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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' | 
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|  14.05.2016, 18:41 | #341 | 
| Inventar  Registriert seit: 03.09.2000 
					Beiträge: 4.010
				 |   Siehe meinen vorigen Post: Muss nicht. Bei Einschalten der Standlichter darf das Tagfahrlicht ausgehen, auch wenn der Motor läuft. 
				____________________________________ Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. | 
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|  14.05.2016, 19:28 | #342 | |
| Inventar  Registriert seit: 17.05.2014 Ort: Mechiko Alter: 11 
					Beiträge: 2.036
				 |   Schon richtig. Verstand die Frage eher, daß das Fahrzeug im Betrieb völlig lichtlos gemacht werden soll. Der größte Fehler der ganzen Tagfahrlichtgeschichte: keine verpflichtend mitleuchtenden Rücklichter. Sah man die vergangenen Tage ausreichend im Regen. 
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|  14.05.2016, 20:04 | #343 | |
| Inventar  Registriert seit: 03.09.2000 
					Beiträge: 4.010
				 |   Zitat: 
 Das Problem sehe ich eher bei all den Idioten, die zu gedankenverloren (oder unwissend) hinter dem Steuer sitzen. Und das beschränkt sich ja nicht nur auf jene, die mit dem Tagfahrlicht bei schlechter Sicht unterwegs (Regen, Schnee, Nebel, Tunnel, Garagen, ...) - das sind genauso die Idioten, die irgendwann vor allem im Herbst und Winter die Nebelschlussleuchte einschalten und dann tagelang vergessen, sie wieder auszuschalten. Bei mir gäbe es für solche Verstöße zumindest einen Punkt in der Kartei - und dem das zu oft passiert, darf einfach zur Nachschulung. Und bevor so jemand ein zweites Mal zur Nachschulung käme, wird ihm auf Dauer der Führerschein weggenommen, da mir so jemand nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet scheint. 
				____________________________________ Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. | |
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|  14.05.2016, 20:53 | #344 | 
| Master  Registriert seit: 18.10.2002 
					Beiträge: 729
				 |   Ob das wirklich so ist, dass irgendein Licht leuchten muss, scheint mir aus der Verordnung nicht hervorzugehen. Aber ich werd mal beim Arbö oder dem anderen Verein anfragen. | 
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|  14.05.2016, 21:31 | #345 | |
| Inventar  Registriert seit: 17.05.2014 Ort: Mechiko Alter: 11 
					Beiträge: 2.036
				 |   @Satan Die NSL hätte schon längst weg gehört. @Burschi http://www.verkehr.dergloeckel.eu/20...-februar-2011/ Inkl. Kommentar von Arbö 
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|  14.05.2016, 21:58 | #346 | 
| Master  Registriert seit: 18.10.2002 
					Beiträge: 729
				 |   Danke für den Link. Also darf man es doch abschalten, wenn man will. | 
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|  15.05.2016, 12:15 | #347 | 
| Inventar  Registriert seit: 03.09.2000 
					Beiträge: 4.010
				 |   Da kann man geteilter Meinung sein. Schlecht ist in jedem Fall der Gebrauch (oder Nichtgebrauch) von Dingen, ohne sich irgendwelche Gedanken zu machen. Nur weil ein paar Blödel in der Nacht (oder im Tunnel) ohne Licht unterwegs sind, ist nicht gleich automatisch die Abschaffung von Licht generell zu fordern. Ich bin für Erziehung - und wer es nicht versteht, soll einfach seinen Führerschein abgeben (müssen). 
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|  15.05.2016, 12:16 | #348 | 
| Inventar  Registriert seit: 03.09.2000 
					Beiträge: 4.010
				 |   So lange die Funktion selbst noch nutzbar ist, darfst Du machen, was Du willst. Sprich: Einen Schalter darfst Du einbauen (lassen) - permanent ausbauen darfst Du die Funktion aber nicht. 
				____________________________________ Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. | 
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|  15.05.2016, 19:58 | #349 | 
| Master  Registriert seit: 18.10.2002 
					Beiträge: 729
				 |   Laut dem Link sollte es eh abschaltbar sein durch den Besitzer. Wenns wahr ist. | 
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|  15.05.2016, 20:54 | #350 | |
| Inventar  Registriert seit: 17.05.2014 Ort: Mechiko Alter: 11 
					Beiträge: 2.036
				 |   @Burschi Gilt aber nur für Neutypisierungen nach dem Stichtag. Für vorher erschienene Modelle, die auch oft schon TFL hatten, gilt es nicht. Nur als Hinweis, falls es bei dir so sein könnte. @Satan Da hast du mich falsch verstanden. NSL wurde schon vom Öamtc als unnötig beachtet. Denn würde man die Geschwindigkeit der Sicht anpassen, wären die Sichtbarkeit der normalen Rück- und Bremsleuchten ausreichend um reagieren zu können. Klarerweise kann sie sehr wohl bleiben, wenn man sie richtig benutzen würde. Bzw. kennen sicher auch einige nicht die Funktion der zweiten Stufe (NSW Nr. 1, NSL Nr. 2). 
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