Zitat:
Original geschrieben von garfield36
Es ist sehr wohl wesentlich, ob es sich um gebrauchte oder neue Ware handelt, wenn ich die Garantie in Anspruch nehmen möchte. Etwas anderes zu behaupten ist grober Unfug.
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Grober unfug ist es die gewährleistung mit der garantie zu verwechseln.
garantie ist eine FREIWILLIGE über die gesetzlichen fristen gehende verlängerung der gewährleistung, wobei hier durch den UN besondere Regelungen für die Unanspruchnahme gelten können.
JEDENFALLS ist das recht auf gewährleistung im sinne des KSCHG ein nicht weiters einschränkbares recht, bestimmt durch die schutzwürdigung des Konsument gegenüber dem UN.
gebrauchte ware unterliegt im rahmen eines gewöhnlichen konsumentengeschäftes, jedenfalls den gewährleistungsbestimmungen.
sofern die Mängel nicht schon von anbeginn erkennbar waren.
bitte informiere dich ein wenig genauer bevor du dich auf glatteis gibst