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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Der Unvergleichliche
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Wieder ein Drawback für die Beutelschneider! Gut so!
![]() ![]() Artikel: http://www.heise.de/newsticker/Oeste...meldung/136253 |
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#2 | |
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Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
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![]() Das stimmt mich, als begeisterten Österreicher, wieder fröhlich; eine sinnvolle Entscheidung eines praktisch denkenden Gerichtes. ![]() Besonders gefällt mir der Passus: Zitat:
![]() Mein Posting 5.555 ![]() Na und???? ![]()
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Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) Geändert von Christoph (16.04.2009 um 22:05 Uhr). |
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#3 | |
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Inventar
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Besonders missfällt mir der Passus:
Zitat:
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#4 |
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Der Unvergleichliche
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Da stimm ich dir zu! Gehe davon aus das sich das wieder wer "einstreifen" wird !
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#5 |
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Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
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Na zurück bekommen wird man es schon, es ist nur die Frage wie einfach.
![]() Wahrscheinlich wird der Rechts-/Amtsweg so aufwendig und/oder teuer, daß es sich nicht auszahlt oder sich keiner die Mühe antut.
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Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
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#6 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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Weiß man denn, wie hoch diese Gebühr war? Gut möglich, dass man sie mithilfe des Vereins für Konsumenteninformation zurück bekommt - oder vielleicht hilft einem die Arbeiterkammer. Sammelklagen haben meist größere Chancen auf Erfolg. Aber wenn es sich hier um einen geringen 2-stelligen Betrag handeln sollte, dann werden sich im Wesentlichen die Händler ins Fäustchen lachen.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#7 |
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Inventar
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Ich geh mal davon aus, dass man das Geld zurück bekommen kann, Frage nur von wem? Der Betrag (18€/PC) wurde vom Händler eingehoben und an die Verwertungsgesellschaften weitergereicht. Für den Kunden sollte es egal sein, Vertragspartner ist der Händler und wenn der zu Unrecht Geld verlangt hat (war er gesetzlich dazu verpflichtet? freiwilliger, vorauseilender Gehorsam) müsste er jetzt dafür geradestehn. Der wird sich also sicherlich nicht ins Fäustchen lachen sondern selbige vor Wut ballen.
Hat er den Betrag zu Recht einkassieren müssen, ja dann wird die Rückzahlung ein verwaltungstechnischer Klassiker. Das darf jetzt jeder interpretieren wie er will und kann. |
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#8 | |
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Der Unvergleichliche
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Zitat:
eine solche Urheberrechtsabgabe in Höhe von 21,60 Euro für jeden in Österreich erstmalig gewerbsmäßig in Verkehr gebrachten Computer lt. PDF -Link aber 18€ also wieder einmal die Summen wo sich alle denken "da kostet dann die Suppe mehr wies Fleisch..." und damit drauf verzichten-aber bei einigen tausend computern Jährlich kommt auch schön was zusammen! ![]() |
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#9 |
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Ex-Abonnent
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Worauf wurde die Gebühr eigentlich fällig? Waren das nur fertige Rechner, oder gings da auch schon um gewisse Komponenten?
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http://www.gehtnet-gibtsnet.at Die Benutzung von WLan-Verbindungen fördert Pickel und führt zur Erblindung Starkstrom kann Schäden am PC verursachen Life is too short - don't be a dick! |
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#10 |
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Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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18€ plus 20% MwSt.
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Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
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