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jorge 15.05.2005 21:47

Überstunden
 
Hallo,

wie werden bei euch die überstunden abgerechnet?

nur ZA?
wenn ausbezahhlt mit zuschlag?
wieviel zuschlag?

danke
jorge

S@ndy 15.05.2005 21:56

leider nur ZA
 
Bei uns gibts leider nur ZA und zwar 1:1 - es wird auch nicht unterschieden ob die Überstunden in der Nacht oder am Wochenede gemacht wurden. Dafür ist z.B. 2 Wochen Weihnachten ZA - also eigentlich 2 Wochen Urlaub mehr ;-) und es gibt auch keine Kernzeiten (Anwesenheitspflichzeiten) - was auch recht praktisch sein kann.

lg
S@ndy

frazzz 15.05.2005 22:04

die werden natürlich mit gesetzlichem zuschlag v0n 50 bis 200% ausbezahlt ;)

ein za von 1:1 ist nicht statthaft, höchstens bei mehr-(nicht über-)stunden.

pong 16.05.2005 08:27

Entweder ZA 1:1 oder auszahlen mit Zuschlag (zw. 50 und 200%)

pong

The_Lord_of_Midnight 16.05.2005 10:12

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
die werden natürlich mit gesetzlichem zuschlag v0n 50 bis 200% ausbezahlt ;)

ein za von 1:1 ist nicht statthaft, höchstens bei mehr-(nicht über-)stunden.

also 50% bei "normalen" überstunden ist mir klar.
auch 100% an sonn- und feiertagen oder bei nachtstunden.
nur was wären dann 200% ?

pong 16.05.2005 10:40

Zitat:

nur was wären dann 200% ?
Nacht: 100%
Sonn- und Feiertag: 200%

pong

The_Lord_of_Midnight 16.05.2005 11:13

Zitat:

Original geschrieben von pong
Nacht: 100%
Sonn- und Feiertag: 200%

pong

also das wäre mir neu, daß es da unterschiede gibt. in der edv sind ja sonn- und feiertags-arbeit nichts ungewöhnliches, aber 200%ige überstunden hab ich noch nie gesehen.

ist das allgemein so ?
oder ist das nur in bestimmten kollektivverträgen so ?
wurde das geändert ?
hast du tatsächlich schon einmal 200%ig überstunden ausbezahlt bekommen ?
das heisst tatsächlich den DREIFACHEN Brutto-Lohn ?


Tarjan 16.05.2005 11:19

Das einzige wo ich das gesehen habe war bei der Österreichischen Post.

pong 16.05.2005 12:09

Jaja, immer diese Überbleibsel aus längst vergessenen Tagen ;)

pong

pc.net 16.05.2005 15:40

Zitat:

Original geschrieben von pong
Nacht: 100%
Sonn- und Feiertag: 200%

pong

lt. diversen kollektivverträgen werden überstunden am sonntag nur mit 100 % zuschlag vergütet (sofern dieser sonntag nicht als werktag anzusehen ist oder auf einen gesetzlichen feiertag fällt) ...

überstunden (von 6 bis 20 uhr): 50 % zuschlag
überstunden (von 20 bis 6 uhr) und an sonntagen: 100 % zuschlag
überstunden an gesetzlichen feiertagen: 200 % zuschlag


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