![]() |
![]() |
|
![]() |
![]() |
|
News & Branchengeflüster aktuelle News von Lesern, sowie Tratsch und Insiderinformationen aus der Computerbranche |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
![]() |
#11 |
Schon länger dabei
![]() |
![]() Dumme und einfältige Sichtweise:
Es gibt immer 2 Möglichkeiten bei der Preisgestaltung: Entweder die Artikelpreise werden ohne Umkosten berechnet, zusätzliche Posten werden extra aufgeführt. oder Es wird alles in die Artikelpreise eingerechnet und die Umkosten versteckt. Egal ob das ein AllInkl. Bankkonto, eine Lebensversicherung mit zig Zusatzleistungen oder eben einzelne Artikel. IMHO ist das eine faire Vorgehensweise: Wer eine teuere Zahlungsform nutzt, soll diese Dienstleitung auch zahlen. Warum sollen Barzahler die KK/Maestro Zahler mitfinanzieren? Fakt ist, jeder Geschäft muß wirtschaftlich arbeiten, die Angestellen wollen ihre Kohle, sprich, niemand kann Umkosten verschenken. Gilt ebenfalls für Gratis-Versand: Je tiefer dieser angesetzt ist, desto größer ist der eingerechnete Versandkostenanteil. So ist es, bzw. ist es doch egal, ob ein höherer Preis - Skonto für Barzahler, oder niedriger Preis + Aufschlag für Zahlungsvariante.
____________________________________
www.mankra.com Meine private Site |
![]() |
![]() |
![]() |
#12 | |
Elite
![]() |
![]() Zitat:
siehe die ganze zahlschein geschichte. |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#13 |
Veteran
![]() Registriert seit: 17.05.2014
Beiträge: 281
|
![]() Stimmt! Gesetze sind dazu da um Befolgt zu werden! Das hören aber viele Unternehmer nicht sehr gern - die wollen mit "günstigen" angeboten die Konkurrenz schlagen und hoffen darauf das die Kunden nachdem sie sich mühsam alles zusammengeklaubt habe sagen "ah wegen den 1% " und darauf pfeifen darum steht das auch nirgends am Anfang!
|
![]() |
![]() |
![]() |
#14 |
Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
|
![]() Was sind Umkosten?
So etwas ähnliches wie Unkosten? ![]()
____________________________________
Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
![]() |
![]() |
![]() |
#15 |
Master
![]() Registriert seit: 26.03.2008
Beiträge: 738
|
![]() Wie war das Zitat in einem bekannten Film nochmal?
" Dumm ist der, der Dummes sagt.. ähm Dummes tut." Warum muss die Diskussion beleidigend und kann nicht "nüchtern-neutral" geführt werden. Der Thread war eigentl. als Anfrage bzw. versteckte Info gedacht, jeder sollte ohne persönlich angegriffen zu werden, seine Meinung sagen können. PS: Ich habe bisher noch kein Geschäft erlebt, dass für bargeldlose Bezahlung eine Gebühr einhebt. Geändert von D&D&D&D (07.11.2014 um 09:00 Uhr). |
![]() |
![]() |
![]() |
#16 |
Inventar
![]() Registriert seit: 08.02.2001
Beiträge: 9.977
|
![]() Ist es dumm oder einfältig, sich über ein Detail aufzuregen und dabei das Ganze zu ignorieren? Bei meinem Versuch, nicht dumm zu sein - gelingen kann das der Gattung Mensch prinzipiell nur höchst temporär - habe ich den bargeldlosen Zahlungsverkehr beim Endkonsumenten letztenendlich als demokratiepolitisch ziemlich bedenklich gefunden und halte das unkritische Akzeptieren dieser Entwicklungen tatsächlich für ähnlich einem Schaf, das seinem Schlächter zur Schlachtbank widerstandslos folgt.
