![]() |
![]() |
|
|
|||||||
| Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme. |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
|
#21 |
|
Master
![]() Registriert seit: 22.03.2000
Beiträge: 506
|
... hier die Antwort von Actron.
Zitat: "... Da es sich bei dem angefragten Artikel um keine Neuware handelt sondern um Restposten und Abverkaufsprodukte handelt, kann die Garantie sofern die Ware als Abverkaufsware deklariert ist, auch mit verminderter oder ohne Garantie verkauft werden. Bei den angeführten 30 Tagen Garantie handelt es sich sehr wohl um eine Funktionsgarantie; d.h.: wenn die ausgelieferte Ware aus welchen Gründen auch immer (ausser durch mechanische Beschädigung des Käufers) defekt sein sollte, nehmen wir das Board selbstverständlich innerhalb der 30 Tage zurück und geben Ihnen das Geld retour. Ich hoffe Ihnen mit der Auskunft gedient zu haben und verbleibe weiterhin mit freundlichen Grüßen..." Zitat Ende Ich weiss ja nicht wie ihr das seht, aber ich bin irgendwie schon der Meinung, dass da die Gewährleistungspflicht gemeint ist mit den 30 Tagen. ![]() Es hat im Grunde ja auch keinen Sinn jetzt darüber zu streiten, geht ja eh nur um ein Mobo um an Blauen, aber mich würde es nur interessieren ob Actron das darf oder nicht. Andy |
|
|
|
|
|
#22 |
|
Elite
![]() Registriert seit: 10.11.2000
Beiträge: 1.171
|
Was sit für Actron der unterscheid zwischen Neuware und Restposten bzw, Abverkaufsartikel. Restposten sind doch auch neu sprich original verpackt und nicht von einem andern Kunden zurückbekommen. REstposten ist für mich ein Neues Produkt (Im Sinne von noch nie gebraucht und original verpackt) von dem es inzwischen eine aktuellere Serien am Markt gibt. Insofern glaub ich nicht das er für Restposten die 6 Monate nicht gewähren kann. Für Abverkaufsarikel kann ich das nicht erraten da müsste man genau nachfragen was Actron unter Abverkaufsartikel versteht.
____________________________________
Sex ohne Liebe ist besser als gar kein Sex. (Hugh M. Hefner) |
|
|
|
|
|
#23 |
|
<< Gayliebt >>
![]() |
Ich habe mal in den entsprechenden Gesetzen geblättert (Konsoment, help.gv). Da heißt es übereinstimment, daß bei einem Rechtsgeschäft zwischen Unternehmer und Käufer eine Gewährleistungspflicht von beweglichen Sachen von 6 Monaten gilt. Diese kann auch nicht durch Änderungen/Zusätze in den AGB´s geändert werden, und wenn dies so wäre, ist dies sittenwidrig und ungültig.
Einzig wenn das Unternehmer als Vermittler auftritt (also z.B. bei Second Hand Shops oder Auktionen), dann gilt dies nicht. Im obigen Fall ist daher Actron zu 6 Monate Gewährleistung verpflichtet - und diese gilt auch wenn er was anderes kundtut. Ciao Oliver Übrigens ... ab 01.01.2002 tritt hier ein neues Gesetz ein. gewährleistung 2 Jahre, Umkehr der Beweislast zu gunsten des Konsumenten. Also wichtige Anschaffungen in den Jänner verlegen, oder beim Kauf heuer eine Gewährleistung analog dem neuen Gesetz vereinbaren.
____________________________________
lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
|
|
|
|
|
#24 |
|
Master
![]() Registriert seit: 22.03.2000
Beiträge: 506
|
Ich dank euch allen für eure Hilfe, war recht informativ.
Ich werds so machen, ich schau mich jetzt noch ein paar Tage nach einem gebrauchten SLOT-A Board um, vielleicht find ich ja was, und wenn nicht werd ich mir das bestellen, auch wenn die Garantie "nur 30 Tage ist" Im Notfall kann ich ja immer noch auf das Gesetz verweisen, allerdings würde das meinerseits, wenn ich dann wirklich auf die Garantie bestehe, mehr Aufwand sein als mir das Board wert ist, sowas ist äusserst mühsam und war bis jetzt bei mir gsd noch nicht nötig. Danke nochmal an alle! Andy |
|
|
|
|
|
#25 |
|
Stammgast
![]() |
@Andy020!
