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Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes
Kann sein, daß für Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes andere Verkehrsregeln gelten?
In dem Bezirk in dem ich wohne fahren die Postler mit ihren Mopeds gegen Einbahnen, am Gehsteig, bei Rot über die Kreuzungen etc.. Müllfahrzeuge gegen Einbahnen nur um nicht um einen Block herumfahren zu müssen. Postpaketdienst bei Rot über die Kreuzung, gegen die Einbahn usw... |
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Wenn ich auf so einen Müllwagen treffe, so bin ich derjenige der, obwohl richtig unterwegs, zurückschieben muß.
Gegen 3 Müllmänner anstinken ist nicht gerade gesund. Schlimm sind auch die Postzusteller, die mit ihren Mopeds am Gehsteig von Haus zu Haus fahren, dafür aber nicht einmal mehr eine persönliche Zustellung in den 1.Stock schaffen. Dort wo die Briefkästen außerhalb sind wird nicht einmal vom Moped abgestiegen. |
es gibt sonderrechte, aber soweit ich das überblicke gibt es für die post oder müllabfuhr keine berechtigung bei rot in die kreuzung zu queren oder eine einbahn gegen die vorgeschriebene richtung befahren ...
http://www.jusline.at/27_Fahrzeuge_d...tung_StVO.html du kannst ja kennzeichen, datum und uhrzeit notieren und am besten mit einem photo des vergehens eine anzeige erstatten ;) |
Also gegen mitn Moped von Tür zu Tür fahren ist zwar nicht erlaubt, würde ich aber auch nicht beklagen ... da keine Gefährdung.
Wo ich was dagegen habe, ist: - Fahren bei Rot - Gegen die Einbahn fahren - wenn normale Fahrzeuge mit Blau-licht fahren (Wienenergie, etc. welche sich einfach Einsatzfahrzeug drauf schreiben und Blaulicht montieren) ... hab grad nachgelesen ... weder in der StVo noch im KfG habe ich irgendwelche Voraussetzungen gefunden, ein Fahrzeug zu einen Einsatzfahrzeug zu erklären ... (außer ein Signalhorn und die Blauen Lichter) Im KfG § 107 ... welcher die Einsatzfahrzeuge laut den anderen Paragrafen definieren sollte ... stehen nur die Rechte der Einsatzfahrzeuge noch einmal aufgelistet ... Wo ist definiert, was ein Fahrzeug erfüllen muss um als Einsatzfahrzeug zu gelten?! Liegt also scheinbar nicht an den Firmen, sondern an unseren lasch definierten Gesetzen ... |
@Zomby
Beim §107 KFG bist du leider völlig falsch. Kleiner Tipp: lies mal im §20 Abs. 5 StVO 1960 nach. Es kann sich nicht jeder wie er will ein Blaulicht montieren. Auch nicht die Wienenergie. Dazu bedarf es einer Bewilligung durch die Behörde. Etwa auch bei Ärzten, Hebammen etc. |
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Wer definiert, denn auch unter den § "Fahrzeuge zur Verwendung für dringende Einsätze" was als Einsatzfahrzeug gilt ...
ist doch viel übersichtlicher, wenn man dieses unter "Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und Lichtfarben für besondere Zwecke" unterbringt ... Die logik unserer Rechtsgelehrten werde ich nie verstehen. |
Das sind privat-unternehmen ... was haben die für einen Einsatz?!
Blaulicht solte in meinen Augen ausschließlich den staatlichen Behörden und Rettungsfahrzeugen vorbehalten sein. Ich sehe es als schweren Fehler privaten Unternehmen diese Privilegien zu geben. P.s.: Ja ich denke vielen in Wien würde es Spaß machen mit Blau-Licht zu fahren |
Ein niedergelassener Arzt oder eine Hebamme ist auch nicht staatlich. Sollte man dies denen nicht gestatten?
Zu deinem Beispiel Wien-Energie: Wie oft hast du schon so ein Fahrzeug mit Blaulicht durch die Straßen brausen sehen? Ich nehme die Antwort mal vorweg: es wird wohl eine bescheidene Anzahl sein. Es geht ja dabei nicht immer nur ums fahren, oder das gerne kabarettistisch unterstellte Wurstsemmel holen mit Blaulicht. Schon mal daran gedacht, dass das auch bei dringenden Arbeiten auf der Straße zur Absicherung stationär verwendet wird? Und das wirkt auch. Blaulicht wird zum Glück noch wahrgenommen (meistens bzw. hoffentlich). Was man von einer Warnblinkanlage oder orangem Drehlicht nicht behaupten kann. Warum also die Aufregung??? |
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