![]() |
Maklerprovision, das ist nicht mehr witzig
Hier der Sachverhalt:
ich habe auf http://www.wohnen-interieur.at/apa_show.html?ap=wwi.OTS0052-20090915 aus Zufall einen Artikel über die ungerechtfertigte Ausstellung von überhöhten Maklerrechnungen gelesen. Es kann sein, dass genau dieser Fall bei uns gerade eingetreten ist. Wir haben eine Rechnung über eine Maklerprovision bekommen die wie folgt lautet: Mietpreis Wohnung inkl. BK : € X Vermittlungsprovision: 2,5 BMM zuzüglich 20 % USt. Vermittlungsprovision inkl. USt. : € X Da ich zufällig am selben Tag diesen Artikel gelesen habe, habe ich auch den Makler kontaktiert ob die ausgestellte Rechnung auch wirklich rechtmäßig sei. Abgesehen davon, dass ich daraufhin persönlich angegriffen und beschimpft wurde, sagte der Makler, dass er eine neue Rechnung ausstellen werde. Da ich aber das Gesetz, sprich den Text, nicht richtig gelesen habe, werde die neue Rechnung, "so leid es ihm tut", wahrscheinlich höher sein. Der Grund dafür; Seiner Aussage nach wir die Provision von den BMM inkl BK und Heizkosten berechnet, die er ja vom Vormieter kennt. Abgesehen von den persönlichen Angriffen, die ich in der Art noch nicht erlebt habe. Wie sieht die genaue gesetzlich Lage zu diesem Thema aus? Was darf der Makler verrechnen? Was genau sind BK und sind die HK, die er gar nicht kennen kann, da er ja nicht wissen kann wieviel ich heizen werde, in die Betriebskosten zu rechnen? Ich hoffe es kann mir dabei wer weiterhelfen! Jetzt gehts mir gar nicht mehr so sehr um die Provision, sondern ums Prinzip. Ich lass mich doch nicht beschimpfen! |
Ich würde dir empfehlen, bei der Mietervereinigung nachzufragen:
http://www.mietervereinigung.at/default.aspx |
Soweit ich weiß, sind 3 Bruttomonatsmieten das erlaubte Maximum, darin sind aber alle Nebenkosten schon enthalten. Ferner darf darauf keine Mwst mehr zusätzlich verrechnet werden, die ist ja schon in der Bruttomonatsmiete enthalten.
|
Die Maklerprovisionen sind (manchmal) "etwas" hoch, aber nicht vorgeschrieben, man kann aber mit dem Makler vor Abschluß einer Vermittlung/Aktivität einen anderen Satz vereinbaren.
Es ist heute so, daß viele Wohnungen von div. Büros angeboten werden, mit unterschiedlichen Preisen!!, und man mit Maklern durchaus verhandeln kann. Nachträglich ist das leider nur schwer möglich, daher immer vorher Vertragsbedingungen durchlesen. |
Also alles was recht ist, aber ich glaube kaum, daß jemand ohne Grund einen Kunden angreift und beschimpft.
