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#14 | |
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Du hast vergessen, den Rest des Satzes zu unterstreichen. Denn dieser kam hinzu. Denn vorher hieß es bis zum Urteil 2008, daß man auch nur beim Betrieb eines TV trotz fehlendem Empfang gebührenpflichtig wurde. Und dieses Schlupfloch wurde nunmal geschlossen.
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Zitat:
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