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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 16.04.2009, 18:35   #1
Baron
Der Unvergleichliche
 
Registriert seit: 18.07.2002
Ort: Wien- wo sonst?
Alter: 66
Beiträge: 10.166

Mein Computer

Standard Österreich: Keine Urheberrechtsabgabe auf Computer

Wieder ein Drawback für die Beutelschneider! Gut so!
Artikel:

http://www.heise.de/newsticker/Oeste...meldung/136253
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Alt 16.04.2009, 21:46   #2
Christoph
Mod, bin gerne da
 
Benutzerbild von Christoph
 
Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646


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Das stimmt mich, als begeisterten Österreicher, wieder fröhlich; eine sinnvolle Entscheidung eines praktisch denkenden Gerichtes.

Besonders gefällt mir der Passus:
Zitat:
eine pauschale Entschädigung für Privatkopien auf Papier oder ähnlichen Trägern (Papyrus, Mikrofilm etc.) ist. Aus Computern kommt jedoch kein bedrucktes Papier – dieses kommt aus Druckern und Kopierern, für welche die Verwertungsgesellschaften nach wie vor separate Gebühren erhebt. Diese sind juristisch zwar in der Höhe, nicht aber dem Grunde nach umstritten
P.S.:
Mein Posting 5.555

Na und????
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)

Geändert von Christoph (16.04.2009 um 22:05 Uhr).
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Alt 18.04.2009, 00:04   #3
reemrev
Inventar
 
Registriert seit: 31.01.2000
Beiträge: 1.706

Mein Computer

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Besonders missfällt mir der Passus:
Zitat:
Offen ist, ob die Endkunden, die die Gebühr finanziert haben, am Ende ihr Geld zurückbekommen.
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Alt 18.04.2009, 18:37   #4
Baron
Der Unvergleichliche
 
Registriert seit: 18.07.2002
Ort: Wien- wo sonst?
Alter: 66
Beiträge: 10.166

Mein Computer

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Da stimm ich dir zu! Gehe davon aus das sich das wieder wer "einstreifen" wird !
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Alt 18.04.2009, 21:54   #5
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Alter: 74
Beiträge: 13.646


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Na zurück bekommen wird man es schon, es ist nur die Frage wie einfach.
Wahrscheinlich wird der Rechts-/Amtsweg so aufwendig und/oder teuer, daß es sich nicht auszahlt oder sich keiner die Mühe antut.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 19.04.2009, 00:01   #6
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


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Weiß man denn, wie hoch diese Gebühr war? Gut möglich, dass man sie mithilfe des Vereins für Konsumenteninformation zurück bekommt - oder vielleicht hilft einem die Arbeiterkammer. Sammelklagen haben meist größere Chancen auf Erfolg. Aber wenn es sich hier um einen geringen 2-stelligen Betrag handeln sollte, dann werden sich im Wesentlichen die Händler ins Fäustchen lachen.
____________________________________
Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.04.2009, 10:17   #7
reemrev
Inventar
 
Registriert seit: 31.01.2000
Beiträge: 1.706

Mein Computer

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Ich geh mal davon aus, dass man das Geld zurück bekommen kann, Frage nur von wem? Der Betrag (18€/PC) wurde vom Händler eingehoben und an die Verwertungsgesellschaften weitergereicht. Für den Kunden sollte es egal sein, Vertragspartner ist der Händler und wenn der zu Unrecht Geld verlangt hat (war er gesetzlich dazu verpflichtet? freiwilliger, vorauseilender Gehorsam) müsste er jetzt dafür geradestehn. Der wird sich also sicherlich nicht ins Fäustchen lachen sondern selbige vor Wut ballen.
Hat er den Betrag zu Recht einkassieren müssen, ja dann wird die Rückzahlung ein verwaltungstechnischer Klassiker. Das darf jetzt jeder interpretieren wie er will und kann.
reemrev ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.04.2009, 17:23   #8
Baron
Der Unvergleichliche
 
Registriert seit: 18.07.2002
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Alter: 66
Beiträge: 10.166

Mein Computer

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Zitat:
Zitat von Satan_666 Beitrag anzeigen
Weiß man denn, wie hoch diese Gebühr war? Gut möglich, dass man sie mithilfe des Vereins für Konsumenteninformation zurück bekommt - oder vielleicht hilft einem die Arbeiterkammer.
Lt. Heise:
eine solche Urheberrechtsabgabe in Höhe von 21,60 Euro für jeden in Österreich erstmalig gewerbsmäßig in Verkehr gebrachten Computer
lt. PDF -Link aber 18€
also wieder einmal die Summen wo sich alle denken "da kostet dann die Suppe mehr wies Fleisch..." und damit drauf verzichten-aber bei einigen tausend computern Jährlich kommt auch schön was zusammen!
Baron ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.04.2009, 17:25   #9
JetStreamer
Ex-Abonnent
 
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Mein Computer

JetStreamer eine Nachricht über ICQ schicken JetStreamer eine Nachricht über Skype™ schicken
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Worauf wurde die Gebühr eigentlich fällig? Waren das nur fertige Rechner, oder gings da auch schon um gewisse Komponenten?
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Alt 19.04.2009, 18:08   #10
FendiMan
Hochauflösend
 
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Registriert seit: 03.04.2001
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Beiträge: 9.641


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Zitat:
Zitat von Baron Beitrag anzeigen
Lt. Heise:
eine solche Urheberrechtsabgabe in Höhe von 21,60 Euro für jeden in Österreich erstmalig gewerbsmäßig in Verkehr gebrachten Computer
lt. PDF -Link aber 18€
18€ plus 20% MwSt.
____________________________________
Gruß
FendiMan

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