich auch eine weitere Frage: Wer hat einen Vertrag zu einem Anbieter? Der Kunde oder der, sagen wir mal, Entsperrshop?! Bedeutet sohin, dass seitens des Anbieters nur der Kunde aufgrund der Vertragsmäßigkeit angeklagt werden kann, ob der Entsperrshop die Handy entsperrt, was ja auch wieder einer Dienstleistung gleichkommt, muss dem Anbieter schlicht und einfach wurscht sein! Wenn ein Handy NACH dem Ablauf der Frist egal auf welche Art auch immer entsperrt wird, dann entspricht dies nämlich KEINEM Rechtsbruch - dass das Körberlgeld durch die überhöhten Abgeltungskosten seitens des Anbieters dem verloren gehen, alleine darum geht es! Hier könnte man aber auch wiederum meinen, dass dies einem gewissen rechtlich bedenklichen Zustand darstellt. Ursprünglich war das Entsperren nach Ablauf der Frist kostenlos, danach plötzlich (als die Betreiber den BRaten rochen) stark und unverhältnismäßig kostenpflichtig - wo sind hier unsere Konsumentenschützer??? |
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#10 | |
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Veteran
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Zitat:
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