![]() |
![]() |
|
![]() |
![]() |
|
IT-Security Rat & Tat bei Fragen und Problemen zu Computer-, Netzwerk- und Daten-Sicherheit |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
![]() |
#1 |
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
|
![]() Bei uns regen sich immer wieder kunden auf wenn mal eine email nicht ankommt. So selten das auch passiert, langsam geht es mir auf den geist mich für probleme zu rechtfertigen die gar nicht in meiner hand liegen.
Oft sind irgendwelche dns probleme, spamfilter in netzwerken die gar nicht in unserer verantwortung liegen schuld und ich muss mir groß was von schadensersatz und derartigen unfug anhören. Fakt ist das man emailprobleme einem leien gegenüber so gut wie nie verständlich erklären kann. Grad bei anwälten ist so etwas verdammt mühsam. Ich bin auf der suche nach informationen zu diesem thema, am besten juristische informationen, gesetzliche bestimmungen, urteile, abgewiesene klagen usw. Email ist nunmal kein einschreiben nur das kapieren viele nicht. Gleichzeitig will dafür aber auch niemend viel geld ausgeben.
____________________________________
Greetings LouCypher |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 | ||
Großmeister
![]() |
![]() Zitat:
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/...G0000_000.html Hab's nicht vollständig gelesen, aber viele Gelehrte und noch mehr Meinungen ![]() Für den OGH gilt -> Zitat:
Geändert von maxb (21.03.2008 um 17:46 Uhr). |
||
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
|
![]() @maxb: danke wenn meine google skills in zukunft versagen werde ich mich an dich wenden
![]() Hab den text überflogen, letztendlich scheint das fazit zu sein ein absender soll eine lesebestätigung verlangen sonst kann er sich brausen gehen. Email ist kein einschreiben. Wenn man also wie ich zb. lesebestätigungen grundsätzlich verweigert gibt es keinen wirksamen zustellbeleg. Letzendlich bin ich genauso schlau wie vorher, wer ist schuld wenn ein mail nicht ankommt, offensichtlich niemand weil man den versand nur dadurch beweisen kann das der empfänger darauf antwortet.
____________________________________
Greetings LouCypher |
![]() |
![]() |
![]() |
#4 |
Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
|
![]() Nach meinem Dafürhalten stellt ein eMail daher keine rechtverbindliche "Bestätigung" dar.
Es gab da mal eine Diskussion in einem anderen Forumsteil, da hab ich auch diese Meinung vertreten.
____________________________________
Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
![]() |
![]() |
![]() |
#5 |
Gesperrt
![]() |
![]() Also eine Email die nicht mit PGP oder einem ähnlichen Verfahren verschlüsselt wurde, kann sowieso niemals irgendwas beweisen ?
Denn ein Ascii-File kann man ja auf einfachste Art und Weise erstellen ? Und eine Email zu faken ist ja auch keine Kunst. |
![]() |
![]() |
![]() |
#6 |
-------------
![]() |
![]() auch eine Verschlüsselung bringt nicht die Sicherheit, dass das Mail ankommt
imho muss erst das Protokoll geändert werden, bevor hier sich etwas ändert
____________________________________
EnJoy * Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden * was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart * BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung * Wie man Fragen richtig stellt |
![]() |
![]() |
![]() |
#7 |
Gesperrt
![]() |
![]() Das ist nicht die Frage.
Die Frage ist, ob man nachweisen kann, daß die Mail vom Sender abgegangen ist und beim Empfänger angekommen ist. Bei einem Schlüssel wie dem von PGP kann man das nachweisen. Begründung: http://de.wikipedia.org/wiki/Pretty_Good_Privacy PGP benutzt ein sogenanntes Public-Key-Verfahren, das heißt, es gibt ein eindeutig zugeordnetes Schlüsselpaar Das ist mal die Grundvoraussetzung, vorher braucht man gar nicht weitermachen. Erst dann kann man daran denken, daß man auch noch eine Lesebestätigung braucht. |
![]() |
![]() |
![]() |
#8 |
-------------
![]() |
![]() ja, nur wie beweist dies, dass eine Mail weggegangen ist, bzw. angekommen ist?
es beweist, wenn man eine E-Mail vohranden, dass diese E-Mail eine bestimmte Person versendet hat so lange das bestehende Protokoll nicht geändert wird, wird es diese Unsicherheiten geben
____________________________________
EnJoy * Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden * was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart * BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung * Wie man Fragen richtig stellt |
![]() |
![]() |
![]() |
#9 |
Gesperrt
![]() |
![]() Das in Kombination mit der Lesebestätigung müsste ausreichen.
|
![]() |
![]() |
![]() |
#10 |
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
|
![]() es geht mir letzendlich nur um eine laientaugliche erklärung. Leider werden heute sachen via email abgewickelt für die email aufgrund der verwendeten technologie nicht geeignet ist. Tausendmal klappts und einmal nicht, email ist ja im grunde fast das gleiche wie wenn ich meine korrespondenz anstatt per post zu schicken auf der kärnterstrasse offen ein einen gedichtbaum klebe. Voip entwickelt sich ja in die gleiche richtung. Möchte nicht wissen wieviele geschäftsgeheimnisse sich auf freemail servern befinden.
PGP ist ja ganz nett, nur letzendlich nicht umzusetzen, weil solange nicht alle damit arbeiten gibts nur zores. Jeder raunzt über den überwachungsstaat und ist sich dabei nicht bewusst das dutzende oder tausende menschen ohne sanktionen zu riskieren zugriff auf fremde mails oder voip telefonate haben.
____________________________________
Greetings LouCypher |
![]() |
![]() |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|