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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme.

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Alt 27.02.2010, 07:57   #1
Alufranz
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Standard Garantie und Gewährleistung

Im Zusammenhang mit den Konkursen und den daraus folgenden Abverkäufen grosser Handelsunternehmen stellt sich die Frage "und wer steht danach für die Garantie ein??". Denn im Grunde genommen ist ja nicht der Hersteller der Hardware mein Vertragspartner, sondern ein Händler, den es bald nicht mehr gibt.

http://www.rechtsfreund.at/garantie.htm

Zitat:
Ob der Vertragspartner dabei den Mangel verschuldet hat oder nicht, ist unwesentlich. Der Händler leistet nämlich unabhängig vom Verschulden Gewähr dafür, dass die Ware keinen Mangel hat. Der Unternehmer kann die Gewährleistung gegenüber einem Verbraucher weder ausschließen noch wesentlich einschränken.
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Alt 27.02.2010, 08:08   #2
pong
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a.) Was ist daran neu?
b.) Ist dein kopierter Absatz, ohne Zusammenhang mehr als verwirrend.

pong
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Alt 27.02.2010, 08:11   #3
JetStreamer
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Die Garantie gibt in der Regel der Hersteller. Für die Gewährleistung ist der Händler zuständig. Wenn der Händler insolvent ist, kann er das aber auch nicht mehr erfüllen. Man kann die Forderung zwar beim Masseverwalter geltend machen, aber ob das erfolgreich ist, bezweifle ich.

Greif mal einem Nackten in die Tasche
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Alt 27.02.2010, 10:46   #4
Alufranz
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Ich denke, dass sowohl (gesetzliche, 1/2 Jahr) Garantie wie auch Gewährleistung der Händler zu tragen hat. Denn nur er ist mein Vertragspartner.

Diesogenannte Herstellergarantie ist ja zumeist eine Garantie, die über die gesetzlich festgelegte Frist von 1/2 Jahr hinausgeht.

Zitat:
Greif mal einem Nackten in die Tasche
Genau das meinte ich ..... wenn ich also beim Cosmos einen Laptop erstehe, dann fürchte ich, dass den minus 20 % der Verlust von Garantie und Gewährleistung gegenüber steht (soferne nicht eine explizite Herstellergarantie besteht).

Zitat:
Ist dein kopierter Absatz, ohne Zusammenhang mehr als verwirrend.
Nein, ist er nicht. Ich habe hier das Wort "Händler" fett hervorgehoben.
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Alt 27.02.2010, 11:04   #5
Blaues U-boot
blupp, blupp
 
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Zitat:
Zitat von Alufranz Beitrag anzeigen
...
Genau das meinte ich ..... wenn ich also beim Cosmos einen Laptop erstehe, dann fürchte ich, dass den minus 20 % der Verlust von Garantie und Gewährleistung gegenüber steht (soferne nicht eine explizite Herstellergarantie besteht)....
nur zur info:
http://diepresse.com/home/wirtschaf...nomist/index.do

Zitat:
Die Elektro-Einkaufsgenossenschaft Red Zac hat Cosmos-Kunden heute Hilfe angeboten und offeriert den Betroffenen die Garantieabwicklung bei Problemen mit Geräten. Kunden, die ihre Geräte bei Cosmos gekauft und jetzt Schwierigkeiten haben, können sich an einen der mehr als 220 Red-Zac-Händler wenden, so Red-Zac-Geschäftsführer Alexander Klaus. Die Kunden müssen lediglich den Händlerbeleg und die Garantiekarte vorlegen. Zurückgenommen werden Geräte allerdings nicht.
____________________________________
mfg
ein piepser aus dem ozean
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Alt 27.02.2010, 11:46   #6
Karl
Stammgast
 
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Ort: 2601 Mar.Theresia Sdlg.
Beiträge: 11.093

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Ich habe erst vor kurzem beim Cosmos einen Samsung Bilderrahmen gekauft, der eine Macke hatte. Habe im Netz Samsung Support gesucht, welcher mich an eine Vertragswerkstätte in Brunn/a.G. verwies.

Da es nicht weit für mich ist, Gerät hingebracht, nach einer Woche repariert abgeholt. Diese Firma macht noch für Sony und andere Hersteller den Garantiedienst.

Diese Firma hat meinen Bilderrahmen für Samsung repariert.....
http://www.avms.at/avms/plan.php
____________________________________
M.f.G. Karl

Geändert von Karl (27.02.2010 um 12:00 Uhr).
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Alt 27.02.2010, 12:05   #7
fredf
Inventar
 
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Beiträge: 4.023


Standard

Zitat:
Zitat von Alufranz Beitrag anzeigen
stellt sich die Frage "und wer steht danach für die Garantie ein??"
derjenige der sie gibt


ich nehme an dir ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht eindeutig klar
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Alt 27.02.2010, 12:35   #8
pong
Inventar
 
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Alter: 41
Beiträge: 9.063

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Zitat:
ich nehme an dir ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht eindeutig klar
genau DAS ist der springende Punkt.

Mal kurz und deutlich:

Gewährleistung: per Gesetz geregelt, vom Vertragspartner zu leisten.
Garantie: freiwillige - im Sinne von frei definierbar in jede Richtung - Leistung, die jeder erbringen kann. (Vertragspartner, Hersteller, Dritte)

pong
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Alt 27.02.2010, 12:37   #9
JetStreamer
Ex-Abonnent
 
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Garantie ist IMMER eine freiwillige Leistung, die meist der Hersteller gibt. Zum Teil bieten die Händler auch Garantieverlängerungen an, bei denen dieser dann natürlich der Ansprechpartner ist.

Die Gewährleistung ist dagegen gesetzlich geregelt.
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Alt 27.02.2010, 12:41   #10
Lowrider20
Gesperrter Benutzer
 
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Beiträge: 5.485


Standard

Und man kann es noch zehn Mal wiederholen, aber es wird immer wieder welche geben, die es nicht kapieren wollen.

Im aktuellen Konsument beschwert sich auch eine in den Leserbriefen, weil ein Händler für eine "Herstellergarantieleistung" was verlangen wollte. Hauptsache schlechtmachen könnens, aber zuhören und denken...
Lowrider20 ist offline   Mit Zitat antworten
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