Primär ist es eine höchst erfolgreiche Abzocke des Finanzsektors. Sekundär ein Überwachungsinstrument. Und schlussendlich könnten unter dem Vorwand der Kriminalitätsbekämpfung alle Freiheiten des Bargeldes völlig verschwinden. Warum Abzocke? Die Finanzindustrie hat immer weniger Arbeit, verrechnet aber durch Computer erbrachte Arbeit immer öfter direkt. Wie "fortschrittlich", wenn man jetzt im Supermarkt auch nur mehr Automatenkassen antreffen wird, aber mit dem Bankomat hat die Gewöhnung daran ohnedies schon eingesetzt. Nur - die Wirtschaft ist beim Kostensparen mit Hilfe von Automaten und Computern dabei, Selbstmord zu begehen, in all ihrer unregulierten tollen Freiheit. Denn je weniger Arbeit und Einkommen daraus es gibt, umso weniger Kunden wird es geben, die sich an den Automaten selbst mit dem Ramsch bedienen. Unsere heutige Arbeitslosigkeit ist kein Unfall, Zufall oder ein vorübergehendes Symptom, eine temporäre Krise. Unsere Wirtschaft ist genauso krank wie das Weltklima und eigentlich die ganze von uns ruinierte Biosphäre. |
![]() |
![]() |
![]() |
#17 |
Master of Disaster
![]() |
![]() Ein fast zu philosophischer Beitrag, der sich hier in die Niederungen der monetären Irrungen und Wirrungen verirrt.
Nichts desto weniger: Die Wahrheit!
____________________________________
alterego Ich finde solche, die von ihrem Geld erzählen und solche, die mit ihrem Geiste protzen und solche, die erst beten und dann stehlen; ich finde solche, sie verzeihn, zum Kotzen. |
![]() |
![]() |
![]() |
#18 | |
Schon länger dabei
![]() |
![]() An die Moralaposteln:
Ihr seit auch noch nie um 1km/h zu schnell mit dem Auto gefahren, mal kurz im Halteverbot gestanden, usw....... Zitat:
Wasser ist nass, Nachts wird es dunkel, sich über Kostentransparenz aufzuregen ist dumm. Fakt ist, Maestro, KK halten brav die Hand auf und diese Kosten müssen bezahlt werden. Aber wie man hier sieht, die Kunden wollen statt transparenter Preisgestaltung lieber angelogen werden........
____________________________________
www.mankra.com Meine private Site |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#19 |
Veteran
![]() Registriert seit: 17.05.2014
Beiträge: 281
|
![]() Die Kunden wollen nicht angelogen werden und erwarten sich eine gesetzeskonforme Preisauszeichnung! Sonst gar nichts -scheint ja nicht zu viel verlangt-meistens!
|
![]() |
![]() |
![]() |
#20 |
Aussteiger
![]() |
![]() Fakt ist, dass es OGH-Urteile gibt, die die sogenannte "Zahlscheingebühr" bei Mobilfunkanbietern und Versicherungen als unzulässig erklären:
http://www.konsument.at/geld-recht/z...d-gesetzwidrig http://wirtschaftsblatt.at/home/nach...Versicherungen Diese Urteile beziehen sich immer auf das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG). Für den Anbieter ist es unerheblich, ob die Bezahlung der Rechnung mittels "Überweisung per Zahlschein" bzw. "Einzugsermächtigung" erfolgt, da die Gebühren dafür die gleichen sind. Im §27 Abs. 6 ZaDig ist aber auch erlaubt eine Ermäsigung für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments anzubieten. Bei der Selbstabholung im Ladengeschäft ist das Zahlungsinstrument "Barzahlung" somit ermäßigt. Meiner Interpretation nach sieht der OGH die Barzahlgung auch als nicht vergleichbar mit dem Zahlungsinstrument "Bankomatzahlung". Somit tritt die Barzahlung auch nicht in Konkurenz zu dieser für den Anbieter gebührenpflichtigen Zahlungsart. IMHO darf das der e-tec also auch und die Diskussion samt Anfeindungen ist unnötig. Allerdings ist das alles meine nicht-juristische Interpretation. Wer das anders sieht sollte die e-tec Geschäftsführung kontaktieren und sie nach der rechtlichen Grundlage für diese Vorgangsweise befragen oder einen Juristen bzw. den Konsumentenschutz bemühen.
____________________________________
Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
![]() |
![]() |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|