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| Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche Angebote und Fragen zu IT-Jobs |
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#111 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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Zitat:
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pssst tanj |
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#112 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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Zitat:
wäre auch wirklich unpassend, in deiner beruflichen situation ![]()
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pssst tanj |
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#113 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 64
Beiträge: 1.508
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Und bei den anderen ist es passend???
Wer beurteilt, wer wen kritisieren darf??? |
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#114 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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Zitat:
in diesem falle du, wie ich deinem vorhergehenden posting entnehmen konnte.
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pssst tanj |
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#115 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 64
Beiträge: 1.508
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Ich wehre mich nur gegen Pauschalurteile und falsche Unterstellungen!
Ich habe nicht geasgt, dass ich beurteile, wer wen kritisieren darf. Aber Kritik kann doch nicht heißen, dem anderen Dinge zu unterstellen, die absolut unwahr sind. |
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#116 | |
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Quantensingularität
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Zitat:
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Was ist klein, grün und dreieckig? Ein kleines grünes Dreieck! Bahnübergänge sind die härtesten Drogen der Welt! Ein Zug und du bist weg! |
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#117 | ||
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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Zitat:
Zitat:
und das ganze jetzt noch auf sonn- und feiertage umgelegt... Vergütung von Überstunden Für Überstunden gebührt ein Zuschlag von 50% oder eine Abgeltung durch Zeitausgleich. Der Überstundenzuschlag gebührt auch bei Abgeltung in Form von Zeitausgleich. In vielen Kollektivverträgen sind für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit 100%ige Zuschläge vorgesehen. Der Berechnung des Zuschlages ist die Normalstundenentlohnung zu Grunde zu legen, wobei der Kollektivvertrag auch eine günstigere Berechnungsart vorsehen kann. Zeitausgleich für Überstunden Da Überstunden mit dem entsprechenden Zuschlag vergütet werden müssen, ist dieser Zuschlag auch bei einem Zeitausgleich entsprechend zu berücksichtigen. Ein Zeitausgleich für Überstunden beträgt demnach 1 : 1,5 oder bei 100%igen Überstundenzuschlägen 1 : 2. Es kann aber auch die jeweilige Grundstundenentlohnung in Zeit 1 : 1 abgegolten und der Zuschlag in Geld ausbezahlt werden. Achtung: Eine Vereinbarung, Überstunde nur im Verhältnis 1 : 1 abzugelten ist nicht zulässig. Vorenthaltene Zuschläge können unter Berücksichtigung allfälliger Verjährungs- und Verfallsbestimmungen nachgefordert werden. http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-856-AD-855.html verfallsfristen beachten!
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pssst tanj |
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#118 | |
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Alter Sack
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Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
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Zitat:
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Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
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#119 | ||
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Veteran
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Alter: 51
Beiträge: 398
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Zitat:
Zitat:
wenns um dieses thema geht (schon öfters erlebt), dabei scheint es sich doch um eine art "wunden punkt" zu handeln... mir hat zumindest noch keiner unterstellt, ich würde weniger arbeiten als andere, und wenn, würds mich kalt lassen. ![]() |
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#120 |
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Quantensingularität
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Also es wird doch immer von den anderen gemotzt wegen der geringeren Stunden. Andererseits höhre ich immer wieder "ich würde es nicht machen". Seht halt den längeren Urlaub als Ausgleich für die Arbeit mit den Schülern an.
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Was ist klein, grün und dreieckig? Ein kleines grünes Dreieck! Bahnübergänge sind die härtesten Drogen der Welt! Ein Zug und du bist weg! |
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