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-   -   Österreich: Keine Urheberrechtsabgabe auf Computer (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=234272)

Baron 16.04.2009 18:35

Österreich: Keine Urheberrechtsabgabe auf Computer
 
Wieder ein Drawback für die Beutelschneider! Gut so!;):D
Artikel:

http://www.heise.de/newsticker/Oeste...meldung/136253

Christoph 16.04.2009 21:46

http://www.smilies.4-user.de/include...e_hops_027.gif
Das stimmt mich, als begeisterten Österreicher, wieder fröhlich; eine sinnvolle Entscheidung eines praktisch denkenden Gerichtes. http://www.smilies.4-user.de/include...lie_sd_007.gif

Besonders gefällt mir der Passus:
Zitat:

eine pauschale Entschädigung für Privatkopien auf Papier oder ähnlichen Trägern (Papyrus, Mikrofilm etc.) ist. Aus Computern kommt jedoch kein bedrucktes Papier – dieses kommt aus Druckern und Kopierern, für welche die Verwertungsgesellschaften nach wie vor separate Gebühren erhebt. Diese sind juristisch zwar in der Höhe, nicht aber dem Grunde nach umstritten
P.S.: http://www.smilies.4-user.de/include...ie_geb_072.gif
Mein Posting 5.555 :D

Na und???? :confused:

reemrev 18.04.2009 00:04

Besonders missfällt mir der Passus:
Zitat:

Offen ist, ob die Endkunden, die die Gebühr finanziert haben, am Ende ihr Geld zurückbekommen.

Baron 18.04.2009 18:37

Da stimm ich dir zu! Gehe davon aus das sich das wieder wer "einstreifen" wird !:(:rolleyes:

Christoph 18.04.2009 21:54

Na zurück bekommen wird man es schon, es ist nur die Frage wie einfach. :eek:
Wahrscheinlich wird der Rechts-/Amtsweg so aufwendig und/oder teuer, daß es sich nicht auszahlt oder sich keiner die Mühe antut.

Satan_666 19.04.2009 00:01

Weiß man denn, wie hoch diese Gebühr war? Gut möglich, dass man sie mithilfe des Vereins für Konsumenteninformation zurück bekommt - oder vielleicht hilft einem die Arbeiterkammer. Sammelklagen haben meist größere Chancen auf Erfolg. Aber wenn es sich hier um einen geringen 2-stelligen Betrag handeln sollte, dann werden sich im Wesentlichen die Händler ins Fäustchen lachen.

reemrev 19.04.2009 10:17

Ich geh mal davon aus, dass man das Geld zurück bekommen kann, Frage nur von wem? Der Betrag (18€/PC) wurde vom Händler eingehoben und an die Verwertungsgesellschaften weitergereicht. Für den Kunden sollte es egal sein, Vertragspartner ist der Händler und wenn der zu Unrecht Geld verlangt hat (war er gesetzlich dazu verpflichtet? freiwilliger, vorauseilender Gehorsam) müsste er jetzt dafür geradestehn. Der wird sich also sicherlich nicht ins Fäustchen lachen sondern selbige vor Wut ballen.
Hat er den Betrag zu Recht einkassieren müssen, ja dann wird die Rückzahlung ein verwaltungstechnischer Klassiker. Das darf jetzt jeder interpretieren wie er will und kann.

Baron 19.04.2009 17:23

Zitat:

Zitat von Satan_666 (Beitrag 2357668)
Weiß man denn, wie hoch diese Gebühr war? Gut möglich, dass man sie mithilfe des Vereins für Konsumenteninformation zurück bekommt - oder vielleicht hilft einem die Arbeiterkammer.

Lt. Heise:
eine solche Urheberrechtsabgabe in Höhe von 21,60 Euro für jeden in Österreich erstmalig gewerbsmäßig in Verkehr gebrachten Computer
lt. PDF -Link aber 18€
also wieder einmal die Summen wo sich alle denken "da kostet dann die Suppe mehr wies Fleisch..." und damit drauf verzichten-aber bei einigen tausend computern Jährlich kommt auch schön was zusammen!:rolleyes:

JetStreamer 19.04.2009 17:25

Worauf wurde die Gebühr eigentlich fällig? Waren das nur fertige Rechner, oder gings da auch schon um gewisse Komponenten?

FendiMan 19.04.2009 18:08

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2357737)
Lt. Heise:
eine solche Urheberrechtsabgabe in Höhe von 21,60 Euro für jeden in Österreich erstmalig gewerbsmäßig in Verkehr gebrachten Computer
lt. PDF -Link aber 18€

18€ plus 20% MwSt.


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