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IT-Security Rat & Tat bei Fragen und Problemen zu Computer-, Netzwerk- und Daten-Sicherheit

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Alt 24.03.2008, 21:48   #1
The_Lord_of_Midnight
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Mein Computer

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Zitat:
Zitat von LouCypher Beitrag anzeigen
PGP ist ja ganz nett, nur letzendlich nicht umzusetzen, weil solange nicht alle damit arbeiten gibts nur zores.
Schon richtig, nur ist es dann mehr als daneben wenn genau dieselben Leute dann Sicherheit einfordern.
Da stimmt doch was nicht.
Wennst da einen Kurs parat hättest und jedem der augenscheinlich ein diesbezügliches Defizit hat, auf diesen Kurs schicken könntest, da könntest viel Geld damit machen
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Alt 24.03.2008, 22:03   #2
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Hallo LouCypher,
vielleicht helfen Dir diese Gesetzesstellen weiter:
http://www.jusline.at/index.php?cpid...awid=22&paid=5
bzw.
http://www.jusline.at/index.php?cpid...wid=21&paid=13 siehe unter (2)
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Liebe Grüße
Christoph

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(Heinrich Heine)
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Alt 25.03.2008, 09:55   #3
LouCypher
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@lom: so ist es, und gegen so argumente wie, hat ja immer funktioniert, meine kollegen machen das auch, geht schon seit jahren usw. kommst halt nicht an. Kurs wär schon was, wie funktioniert email, die auswirkungen von spam und emailsicherheit.

@christoph: thx aber hier gehts um den elektroischen rechtsverkehr.

Mir geht ja nicht darum email sicherer zu machen sondern den leuten leicht verständlich zu erklären das email kein einschreiben ist und warum das so ist.

Dachte vielleicht hat hier jemand eine leichte formel so wie: "seh ich in dem kleid fett aus? NEIN

Wieso hab ich die email nicht bekommen? ...... <-bitte ausfüllen
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Greetings
LouCypher
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Alt 25.03.2008, 09:59   #4
enjoy2
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Wieso hab ich die email nicht bekommen? ...... http://www.heise.de/newsticker/Neuer...meldung/101417

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* BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung
* Wie man Fragen richtig stellt
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Alt 25.03.2008, 10:01   #5
holzi
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Zitat:
Wieso hab ich die email nicht bekommen? ...... <-bitte ausfüllen
Antwort: "Die Technik is a Hund"
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 25.03.2008, 10:08   #6
enjoy2
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http://www.internet4jurists.at/e-mail/sonstig1.htm bietet auch etwas Info

eine Erklärung a la Dummies 4 E-Mail habe ich leider keine gefunden

aber Wikipedia hat auch etwas dazu http://de.wikipedia.org/wiki/E-Mail#Beweiskraft
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Alt 25.03.2008, 12:25   #7
The_Lord_of_Midnight
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Aha, na immerhin wird damit so in etwa das bestätigt was ich auch geschrieben habe.
Man müsste eine qualifizierte elektronische Signatur haben (PGP reicht also nicht aus).
Und zusätzlich dazu noch eine Lesebestätigung vom Empfänger, ebenso mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Wenn der Empfänger keine Lesebestätigung schickt, müsste man also auf andere Kommunikationswege ausweichen wie eingeschriebenem Brief oder persönliche, handgeschriebene Unterschrift.
Denn einen Anruf kann man ja auch nicht wirklich nachweisen.
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Alt 25.03.2008, 12:43   #8
pc.net
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ich würde aber trotzdem zw. lese- und empfangsbestätigung unterscheiden ... da die empfangsbestätigung bereits eine rechtsgültige zusendung beweisen würde - ob der adressat das dann ließt ist unerheblich ...
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No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 25.03.2008, 19:08   #9
LouCypher
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@enjoy: thx der erste link kann schon mal was.

Diese Absatz möchte ich euch nicht vorenthalten:

Zitat:
. Der Anscheinsbeweis ist die Verschiebung des Beweisthemas von der tatbestandsmäßig geforderten Tatsache auf eine leichter erweisliche Tatsache, die mit ihr in einem typischen Erfahrungszusammenhang steht. Er ist nur zulässig, wenn eine typische formelhafte Verknüpfung zwischen der tatsächlich bewiesenen Tatsache und dem gesetzlich geforderten Tatbestandselement besteht; er darf nicht dazu dienen, Lücken der Beweisführung durch bloße Vermutungen auszufüllen.


Das schicke ich dem nächsten der sich aufregt.
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Greetings
LouCypher
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Alt 25.03.2008, 21:57   #10
Christoph
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Grundsätzlich hast Du dieses Problem auch bei Briefsendungen, wenn Du keinen eingeschriebenen Brief schickst, bzw. der Adressat ihn nicht annimmt (mir schon passiert), kannst Du eine Zustellung nicht beweisen.
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