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Alt 15.01.2012, 11:28   #1
Lowrider20
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Beiträge: 5.485


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So. Hab mir noch die Mühe gemacht und mal ein bisserl alles zusammengesucht:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10000785

Zitat:
(10) Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird. Der Beginn und das Ende der Pflicht zur Entrichtung des Programmentgeltes sowie die Befreiung von dieser Pflicht richten sich nach den für die Rundfunkgebühren geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften.
Darin wird man als Rundfunkteilnehmer betitelt. Hast kein Rundfunkempfangsgerät, bist auch keiner. Und dazu gehört Radio und TV. Ab jetzt egal, welche Empfangstechnik verbaut ist.
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