Zitat:
Zitat von Bondi
Wie verhält es sich:
Wir wohnen in einer Strasse wo man auf beiden Straßenseiten parken kann. Unser Haus hat eine Grundstückseinfahrt mit Abschrägung (Haus, Gehsteig mit Grünstreifen dann Straße), die nicht als Fußgängerabschrägung (also nicht zum Überqueren der Straße ) dient, sondern zum Ein - und Ausfahren aus dem Grundstück.
Ich bin Besitzer des Hauses, darf mein Ehemann verkehrsrechtlich auch vor 'unserer' Grundstückseinfahrt parken? Mein Mann hat nämlich eine Anzeige erhalten, dass er vor einer Grundstückseinfahrt geparkt hat, jedoch wohnt er ja in diesem Haus. Man hat ihn aber aufgeklärt, dass er nicht der Besitzer des Hauses wäre und deshalb nicht vor unserem ehelichem Haus parken darf. Das kommt mir sehr komisch vor.
Würde mich freuen Informationen zu erhalten - VIELEN DANK !
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Ich würde in dem Fall die Öamtc-Rechsberatung (
http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1002220%2C%2C ) oder diejenige des Ärbös - was eben verfügbar ist - kontaktieren.