Hast du wirklich und ganz sicher den Makler kontaktiert und nur gefragt, ob die ausgestellte Rechnung auch wirklich rechtmäßig sei ? Ich nehme schon an, daß da bei dem Gespräch auch Emotionen von deiner Seite dabei waren ? Und natürlich kommt es da oft vor, daß auch von der anderen Seite Emotionen kommen. Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, daß jemand anruft und so eine Frage stellt und der Makler stellt gleich eine neue und höhere Rechnung aus. Und ja, es war nicht unbedingt klug so einen Anruf zu machen, BEVOR du dich informiert hast. Denn natürlich sieht der Makler eine Frage, ob seine Rechnung den Gesetzen entspricht auch als schwerwiegenden Vorwurf an. Mit so schweren Kanonen sollte man wirklich nur schießen, wenn man sich vorher an neutraler Stelle informiert hat. Aber ich glaube das ist dir mittlerweile auch klar geworden ? Da hilft es auch nicht, die volle "Schuld" nur beim anderen zu sehen und dann einen "Konflikt aus Prinzip" heraufzubeschwören. Wäre hilfreicher, wenn du für das nächste mal daraus lernen würdest und deine eigenen Emotionen zumindest beim nächsten Kontakt mit dem Makler zurücknehmen würdest und wieder freundlicher mit ihm umgehst. Dann wird sich sicher auf der "Gegenseite" auch eine Beruhigung einstellen. Letztendlich kommst nur auf eines an: Ist die Rechnung gesetzeskonform oder nicht. Wenn ja, dann wäre es sehr angebracht, daß du den Makler wie gesagt wieder nett behandelst und ihm keine Schwierigkeiten mehr machst. Wenn nein, dann wird auch der Makler das einsehen müssen. Vielleicht hilft das ein bißchen: http://www.mietervereinigung.at/defa...Makler&kid=287 Provision - Makler Der Anspruch des Maklers/der Maklerin auf die Maklerprovision entsteht erst mit Abschluss des jeweils vermittelten Rechtsgeschäfts. Anzahlungen darauf sind standeswidrig und ein Indiz dafür, dass die maklende Person unseriös ist bzw überhaupt keine Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Maklerberufs hat. Wenn Sie sich einloggen, können Sie genaueres erfahren ... |
Hier noch ein paar genauere Angaben:
http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-11570.html http://www.immomondo.at/provision--71.htm Besonders hilfreich erscheint mir dieses Pdf: http://www.arbeiterkammer.at/bilder/...klerkosten.pdf |
Zitat:
Ansonsten kenne ich auch genug Fälle, wo die "Kunden" danach sehr unfreundlich behandelt wurden. Kann dem Makler auch wurscht sein, so oder so ist es unwahrscheinlich, dass er von dem Betreffenden nochmals einen Auftrag bekommt. Selbst bei einer unberechtigten Beschwerde kann man auch höflich reagieren - sofern diese vernünftig vorgetragen wird. Den aktuellen Fall können wir hier natürlich nicht bewerten. Wenn der Einspruch korrekt ist, werden die Beratungsstellen weiterhelfen können - ansonsten Pech gehabt. |
Ich möchte noch ergänzen, dass in solchen Fällen auch die Innung eine recht hilfreiche Adresse ist. Bei Rechtsanwälten z.B. auch, da heißt sie "Kammer" usw. Also einfach die sogenannte Standesvertretung. Weil die sind auch scharf auf ihre "schwarzen Schafe", welche den Ruf der Branche ruinieren, und dementsprechend hilfreich.
|
Zitat:
Wenn dann einer anruft und zum zehntausensden mal dieselbe Leier vorbetet, und das vielleicht noch in einem anklagenden Ton, dann lauft bei dem Makler das "Standardprogramm" ab. Was auch verständlich ist, wenn man sich die obige Information von der Arbeiterkammer durchliest. Das führt nicht unbedingt zur ruhigen und besonnen Vorgangsweise beim Kunden. Was nicht ganz fair gegenüber dem Makler ist, ist zuerst die Dienste in Anspruch zu nehmen, nur um sich danach über die angeblich wertlose Leistung zu beklagen. Was das ganze kostet, weiß man ja vorher. Und wenn man vorher nicht fragt, na dann sollte man sich erst recht nicht aufregen. Die einzige Chance zu einer Verbesserung der Situation beizutragen, wäre einfach keine Makler zu beauftragen, die den Kostenrahmen bis zum Maximum ausreizen. Da wirds doch auch welche geben, dies billiger machen, oder nicht ? |
Die Mutter meiner Freundin ist Immobilienmaklerin. Kein besonders angenehmer Beruf :(
Die meisten Kunden wollen gar nicht zahlen, handeln herunter oder überlegen sich 5 Minuten vor Vertragsabschluss das ganze noch mal. Dann fährt sie zu einen Besichtigungstermin und der Kunde kommt nicht oder der Verkäufer hat sichs plötzlich überlegt :rolleyes: |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:24 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag