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Hardware-Probleme Rat & Tat bei konkreten Hardware- und Treiberproblemen |
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#1 | |
Inventur
![]() Registriert seit: 23.03.2001
Alter: 49
Beiträge: 1.700
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![]() Zitat:
wie kommst du darauf, dass nur juristische laien auf den VKI seiten surfen? natürlich hätte ich auch ABGB und KSchG zitieren können, nur bin ich der meinung das in diesem forum ein link zu den seiten des VKI mehr bringt. so nun zum thema. wie begründest du, dass man sofort sein geld zurückfordern kann, also die wandlung? ich denke der übergeber hat eine angemessene frist zur verbesserung, kann also das notebook reparieren. ich sehe nur darin keine "erhebliche Unannehmlichkeit", dass der übernehmer auf die reparatur warten muss. lasse mich aber von dir und auch dem OGH (geschäftszahl reicht, KRES ist auch ok) gern vom gegenteil überzeugen. lg woodz |
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