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Eltoro 26.11.2007 21:34

Unfallhaftung mit Leihwagen
 
Ich hatte heute einen Unfall mit einem Leihwagen und würde gerne wissen welche Versicherungen für welchen Sach- bzw. Personenschaden aufkommen?

Kurzer Unfallhergang:

Ich bin einem PKW in der Stadt mit geringer Geschwindigkeit aufgefahren und dadurch wurde der PKW nach vorne gestoßen und der davor stehende PKW ebenfalls beschädigt. Alle drei Autos sind nur leicht beschädigt. Keiner der Fahrer/Beifaher hat äußerliche Verletzungen, der Lenker auf den ich aufgefahren bin meinte das Genick tut weh, Sie hat Kopfschmerzen und Ihr sei schlecht.

Vielleicht hat ja wer juristisches Fachwissen und kann mir sagen was mich ungefähr erwarten wird bzw. welche Versicherung was decken sollte.

zed 26.11.2007 21:36

leihwagen = mietauto?

dann hast eh immer vollkasko. den selbstbehalt musst halt selber brennen. rest zahlt die versicherung.

Eltoro 26.11.2007 22:01

ja ist ein mietauto. mir gehts speziell um personenschaden, sollte einer auftreten. welche versicherung ist dafür zuständig? ist das meine haftpflicht für mein auto, oder auch die vollkasko?

J@ck 26.11.2007 22:07

Soweit ich weiss: Die normale Haftpflicht deckt normal alle Sach- und Personenschäden die nicht am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Wenns Dir persönlich nicht gut geht oder das eigene Auto beschädigt ist, brauchst eine Kasko mit Selbstbehalt - oder zahlst den vollen Betrag (nur fürs selbst gefahrene Auto!).
Aber Sach- und Personenschäden ausserhalb, zahlt die Haftpflicht (ich glaub es sind ab 3Mio Euro aufwärts - nicht lachen, ist echt so). Soll auch Krankenhaus usw. beinhalten.

FearoftheDark 26.11.2007 23:51

normalerweise hast du nen vertrag oder so den du unterschreibst.. auf dem müsst eh alles stehn wos wichtig ist.. aber im grunde bist du eh abgesichert.. ich glaub man kann ne zusatzversicherung für die personen abschließen, die bei dir im auto sitzen.. die der anderen fahrzeuge werden eh bedient ;)

solltest dir keine sorgen machen

mfg

rev.antun 27.11.2007 10:27

ich glaub ned das du das beurteilen kannst :D









































du bist ja schon auf der BLACKLIST der leihwagenfirmen :lol:

FearoftheDark 27.11.2007 11:38

Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
ich glaub ned das du das beurteilen kannst :D

du bist ja schon auf der BLACKLIST der leihwagenfirmen :lol:


von dir muss i ma so frechheiten net gefallen lassen.. du brauchst ja ein packal bücher aufm sitz, damitst überhaupt mal übers lenkradl siehst.. :ms:

rev.antun 27.11.2007 12:24

Zitat:

Original geschrieben von FearoftheDark
du brauchst ja ein packal bücher aufm sitz, damitst überhaupt mal übers lenkradl siehst.. :ms:
:rofl: *schnüff* ich kann nimmer - fotd der war subba :bier:

wizard 27.11.2007 12:24

Das Einzige, das blöd ist, dass wenn die Tante mit den Schmerzen vor Gericht geht und Schmerzensgeld zugesprochen bekommt, dass natürlich von der Versicherung getragen wird, du eine Polizeistrafe bekommst, die du bezahlen musst.
Weiters bist du vorbestraft, je nach Grad der Verletzung, bei mir waren es wegen einem Auffahrunfall, 6 Monate.
Wird dann wieder gelöscht, es ist nur blöd weenn du dich in der Zeit, bei einer Firma vorstellst und die wollen ein Leumundszeugnis, hatte ich zum Glück zu der Zeit nicht.

Gruß

jayjay 27.11.2007 16:19

also polizeistrafe eher weniger ;) im schlimmsten fall ein gerichtliches strafverfahren wegen fahrlässiger körperverletzung, die meisten verkehrsunfälle mit leichten verletzungen werden aber diversionell geregelt, dh. du zahlst einen pauschalbetrag und die sache ist strafrechtlich erledigt. gerade dein fall ist ein echter "klassiker" wo das so abgewickelt wird, wenns nicht von vornherein gar nicht erst verfolgt wird.
dann kommts unabhägig vom strafrechtlichen erkenntnis zu einem zivilrechtlichen verfahren.

was steht denn im mietwagenvertrag? im normalfall sollten - neben einem selbstbehalt - alle zivilrechtlichen schadenersatzansprüche durch diese versicherung gedeckt sein. mit deinem auto bist du ja nicht gefahren, drum weiss ich nicht wie du da auf deine haftpflicht kommst?


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