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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 26.11.2007, 21:34   #1
Eltoro
Master
 
Registriert seit: 05.02.2001
Beiträge: 662


Standard Unfallhaftung mit Leihwagen

Ich hatte heute einen Unfall mit einem Leihwagen und würde gerne wissen welche Versicherungen für welchen Sach- bzw. Personenschaden aufkommen?

Kurzer Unfallhergang:

Ich bin einem PKW in der Stadt mit geringer Geschwindigkeit aufgefahren und dadurch wurde der PKW nach vorne gestoßen und der davor stehende PKW ebenfalls beschädigt. Alle drei Autos sind nur leicht beschädigt. Keiner der Fahrer/Beifaher hat äußerliche Verletzungen, der Lenker auf den ich aufgefahren bin meinte das Genick tut weh, Sie hat Kopfschmerzen und Ihr sei schlecht.

Vielleicht hat ja wer juristisches Fachwissen und kann mir sagen was mich ungefähr erwarten wird bzw. welche Versicherung was decken sollte.
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Alt 26.11.2007, 21:36   #2
zed
Inventar
 
Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


Standard

leihwagen = mietauto?

dann hast eh immer vollkasko. den selbstbehalt musst halt selber brennen. rest zahlt die versicherung.
____________________________________
Best regards, ZeD

--
\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
--
\"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles)
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Alt 26.11.2007, 22:01   #3
Eltoro
Master
 
Registriert seit: 05.02.2001
Beiträge: 662


Standard

ja ist ein mietauto. mir gehts speziell um personenschaden, sollte einer auftreten. welche versicherung ist dafür zuständig? ist das meine haftpflicht für mein auto, oder auch die vollkasko?
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Alt 26.11.2007, 22:07   #4
J@ck
Administrator
 
Benutzerbild von J@ck
 
Registriert seit: 25.03.2001
Ort: Wien
Alter: 44
Beiträge: 13.987

Mein Computer

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Soweit ich weiss: Die normale Haftpflicht deckt normal alle Sach- und Personenschäden die nicht am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Wenns Dir persönlich nicht gut geht oder das eigene Auto beschädigt ist, brauchst eine Kasko mit Selbstbehalt - oder zahlst den vollen Betrag (nur fürs selbst gefahrene Auto!).
Aber Sach- und Personenschäden ausserhalb, zahlt die Haftpflicht (ich glaub es sind ab 3Mio Euro aufwärts - nicht lachen, ist echt so). Soll auch Krankenhaus usw. beinhalten.
____________________________________
Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
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Alt 26.11.2007, 23:51   #5
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
Benutzerbild von FearoftheDark
 
Registriert seit: 21.10.2003
Alter: 40
Beiträge: 773


Standard

normalerweise hast du nen vertrag oder so den du unterschreibst.. auf dem müsst eh alles stehn wos wichtig ist.. aber im grunde bist du eh abgesichert.. ich glaub man kann ne zusatzversicherung für die personen abschließen, die bei dir im auto sitzen.. die der anderen fahrzeuge werden eh bedient

solltest dir keine sorgen machen

mfg
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Ein leerer Bauch
ein wilder Blick
das Herz verhärtet
den Kopf im Strick
ein Tag wie jeder andere
ohne Liebe ohne Glück
ein Schritt nach vorne
zwei zurück


Die Angst vor Schlimmerem
treibt dich voran
denn alles was du sahst
von Anfang an - waren
kleine Tragödien
von Liebe und Tod
von Armut und Elend
von Sehnsucht und Not
FearoftheDark ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2007, 10:27   #6
rev.antun
Inventar
 
Registriert seit: 02.04.2002
Alter: 61
Beiträge: 5.198

Mein Computer

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ich glaub ned das du das beurteilen kannst









































du bist ja schon auf der BLACKLIST der leihwagenfirmen
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2007, 11:38   #7
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
Benutzerbild von FearoftheDark
 
Registriert seit: 21.10.2003
Alter: 40
Beiträge: 773


Standard

Zitat:
Original geschrieben von rev.antun
ich glaub ned das du das beurteilen kannst

du bist ja schon auf der BLACKLIST der leihwagenfirmen

von dir muss i ma so frechheiten net gefallen lassen.. du brauchst ja ein packal bücher aufm sitz, damitst überhaupt mal übers lenkradl siehst..
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FearoftheDark ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2007, 12:24   #8
rev.antun
Inventar
 
Registriert seit: 02.04.2002
Alter: 61
Beiträge: 5.198

Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von FearoftheDark
du brauchst ja ein packal bücher aufm sitz, damitst überhaupt mal übers lenkradl siehst..
*schnüff* ich kann nimmer - fotd der war subba
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2007, 12:24   #9
wizard
Elite
 
Benutzerbild von wizard
 
Registriert seit: 28.09.2000
Alter: 62
Beiträge: 1.457


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Das Einzige, das blöd ist, dass wenn die Tante mit den Schmerzen vor Gericht geht und Schmerzensgeld zugesprochen bekommt, dass natürlich von der Versicherung getragen wird, du eine Polizeistrafe bekommst, die du bezahlen musst.
Weiters bist du vorbestraft, je nach Grad der Verletzung, bei mir waren es wegen einem Auffahrunfall, 6 Monate.
Wird dann wieder gelöscht, es ist nur blöd weenn du dich in der Zeit, bei einer Firma vorstellst und die wollen ein Leumundszeugnis, hatte ich zum Glück zu der Zeit nicht.

Gruß
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Unter den Blinden, ist der Einäugige König !!!!!
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Alt 27.11.2007, 16:19   #10
jayjay
Elite
 
Benutzerbild von jayjay
 
Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 1.271


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also polizeistrafe eher weniger im schlimmsten fall ein gerichtliches strafverfahren wegen fahrlässiger körperverletzung, die meisten verkehrsunfälle mit leichten verletzungen werden aber diversionell geregelt, dh. du zahlst einen pauschalbetrag und die sache ist strafrechtlich erledigt. gerade dein fall ist ein echter "klassiker" wo das so abgewickelt wird, wenns nicht von vornherein gar nicht erst verfolgt wird.
dann kommts unabhägig vom strafrechtlichen erkenntnis zu einem zivilrechtlichen verfahren.

was steht denn im mietwagenvertrag? im normalfall sollten - neben einem selbstbehalt - alle zivilrechtlichen schadenersatzansprüche durch diese versicherung gedeckt sein. mit deinem auto bist du ja nicht gefahren, drum weiss ich nicht wie du da auf deine haftpflicht kommst?
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

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