WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Meinung & Community > Guru, e-Zitate & Off Topic

Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 21.04.2006, 15:33   #41
zechenkas
Veteran
 
Registriert seit: 26.02.2006
Beiträge: 279


Standard

interne Mitteilung im Wr. Rathaus:

wegen des grossen Erfolges vom Licht am Tag gilt ab 15.10.2006 Licht am Tag auch in Wr. Gemeindebauten
____________________________________
Wenn man diese CD rückwärts abspielt, spielt sie satanische Verse...
...noch schlimmer: Wenn man sie vorwärts abspielt, installiert sie WindowsXP!
zechenkas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2006, 15:47   #42
mike
Inventar
 
Registriert seit: 31.01.2000
Alter: 53
Beiträge: 2.358


mike eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Und wann soll's soweit sein?
____________________________________
Ich bin dieser Träumer dort draußen am Meer, und mich packt diese Wehmut manchmal so schwer, aber keine Vision geb ich kampflos verloren...

Joachim Witt
mike ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2006, 11:08   #43
Guru
 
Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Karl
Das glaube ich allerdings auch nicht. Bei schlechter Sicht (z.B. Regen) oder Dunkelheit ist das TFL kein Ersatzlicht. Auch nicht mit Begrenzungsleuchten.

Es müssen dann (Tunneldurchfahrten) die Abblendscheinwerfer eingeschalten sein.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten:

Unbeleuchtet fahren (war bisher für mehrspurige Kfz erlaubt).
Nur das Begrenzungslicht (war bisher erlaubt).
Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).
Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).
Die Bestimmungen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht bzw beim Fahren im Tunnel bleiben unverändert, außer, dass Tagfahrleuchten nicht ausreichen und daher verboten sind.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

...ist dort....
http://www.oeamtc.at/index.php?type=...nu_active=0194
...nachzulesen.
Wer hat was davon gesagt, dass das Tagfahrlicht ein Ersatzlicht sein soll? Breitstrahler können einen Ersatz für das Abblendlicht darstellen - nicht mehr und nicht weniger.

Wie wäre es, ein wenig an der Semantik zu arbeiten?

Guru
Guru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2006, 18:18   #44
Karl
Stammgast
 
Registriert seit: 13.09.1999
Ort: 2601 Mar.Theresia Sdlg.
Beiträge: 11.093

Mein Computer

Standard

Du hast doch geschrieben das man Nebelscheinwerfer bei Tunnelfahrten im Zusammenhang mit Begrenzungsleuchten verwenden darf.

Und das ist falsch.

Tunnelfahrten sind als Nachtfahrten zu werten und es darf nur mit abgeblendeten Scheinwerfer gefahren werden.
____________________________________
M.f.G. Karl
Karl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2006, 19:08   #45
pirate man
Inventar
 
Registriert seit: 15.06.2000
Beiträge: 2.833


Standard

wie schautsn jetzt eigentlich bzgl. nebelscheinwerfer in der nacht aus (zusätzlich zum abblendlicht)?
das war ja früher verboten weil man ja angeblich andere blenden kann - haha
hat sich da jetzt was geändert?
pirate man ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2006, 19:38   #46
Karl
Stammgast
 
Registriert seit: 13.09.1999
Ort: 2601 Mar.Theresia Sdlg.
Beiträge: 11.093

Mein Computer

Standard

...steht so im obigen Link....
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Diese Kombination ist sowohl bei Tag als auch bei schlechten Sichtverhältnissen seit 2005 nicht mehr verboten, sollte aber bei guten Sichtverhältnissen aufgrund des hohen Energieverbrauches und Lampenverschleißes vermieden werden.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
..ist nicht ganz klar ob mit schlechte Sichtverhältnisse auch Nacht gemeint ist. Würde eher meinen das es noch nicht erlaubt ist bei Nacht und guter Sicht zusätzlich Nebler zu verwenden.
____________________________________
M.f.G. Karl
Karl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2006, 11:37   #47
Guru
 
Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Karl
Du hast doch geschrieben das man Nebelscheinwerfer bei Tunnelfahrten im Zusammenhang mit Begrenzungsleuchten verwenden darf.

Und das ist falsch.

Tunnelfahrten sind als Nachtfahrten zu werten und es darf nur mit abgeblendeten Scheinwerfer gefahren werden.
Eben nicht, da Breitstrahler mit Deckleuchten als Ersatz für das Abblendlicht erlaubt sind.

Guru
Guru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2006, 11:39   #48
Guru
 
Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570


Standard

Zitat:
Original geschrieben von pirate man
wie schautsn jetzt eigentlich bzgl. nebelscheinwerfer in der nacht aus (zusätzlich zum abblendlicht)?
das war ja früher verboten weil man ja angeblich andere blenden kann - haha
hat sich da jetzt was geändert?
Nebelscheinwerfer oder Breitstrahler zusätzlich zum Abblendlicht dürfen nur bei schlechten Sichtverhältnissen oder engen, unübersichtlichen und kurvenreichen Straßen verwendet werden. Hier hat sich im KfG nichts geändert.

Guru
Guru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2006, 13:33   #49
Karl
Stammgast
 
Registriert seit: 13.09.1999
Ort: 2601 Mar.Theresia Sdlg.
Beiträge: 11.093

Mein Computer

Standard

Zitat:
Original geschrieben von Guru
Eben nicht, da Breitstrahler mit Deckleuchten als Ersatz für das Abblendlicht erlaubt sind.

Guru
Ja. Aber nur als Ersatz für Tagfahrleuchten. Du ignorierst die Tatsache das ein Tunnel aber kein Tageslicht hat. Dort ist es finster wie in der Nacht.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Bestimmungen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht bzw beim Fahren im Tunnel bleiben unverändert, außer, dass Tagfahrleuchten nicht ausreichen und daher verboten sind.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hast nicht den Link von mir gelesen?
http://www.oeamtc.at/index.php?type=...nu_active=0194
____________________________________
M.f.G. Karl
Karl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2006, 14:33   #50
Guru
 
Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Karl
Ja. Aber nur als Ersatz für Tagfahrleuchten. Du ignorierst die Tatsache das ein Tunnel aber kein Tageslicht hat. Dort ist es finster wie in der Nacht.
Wie oft soll es Guru noch sagen? Breitstrahler und Begrenzungslicht gilt Tag und Nacht als Ersatz für das Abblendlicht, nicht als Ersatz für Tagfahrlichter. Daher kann und darf diese Kombination als Ersatz für das Abblendlicht selbst im arschfinstersten Tunnel Österreichs betrieben werden.

Nun endlich kapiert oder soll Guru es Dir aufzeichnen?

Guru

PS: steht übrigens alles im Kraftfahrgesetz (KfG) und den zugehörigen Novellen.
Guru ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:38 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag