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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme.

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Alt 22.11.2001, 21:16   #11
RaistlinMajere
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an der gewährleistung geändert sich nix, sie wird lediglich mit 1.1.02 von 6 monaten auf 2 jahre verlängert!
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"Life is like a box of rockets," said the Marine. "You never know what you´re gonna ret."
Then he pulled the trigger of his BFG9000.
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Alt 22.11.2001, 23:14   #12
sky
{WcM}Sky
 
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Als soweit ich das verstanden habe, liegt bei dem neuen Gewährleistungsgesetz die Regelung so:

Bei einem Kauf von beweglichen Gütern liegt die Beweispflicht für Mängel

-in den ersten 6 Monaten beim Händler
-in den folgenden 18 Monaten beim Kunden.

Die momentane Gewährleistung gilt nur über 6 Monate, wobei die Beweispflicht sogar noch beim Kunden lag. (?)

Gewährleistung heist die gesetzliche Regelung, Garantie ist, was die Händler gewähren. Dabei kann die Garantie die Gewährleistung aber nur verlängern, und nie verkürzen.

PS @ Raistlin
Gibts die Zeit im Bild jetzt schon in komprimierter Form? (weil zip?)
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Alt 22.11.2001, 23:31   #13
RaistlinMajere
Inventar
 
Registriert seit: 06.04.2001
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Standard so kompliziert isses gar ned

alles was sich ändert, ist die dauer der gewährleistungsfrist. was nach wie vor gilt, ist daß für diese der kunde die beweispflicht zu erbringen hat (und zwar eben seit 1.1.02 für die vollen 2 jahre!), bei einer garantie hat der händler dies zu tun. des is ois, also nix mit 6 monate händler und die restlichen der kunde.

ja, ich zieh mir die zeit im bild immer in komprimierter form rein, zuerst nehm ich sie auf und dann schau ichs mir am videorekorder im schnelldurchlauf an.
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Alt 22.11.2001, 23:35   #14
mr.red
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damit ihr auch was zum argumentieren habts, nächstes mal im ....markt:

die gewaehrleistungsreform


in ein paar tagen tu ichs runter
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Alt 23.11.2001, 11:30   #15
CISK
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Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von 635csi
der genaue Gesetzestext steht hier
da habens aberauch noch nix von formatierung gehoert
____________________________________
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Alt 23.11.2001, 11:41   #16
RaistlinMajere
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Registriert seit: 06.04.2001
Alter: 44
Beiträge: 2.343


Standard @gifty

hab ich mir auch gedacht, d.h. gleich am besten das pdf lesen.
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Alt 23.11.2001, 15:15   #17
Gandalf
Elite
 
Registriert seit: 10.11.2000
Beiträge: 1.171


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anscheinden schreiben da einige bevor sie lesen
---
Ersteht man ab Jänner 2002 Waren, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre; bei gebrauchten Waren ist es mindestens ein Jahr. Bisher waren es nur sechs Monate. Weiteres Plus: Bis 31.12.2001 musste der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf, also bei der Übernahme der Ware, bestanden hatte. Die sogenannte Beweislast trifft ab 1.1.2002 für die ersten sechs Monate nach Übergabe der Ware den Verkäufer.
-----

Also für mich heist das das die gewährleistung ab 1.1.02 2Jahre beträgt und davon die ersten 6Monate die Beweislast beim Verkäufer liegt. Wohingegebn bis jetz die Gewährleistung bis jetz nur 6Monate war und die Beweislast beim Käufer lag.
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Sex ohne Liebe ist besser als gar kein Sex.
(Hugh M. Hefner)
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Alt 23.11.2001, 16:44   #18
sky
{WcM}Sky
 
Registriert seit: 13.02.2001
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Na, sag ich doch!
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Alt 23.11.2001, 17:25   #19
RaistlinMajere
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Registriert seit: 06.04.2001
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*schäm und in ecke stell*
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Alt 23.11.2001, 17:26   #20
Lord Frederik
Super-Moderator
 
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Registriert seit: 29.08.1999
Ort: Wien 11
Beiträge: 7.598


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Gandalf
anscheinden schreiben da einige bevor sie lesen
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Ersteht man ab Jänner 2002 Waren, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre; bei gebrauchten Waren ist es mindestens ein Jahr. Bisher waren es nur sechs Monate. Weiteres Plus: Bis 31.12.2001 musste der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf, also bei der Übernahme der Ware, bestanden hatte. Die sogenannte Beweislast trifft ab 1.1.2002 für die ersten sechs Monate nach Übergabe der Ware den Verkäufer.
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Also für mich heist das das die gewährleistung ab 1.1.02 2Jahre beträgt und davon die ersten 6Monate die Beweislast beim Verkäufer liegt. Wohingegebn bis jetz die Gewährleistung bis jetz nur 6Monate war und die Beweislast beim Käufer lag.
du hast recht, aber in der praxis war es auch jetzt schon so, ausser beim goldadler
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