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Alt 13.01.2017, 18:53   #1
lowrider82
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Benutzerbild von lowrider82
 
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Das ist falsch, daß der alte Vertrag vorher nicht gekündigt werden darf. Die Rufnummernmitnahme muß nur in der Kündigungsfrist erledigt sein.

Also kündigen inkl. NÜVi-Anforderung. Neuen Vertrag innerhalb Kündigungsfrist abschließen und Mitnahme erledigen.
____________________________________
Zitat:
Die einzige Konstante im Universum ist die Veränderung.
Heraklit von Ephesus
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Alt 13.01.2017, 19:45   #2
Kalina
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Zitat:
Zitat von lowrider82 Beitrag anzeigen
Das ist falsch, daß der alte Vertrag vorher nicht gekündigt werden darf. Die Rufnummernmitnahme muß nur in der Kündigungsfrist erledigt sein.

Also kündigen inkl. NÜVi-Anforderung. Neuen Vertrag innerhalb Kündigungsfrist abschließen und Mitnahme erledigen.
In der Theorie hast du Recht, die Erfahrung zeigt aber etwas anderes. Ich hatte bei meinen Kunden schon mehrfach den Fall, dass die Nummer nach der Kündigung für die Weitergabe gesperrt wurde. Bei meiner Nachfrage bei der ( ich glaube es war damals die Telekomcontroll ) hat man mir die Richtigkeit dieses Vorgangs bestätigt. Das heißt, dass der Netzbetreiber eine Nummer nur dann weitergeben muß, solange ein aufrechter Vertrag besteht. Dies hat nichts mit der Dauer der Kündigungsfrist zu tun.

Ach und lowrider82, was soll den das? "Danke für diesen und höchstwahrscheinlich anderen Spam in den weiteren Beiträgen!" ?

Gruß aus der Mitte Österreichs, Herbert
Kalina ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2017, 20:03   #3
lowrider82
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Zitat:
Zitat von Kalina Beitrag anzeigen
In der Theorie hast du Recht, die Erfahrung zeigt aber etwas anderes. Ich hatte bei meinen Kunden schon mehrfach den Fall, dass die Nummer nach der Kündigung für die Weitergabe gesperrt wurde. Bei meiner Nachfrage bei der ( ich glaube es war damals die Telekomcontroll ) hat man mir die Richtigkeit dieses Vorgangs bestätigt. Das heißt, dass der Netzbetreiber eine Nummer nur dann weitergeben muß, solange ein aufrechter Vertrag besteht. Dies hat nichts mit der Dauer der Kündigungsfrist zu tun.

Ach und lowrider82, was soll den das? "Danke für diesen und höchstwahrscheinlich anderen Spam in den weiteren Beiträgen!" ?

Gruß aus der Mitte Österreichs, Herbert
Und der Vertrag ist bis zum Ende der Kündigungsfrist aufrecht. Und wenn man es nicht schafft in einem bis drei Monate die NÜVi weiterzuleiten: SSKM

Der Rest ist hier erstmal Offtopic.

Zitat:
Zitat von wampera Beitrag anzeigen
Noch etwas Anderes:
Bitte bekommt man die NÜV-I eigentlich auch ohne Kündigung? Könnte ich also in der Mitte meiner Vertragslaufzeit einfach mal so eine NÜV-I holen?
Ja!
____________________________________
Zitat:
Die einzige Konstante im Universum ist die Veränderung.
Heraklit von Ephesus

Geändert von Christoph (13.01.2017 um 20:27 Uhr).
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