![]() |
![]() |
|
|
|||||||
| Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme. |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
|
#1 |
|
Inventar
![]() Registriert seit: 08.02.2000
Beiträge: 1.696
|
Ich habe mir bei einer Hagenbrunner Firma einen USB/CF-Reader von Hama gekauft und auch prompt geliefert bekommen. Leider ist dieser unter GNU/Linux nicht funktionsfähig (steht nicht in der Beschreibung im Shop!).
Auf telefonische Anfrage hin wurde eine Wandlung des Vertrages ausgeschlossen, weil ich die verschweisste Verpackung des Gerätes ja aufgeschnitten habe (wie soll ich das Gerät sonst auch anstecken?). Einzig eine Rücknahme gegen Abschlag (bei 20 Euro nicht wirklich sinnvoll), d.h. Preisminderung konnte ich heraushandeln -> ist diese Vorgehensweise gerechtfertigt? Was soll ich tun? mfg SNo0py Code:
20/06 Konsumentenschutz Text § 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. (2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. (3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.
____________________________________
Sex is like hacking. You get in, you get out, and you hope you didnt leave something behind that can be traced back to you. |
|
|
|
|
|
#2 |
|
gesperrt
|
frag mal microsoft,wie der das machen würde.
wennst die cd aufreisst,hast die lizenzbestimmungen befürwortet.aber du weisst erst nach der installation das es "scheisse" ist. kannst es dann zrückgeben? und hama ist sicher im recht,denn pc-hardware ist immer ein heikles thema. |
|
|
|
|
|
#3 | ||
|
Inventar
![]() Registriert seit: 08.02.2000
Beiträge: 1.696
|
Zitat:
2.) die Vertragsbedingungen müssen laut österr. Gesetz schon bei der Übergabe des Produktes, sprich beim Kauf, geregelt und bestätigt sein. Das was M$ mit dem nachträglichen aufzwingen der Lizenzvereinbarungen probiert, ist in .at nicht zulässig (in .us schon...) Zitat:
____________________________________
Sex is like hacking. You get in, you get out, and you hope you didnt leave something behind that can be traced back to you. |
||
|
|
|
|
|
#4 |
|
gesperrt
|
ich nehme an ,dein zitiertes gesetz,bezieht sich auf "auftragsstornierung",und nicht ausprobieren.
denn die ware wäre ja nicht mehr weiterzuverkaufen.du kannst auf rückerstattung eines gewissen betrages hoffen,aber wer garantiert dem händler das die gebrauchte ware noch wer abnimmt? mit orig. verpackung hättest mehr chancen. |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Inventar
![]() Registriert seit: 08.02.2000
Beiträge: 1.696
|
Das Gesetz ist das Konsumentenschutzgesetz... Nur: wie hätte ich die Ware ohne öffnen der Verpackung testen können? Bei Software sehe ichs ja noch ein wenig ein...
____________________________________
Sex is like hacking. You get in, you get out, and you hope you didnt leave something behind that can be traced back to you. |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Veteran
![]() |
1) Selbstverständlich müßte die Firma auch die Hardware auch nach der Öffnung der Verpackung zurücknehmen. Alles andere ist Schwachsinn und schon längst gerichtlich geklärt (auch die Idiotie mancher Firmen mit "Nur mit Originalverpackung...").
2) Dein Problem ist, daß Du nicht nachweisen kannst, daß Du (so vermute ich) erwähnt hast, daß Du das Gerät unter Linux betreiben willst. Da wirst also bei Wandlungsversuchen den Kürzeren ziehen. So ist das mit dem Handel.... |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Master
![]() Registriert seit: 10.03.2001
Beiträge: 678
|
Ein Rückgaberecht ist nirgends im Gesetzt verankert, das macht jeder Händler freiwillig oder auch nicht.
Die meisten Firmen machen keine Probleme, wenn man die Ware originalverpackt, inkl. allen Zubehör etc. zurückgeben möchte. Bei fehlender/zerstörter Verpackung bzw. fehlendem Zubehör wird es der Händler nicht zurücknehmen, da er es nicht mehr bzw. nur zu einem reduziertem Preis verkaufen kann.
____________________________________
haben wir nicht, machen wir nicht, war noch nie und wird auch nie so sein. |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Inventar
![]() |
7 TAGE, ansonsten lass es bei der nächsten billailiale wieder einschweissen, und schmeiss es den wixern um die ohren.
und bevor man was bestellt und kauft, sollte man sich halt genau erkundigen. ![]() |
|
|
|
|
|
#9 |
|
Inventar
![]() |
andere frage...
wenn ich was bestelle, wie lang darf ich das zurückschicken?
____________________________________
Free beans NOW! free beans for a free world |
|
|
|
|
|
#10 |
|
Gesperrt
![]() |
du brauchst unbedingt rat von fachleuten. erkundige dich gleich am montag beim konsumentenschutz. jeder tag, an dem du das nicht tust, ist verloren. weil die fristen sind kurz.
ich bin eigentlich auch deiner meinung, daß das die einzige möglichkeit ist, ein produkt zu testen. das fernabsatzgesetz soll ja ein gewisser schutz sein, weil man dort nicht wie bei einem händler am pult direkt fragen kann, ob das gerät auch unter linux funktioniert. |
|
|
|
![]() |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|