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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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Master
![]() Registriert seit: 05.02.2001
Beiträge: 662
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Hier der Sachverhalt:
ich habe auf http://www.wohnen-interieur.at/apa_show.html?ap=wwi.OTS0052-20090915 aus Zufall einen Artikel über die ungerechtfertigte Ausstellung von überhöhten Maklerrechnungen gelesen. Es kann sein, dass genau dieser Fall bei uns gerade eingetreten ist. Wir haben eine Rechnung über eine Maklerprovision bekommen die wie folgt lautet: Mietpreis Wohnung inkl. BK : € X Vermittlungsprovision: 2,5 BMM zuzüglich 20 % USt. Vermittlungsprovision inkl. USt. : € X Da ich zufällig am selben Tag diesen Artikel gelesen habe, habe ich auch den Makler kontaktiert ob die ausgestellte Rechnung auch wirklich rechtmäßig sei. Abgesehen davon, dass ich daraufhin persönlich angegriffen und beschimpft wurde, sagte der Makler, dass er eine neue Rechnung ausstellen werde. Da ich aber das Gesetz, sprich den Text, nicht richtig gelesen habe, werde die neue Rechnung, "so leid es ihm tut", wahrscheinlich höher sein. Der Grund dafür; Seiner Aussage nach wir die Provision von den BMM inkl BK und Heizkosten berechnet, die er ja vom Vormieter kennt. Abgesehen von den persönlichen Angriffen, die ich in der Art noch nicht erlebt habe. Wie sieht die genaue gesetzlich Lage zu diesem Thema aus? Was darf der Makler verrechnen? Was genau sind BK und sind die HK, die er gar nicht kennen kann, da er ja nicht wissen kann wieviel ich heizen werde, in die Betriebskosten zu rechnen? Ich hoffe es kann mir dabei wer weiterhelfen! Jetzt gehts mir gar nicht mehr so sehr um die Provision, sondern ums Prinzip. Ich lass mich doch nicht beschimpfen! |
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