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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 01.07.2003, 20:26   #36
The_Lord_of_Midnight
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Beiträge: 19.154

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ich hab meine informationen von da:
http://www.help.gv.at/16/Seite.160000-17431.html
Beihilfen und Unterstützungen
Studienbeihilfe

Studienbeihilfe
Auf staatliche Studienbeihilfe besteht ein Rechtsanspruch.

Zielgruppe:

* österreichische StaatsbürgerInnen
* EWR-BürgerInnen (unter bestimmten Voraussetzungen)
* AusländerInnen, die in Österreich mit zumindest einem Elternteil für fünf Jahre einkommensteuerpflichtig waren
* Konventionsflüchtlinge

Voraussetzungen:

* soziale Bedürftigkeit
o Bestimmungsgrößen dafür sind Einkünfte und Familienstand des/der Studierenden, seine/ihrer Eltern und seiner Ehegattin bzw. ihres Ehegatten.
* günstiger Studienerfolg
o ist für einzelne Studienrichtungen unterschiedlich, muss nach zwei Semestern jedenfalls vorgelegt werden
* Beginn des Studiums vor Vollendung des 30. Lebensjahres
o Ausnahme: SelbsterhalterIn bis max. 35. Lebensjahr
* kein abgeschlossenes Studium bzw. kein Abschluss einer gleichwertigen Ausbildung
o Ausnahme: Doktoratsstudium, wenn es innerhalb von 12 Monaten nach dem Diplomstudium aufgenommen wird
* höchstens zwei Studienwechsel nach maximal zwei Semestern einer Studienrichtung
* Einhaltung der im Studienförderungsgesetz (StudFG) vorgesehenen Studienzeiten
o d.h. grundsätzlich: gesetzliche Studienzeit plus ein Toleranzsemester pro Abschnitt

usw. usf.

so wie es manche leute formulieren, hört es sich so an, als ob bei der studienbeihilfe eine willkür der behörde vorherrschen würde. wenn man bedenkt, daß auf studienbeihilfe ein rechtsanspruch besteht, kann das sicher nicht so sein. das kann nur heißen, daß in österreich sehr viele leute doch (zumindest einen gewissen) wohlstand genießen. und das kann doch nichts negatives sein, oder ?
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