Auf der HP vom Birg habe ich so ein gebrauchtes Mobo gesehen. Das kostet aber auch 1490.-S und hat nur 30 Tage Funktionsgarantie. Also das Angebot was du hast ist gar nicht so schlecht. Privat wird es wahrscheinlich billiger gehen. Aber da hast nicht mal 30 Tage Funktionsgarantie. http://www.birg.at/abverkaufgebr.html-ssi
____________________________________
M.f.G. Karl |
|
|
|
|
|
#26 |
|
Master
![]() Registriert seit: 22.03.2000
Beiträge: 506
|
Danke für die Info!
Ich bin mittlerweile wirklich schon stark am überlegen ob ich nicht den 600er verscherbeln soll und mir nicht doch ein Socket-A mit an neuen Prozzi und Kühler zulegen sollte. Da hätte ich keine Probleme mit der Garantie und zumindest mal das Board würde gleichviel kosten, wäre in dem Fall sogar billiger! ![]() Das Epox Board kostet mich inkl. Versand 1.090,-- Ein neues (mit voller Garantie ![]() ) Elitegroup SIS DDR kostet momentan so um die 1.014,--Natürlich müsste ich etwas drauflegen für den Prozzi und einen Kühler aber ich denk mir fast dass sich diese Lösung mehr auszahlen würde, gerade deswegen auch weil ich ja bei dem Board die SDRAM weiterverwenden kann. Andy |
|
|
|
|
|
#27 |
|
Inventur
![]() Registriert seit: 23.03.2001
Alter: 49
Beiträge: 1.700
|
Der Thread ist zwar schon ein bißchen älter, aber mal was grundsätzliches.
Garantie ist nicht gleich Gewährleistung. Der Händler ist gesetzlich verpflichtet 6 Monate Gewährleistung zu geben. Gewährleistung bezieht sich aber nur auf Fehler die im Zeitpunkt des Kaufes schon vorhanden waren. Garantie kann der Händler gestalten wie er will. Z.B. für Fehler die auch nachher auftreteten. (auch bezüglich der Garantiefrist ist er frei) Ab 1.1.2002 (oder schon vor Weihnachten) ändert sich die Gewährleistungspflicht auf 2 Jahre und nun muss auch nicht mehr der Kunde beweisen, dass im Kaufzeitpunkt ein Fehler vorhanden war, sondern der Verkäufer, dass nicht. lg woodz |
|
|
|
|
|
#28 |
|
Commander Jameson
![]() |
Die Formulierung aus "erster Hand" kann ich auch anders deuten. Nämlich, daß das Board von einem Erstkäufer stammt, der es aus irgendwelchen Gründen zurückgegeben hat. Es kann also durchaus unbenützt sein, aber die Garantiefrist kam schon ins Laufen.
Ohne genauere Informationen ist es aber schwer, die Sachlage richtig zu beurteilen. |
|
|
|
|
|
#29 |
|
Elite
![]() Registriert seit: 15.09.2000
Beiträge: 1.268
|
meines erachtens ist der fall eindeutig,
dir verkauft die firma X ware an dich. es handelt sich hierbei im falle einer anfälligen gewährleistung um eine speziesschuld, welche durch wandlung im falle eines mangels beseitigt werden muß (austausch gegen ein anderes stück aufgrund des variablen zeitwertes nicht möglich). sollten gewährleistungpflichten ungebürlich geschmälert werden, so ist jedenfalls dagegen vorzugehen. weiters ist es völlig unwesentlich ob es sich um gebrauchte ware handelt oder neue. |
|
|
|
|
|
#30 |
|
Commander Jameson
![]() |
Es ist sehr wohl wesentlich, ob es sich um gebrauchte oder neue Ware handelt, wenn ich die Garantie in Anspruch nehmen möchte. Etwas anderes zu behaupten ist grober Unfug.
|
|
|
|
![]() |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|