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gewährleistungsreform - wichtig bei käufen vor dem 1.1.02
gestern habens in der zip3 einen bericht sowie eine diskussion zwischen dem cosmoschef und einem typen der wirtschaftskammer darüber gebracht, weil der cosmos die problematik mit der gewährleistungsreform ab 1.1.02 erkannt hat und nun, um sich das weihnachtsgeschäft nicht verderben zu lassen, in dem wissende kunden ihre käufe verstärkt nach dem 1.1.02 tätigen würden, entsprechend reagiert. daß die anderen unternehmen ned grad glücklich darüber sind, und jetzt nachziehen bzw. sogar wegen angeblich unlauteren wettbewerbs klagen wollen, war der grund für die diskussion.
für den kunden interesssant ist jedoch nur allein die tatsache der reform, link dazu gibts hier, auf der seite des konsumentenschutzes , allerdings sollte man trotzdem genau bescheid wissen, wo der rechtliche unterschied zwischen garantie und gewährleistung liegt. |
der genaue Gesetzestext steht hier
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Ganz einfach beim Kauf so vorgehen:
- Anschaffungen vor Jahreswechsel nur dann, wenn der Händler (schriftlich) die neuen Gewährleistungen lt. Gesetzt ab 2002 gewährt - sonst nächstes Jahr erst kaufen Ciao Oliver |
und sollte es nicht möglich sein, den kauf zu verschieben (z.b. weils eine besondere aktion ist), dann als kleines druckmittel angeben, daß andere händler die gewährleistung bereits als service jetzt schon anbieten (z.b. eben cosmos). wichtig ist die schriftliche bestätigung, daß man jetzt schon 2 jahre gewährleistung bekommt, weil sagen kann schnell einmal wer was.
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Cosmos wurde deswegen schon verklagt, und zwar von der Kammer. Außerdem gilt diese Garantiezeit längst nicht auf alles (GSM Geräte nicht, z.B.). D.h. Die Schriftliche bestättigung wird man sich als Klopapier mitnehmen können, mit dem Unterschied daß Klopapier wertvoller ist :lol:
Info: Garantie gibt nicht der Händler, sondern der Hersteller. |
die 2 jahresfrist ist augenauswischerei, wenn man den gesetzestext durchliest weiß man auch warum. ab 6 monaten muß man selbst beweisen das es ein versteckter mangel war. also viel aufregung um nix. speziell da viele erzeuger selbst ja schon von sich aus eine längere als die aktuelle 6 monate geben.
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@ldir
ob die klage wirklich durchgeht, bleibt zu hinterfragen, ich glaube nicht.
und was die garantie betrifft, so stimmt das nicht ganz, hab bzgl. dem mein bruderherz sekkiert (jurist), die garantiezeit ist gesetzlich nicht festgelegt (auch wenn sie heutzutage schon erwartet werden kann), d.h. auch die schwankungen bei den händlern, daß der hersteller auch eine gibt, ist auch sache des herstellers und nicht des gesetzes, weder händler noch hersteller sind dazu verpflichtet (allerdings wird kein mensch ihre produkte kaufen, wennsas nicht tun). verpflichtend ist lediglich die ausstellung der gewährleistung und die ist ja für den konsumenten lang nicht so wertvoll wie eine garantie und zwar deswegen, weil, wie lord frederik schon sagte, bei der gewährleistung der kunde nachweisen muß, daß der fehler nicht sein verschulden ist und sich damit in der defensive befindet , wo hingegen es bei der garantie der händler tun muß und dieser defensiv agieren muß (auch ein grund, warum die händler mit garantievergaben, wo die fristen zwar nicht gesetztlich geregelt sind, die definition einer garantie jedoch natürlich schon, manchmal knausrig sind, weil man theoretisch immer drauf pochen kann, daß solange der händler keinen beweis hat, daß man den fehler verschuldet hat, der fall von ihm behandelt werden muß). so quasi kamma also bei einem garantiefall mit seinem gerät hingehen und sagen "beweißt mir, daß es nicht eure schuld ist", andernfalls ist es das nämlich (offensiv) und bei einem gewährleistungsfall muß man selbst beweisen, daß es die schuld des herstellers ist, weil z.b. eben ein fabrikationsfehler vorliegt. |
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grüsse |
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