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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Trashtroll
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Also gegen mitn Moped von Tür zu Tür fahren ist zwar nicht erlaubt, würde ich aber auch nicht beklagen ... da keine Gefährdung.
Wo ich was dagegen habe, ist: - Fahren bei Rot - Gegen die Einbahn fahren - wenn normale Fahrzeuge mit Blau-licht fahren (Wienenergie, etc. welche sich einfach Einsatzfahrzeug drauf schreiben und Blaulicht montieren) ... hab grad nachgelesen ... weder in der StVo noch im KfG habe ich irgendwelche Voraussetzungen gefunden, ein Fahrzeug zu einen Einsatzfahrzeug zu erklären ... (außer ein Signalhorn und die Blauen Lichter) Im KfG § 107 ... welcher die Einsatzfahrzeuge laut den anderen Paragrafen definieren sollte ... stehen nur die Rechte der Einsatzfahrzeuge noch einmal aufgelistet ... Wo ist definiert, was ein Fahrzeug erfüllen muss um als Einsatzfahrzeug zu gelten?! Liegt also scheinbar nicht an den Firmen, sondern an unseren lasch definierten Gesetzen ...
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It's more fun to write crap that nothing! Just kidding. ![]() Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen |
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#2 |
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Veteran
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@Zomby
Beim §107 KFG bist du leider völlig falsch. Kleiner Tipp: lies mal im §20 Abs. 5 StVO 1960 nach. Es kann sich nicht jeder wie er will ein Blaulicht montieren. Auch nicht die Wienenergie. Dazu bedarf es einer Bewilligung durch die Behörde. Etwa auch bei Ärzten, Hebammen etc. |
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#3 |
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Trashtroll
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Wer definiert, denn auch unter den § "Fahrzeuge zur Verwendung für dringende Einsätze" was als Einsatzfahrzeug gilt ...
ist doch viel übersichtlicher, wenn man dieses unter "Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und Lichtfarben für besondere Zwecke" unterbringt ... Die logik unserer Rechtsgelehrten werde ich nie verstehen.
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#4 |
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Trashtroll
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Das sind privat-unternehmen ... was haben die für einen Einsatz?!
Blaulicht solte in meinen Augen ausschließlich den staatlichen Behörden und Rettungsfahrzeugen vorbehalten sein. Ich sehe es als schweren Fehler privaten Unternehmen diese Privilegien zu geben. P.s.: Ja ich denke vielen in Wien würde es Spaß machen mit Blau-Licht zu fahren
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#5 |
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Veteran
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Ein niedergelassener Arzt oder eine Hebamme ist auch nicht staatlich. Sollte man dies denen nicht gestatten?
Zu deinem Beispiel Wien-Energie: Wie oft hast du schon so ein Fahrzeug mit Blaulicht durch die Straßen brausen sehen? Ich nehme die Antwort mal vorweg: es wird wohl eine bescheidene Anzahl sein. Es geht ja dabei nicht immer nur ums fahren, oder das gerne kabarettistisch unterstellte Wurstsemmel holen mit Blaulicht. Schon mal daran gedacht, dass das auch bei dringenden Arbeiten auf der Straße zur Absicherung stationär verwendet wird? Und das wirkt auch. Blaulicht wird zum Glück noch wahrgenommen (meistens bzw. hoffentlich). Was man von einer Warnblinkanlage oder orangem Drehlicht nicht behaupten kann. Warum also die Aufregung??? |
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#6 | |
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Master
![]() Registriert seit: 24.06.2003
Alter: 83
Beiträge: 599
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Zitat:
![]() Samt Crashrisiko beim Ausweichen in einem 4 Fahrstreifen breiten Stau, also über alle Spuren. ![]() Ja, ja, der Gesslerhut auf der Stange ... ![]() Das kennt man ja auch auf der Autobahn, auf der man bei 130 von Blaulichtkonvois mit etwa 160 überholt wird ...
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Gesundheit und Unfallfreiheit! Rudy |
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#7 | |
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Aussteiger
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Zitat:
du kannst natürlich entsprechende dokumentation (kennzeichen, ort, uhrzeit, weitere zeugen, vielleicht sogar photos oder video) dieser situation vorlegen, um das angebliche fehlverhalten zu untermauern ...PS: raunzen nutzt nix, handeln jedoch schon! ![]()
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#8 |
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Hero
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