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Alt 12.12.2016, 20:11   #1
wampera
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Standard Nummermitnahme bei 3 Monaten Kündigungsfrist

Guten Tag!

Ich möchte zur DREI wechseln und meine aktuelle Handynummer von Telering mitnehmen. Jetzt gibts aber bei Telering 3 Monate Kündigungsfrist. Ich weiß auch nicht, ob es den gewünschten DREI GIGA SIM L Tarif in 3 Monaten noch gibt.

Bitte wie stelle ich das jetzt an?

Mit freundlichen Grüßen
Ingo
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Alt 13.12.2016, 17:37   #2
pc.net
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wenn du dir den tarif sichern willst, kannst du gleich beim neuen anbieter anmelden ...
wenn du erst später wechselst, solltest du aber jedenfalls eine gewisse zeit beide verträge gleichzeitig laufen lassen, um beim zeitpunkt der portierung etwas flexibler sein zu können ...

die portierung kannst du dann jederzeit während der gleichzeitigen laufzeit beider verträge anstoßen ...

du kannst vor der porierung den neuen vertrag normal nutzen, allerdings mit der neuen zugewiesenen nummer ...
nach der portierung kannst du den alten vertrag ebenso weiternutzen - du bekommst für die restlaufzeit eine andere nummer zugewiesen ...

alle diese infos sollte dir aber der neue betreiber jedenfalls geben ... vielleicht wird dir mit dem bekundeten wechselwillen auch diesbezüglich ein angebot für späteres beginnen des gewünschten tarifs unterbreitet ;-)
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 13.12.2016, 18:01   #3
wampera
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Herzlichen Dank für die Hilfe! Von DREI habe ich bis jetzt keine Antwort erhalten. Mal sehen. Mir sind noch einige Fragen eingefallen:
Wie lange ist das NÜV eigentlich gültig? Bekomme ich das Formular kündigungsnah oder erst gegen Ende des Vertrages zugeschickt?
Übernimmt DREI auch nach ein paar Monaten die alte Telering Nummer dann noch?

Mit freundlichen Grüßen
Ingo
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Alt 13.12.2016, 23:38   #4
pc.net
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Mein Computer

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NÜV ist 90 tage gültig ...
das formular bekommst du nicht automatisch, sondern mußt du anfordern (und bezahlen) ... dann erhältst du es gleich ...

die portierung ist jederzeit möglich, solange die alte nummer noch aktiv ist bzw. die NÜV gültig ist ...

https://www.tarife.at/ratgeber/rufnu...ln-sie-richtig
https://www.drei.at/selfcare/faq.do?...h=1_1051_1106_
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Praktizierender Eristiker

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Alt 13.12.2016, 23:53   #5
wampera
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Vielen herzlichen Dank! Dann kann's ja losgehen!

Mit freundlichen Grüßen
Ingo
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Alt 07.01.2017, 21:30   #6
meister_glanz
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Zitat:
du kannst vor der porierung den neuen vertrag normal nutzen, allerdings mit der neuen zugewiesenen nummer ...
nach der portierung kannst du den alten vertrag ebenso weiternutzen - du bekommst für die restlaufzeit eine andere nummer zugewiesen ...
Danke für die Info, ist auch für mich sehr interessant. Bin langjähriger Kunde von bob, geringfügig günstiger käme mir allerdings HOT. Bislang war ich zu faul zum wechseln und ich hänge an meiner Nummer.
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Alt 13.01.2017, 18:30   #7
Kalina
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Ich weiß jetzt uwar nicht, wo du zu Hause bist, bin aber Vertriebspartner aller österreichischen Anbieter. Sollte ich also helfen können, einfach mal bei mir melden. Wichtig! Du darfst den bestehenden Vertra, von dem du die Nummer mitnehmen willst, erst kündigen, wenn die Rufnummernmitnahme erledigt ist. Nicht vorher. Sonst kann es passieren, dass die Nummer vom alten Vertrag gesperrt wird. Leider schon mehrfach so erlebt.

Gruß aus der Mitte Österreichs, Herbert
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Alt 13.01.2017, 18:42   #8
wampera
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Beiträge: 373


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Danke für den Tip! Also in dieser Reihenfolge vorgehen:

1. neuen Vertrag abschließen.
2. Beim alten Provider die NÜV-I holen und
3. zum neuen Betreiber bringen und portieren lassen
4. warten bis die Portierung durchgeführt ist
5. alten Vertrag kündigen

Mit freundlichen Grüßen
Ingo
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Alt 13.01.2017, 18:53   #9
lowrider82
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Beiträge: 2.036


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Das ist falsch, daß der alte Vertrag vorher nicht gekündigt werden darf. Die Rufnummernmitnahme muß nur in der Kündigungsfrist erledigt sein.

Also kündigen inkl. NÜVi-Anforderung. Neuen Vertrag innerhalb Kündigungsfrist abschließen und Mitnahme erledigen.
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Zitat:
Die einzige Konstante im Universum ist die Veränderung.
Heraklit von Ephesus
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Alt 13.01.2017, 19:45   #10
Kalina
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Zitat:
Zitat von lowrider82 Beitrag anzeigen
Das ist falsch, daß der alte Vertrag vorher nicht gekündigt werden darf. Die Rufnummernmitnahme muß nur in der Kündigungsfrist erledigt sein.

Also kündigen inkl. NÜVi-Anforderung. Neuen Vertrag innerhalb Kündigungsfrist abschließen und Mitnahme erledigen.
In der Theorie hast du Recht, die Erfahrung zeigt aber etwas anderes. Ich hatte bei meinen Kunden schon mehrfach den Fall, dass die Nummer nach der Kündigung für die Weitergabe gesperrt wurde. Bei meiner Nachfrage bei der ( ich glaube es war damals die Telekomcontroll ) hat man mir die Richtigkeit dieses Vorgangs bestätigt. Das heißt, dass der Netzbetreiber eine Nummer nur dann weitergeben muß, solange ein aufrechter Vertrag besteht. Dies hat nichts mit der Dauer der Kündigungsfrist zu tun.

Ach und lowrider82, was soll den das? "Danke für diesen und höchstwahrscheinlich anderen Spam in den weiteren Beiträgen!" ?

Gruß aus der Mitte Österreichs, Herbert
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