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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 11.03.2010, 11:06   #11
FendiMan
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Meinem Verständniss nach ist Parken vor der eigenen (einzelnen) Einfahrt erlaubt.
Wer soll sowas anzeigen?
Das kann nur jemand, der hinaus oder hinein fahren will, jemand anderen interessiert das nicht.
Wenn es eine Gemeinschaftsgarage ist, schaut das natürlich anders aus, da kann derjenige nur hoffen, das sein Auto erkannt wird, damit es nicht abgeschleppt wird.
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Gruß
FendiMan

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Alt 11.03.2010, 12:29   #12
Karl
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Wenn es vor der eigenen Einfahrt erlaubt wäre, so hätte jeder Einfahrtsbesitzer einen reservierten Parkplatz auf "öffentlichen" Grund. In der Praxis wäre es auch schwer die Berechtigung dazu nachzuweisen. Noch ein Pickerl?

Ich denke dabei an die vielen Einfahrten die ich schon gesehen habe, mit funktionslosen, von Unkraut überwucherten Einfahrtstore. Deren Besitzer einen komoden Parkplatz hätten. Es ist deshalb auch nicht so leicht eine Einfahrt errichten zu dürfen. Und in manchen Gegenden sollte man die Einfahrten rückbauen müssen. Weil sie sichtlich nicht benutzt werden(können).
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M.f.G. Karl

Geändert von Karl (11.03.2010 um 12:34 Uhr).
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Alt 11.03.2010, 12:41   #13
FendiMan
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Wie schon gesagt, es muss ja sowas angezeigt werden.
Und das macht niemand (auch die Polizei nicht) einfach nur auf Verdacht.
Da muss wer rausfahren wollen, dann kommt auch der Abschleppwagen, wenn es ums reinfahren geht, aber schon nicht - da reicht die Anzege aus.
Besitzstörung sollte ja in diesem Fall ausscheiden.
____________________________________
Gruß
FendiMan

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Alt 11.03.2010, 12:46   #14
Christoph
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Dazu, wie oben schon als Link, ein Auszug aus der ÖAMTC Rechtsseite:
Zitat:
Parken auf fremdem Privatbesitz: Besitzstörungsklage und Abschleppung

Als Falschparker auf einem klassisch als solchen erkennbaren Privatgrundstück muss man mit einer Besitzstörungsklage und einer Abschleppung rechnen. Gleiches gilt,

•wenn man sein Auto vor einer Hauseinfahrt so parkt, dass deren Benützung für den Eigentümer unmöglich wird;
...
"In allen angeführten Fällen hat der Eigentümer das Recht, einen privaten Abschleppdienst mit der Entfernung des Autos zu beauftragen und die Kosten dafür als Schadenersatzforderung beim Fahrzeuginhaber eintreiben zu lassen", sagt der ÖAMTC-Jurist.

Eine etwaige Besitzstörungsklage muss innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Störung und ab Bekanntsein des Störers eingebracht sein. Als Beginn der Frist wird in der Regel der Tag anerkannt, an dem der Kläger von der Zulassungsbehörde die Halterdaten bekommen hat. "Meist wird nicht gleich geklagt, sondern ein Anwalt schreibt dem Fahrzeugbesitzer einen entsprechenden Brief, in dem vor allem die Anwaltskosten eingefordert werden. Manchmal ist es möglich, sich mit dem Anwalt dabei auf eine 'runde Summe' zu einigen", schildert Hoffer. Die Rechtsberater des ÖAMTC können gerade in solchen Fällen sehr gut beratend zur Seite stehen.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 11.03.2010, 14:44   #15
LouCypher
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Zitat:
Zitat von FendiMan Beitrag anzeigen
Da muss wer rausfahren wollen, dann kommt auch der Abschleppwagen, wenn es ums reinfahren geht, aber schon nicht - da reicht die Anzege aus.
also meine erfahrungen sind die, wenn die einfahrt verstellt ist (auch nur ein bisserl) kann ich die polizei rufen, die macht eine anzeige, der abschleppwagen kommt NUR wenn die einfahrt so verparkt ist das man nicht mehr durchkommt. Ob rein oder raus ist wurscht.

Alternativ kann man auf eigenes risiko ohne polizei abschleppen lassen. Der vorteil dabei ist, dass der abscheppdienst sofort kommt, wenn die polizei ihn ruft kann das schon einen tag dauern. Eventuelle schäden bzw. taxikosten kann man jedoch vom parksünder einfordern.

Bei mir war die bisher kürzeste zeit zwischen notruf und eintreffen das abschleppwagens ca. 3 stunden, abgeschleppt wurde daher noch nie weil der falschparker bis dahin immer weg war, hat auch schon mal 12std. gedauert. (wien 23. nicht irgendwo im nichts ).
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 11.03.2010, 15:49   #16
barns
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Wien ist da offensichtlich ein bisschen anders.

In NÖ wird die Abschleppung eines Kfz vor einer Einfahrt definitiv nicht durch die Polizei veranlasst. Das muss derjenige selbst tun. Kosten kann er dann zivilrechtlich einklagen; erstmal muss er das aus eigener Tasche berappen. Oder Taxi nehmen und Kosten einklagen.
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Alt 11.03.2010, 17:23   #17
JetStreamer
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Wenn du also die Anonymverfügung deiner Meinung nach zu unrecht bekommen hast, dann kannst du dagegen erstmal keinen Einspruch einlegen.
Du musst die Frist verstreichen lassen, bis du dann die Anzeige (?) bekommst. Erst dann ist ein Einspruch möglich. Das wird sich allerdings nicht positiv auswirken, falls du doch nicht recht bekommen solltest...
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Alt 12.03.2010, 15:30   #18
Bernd0815
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Das hat mir der Beamte auch gesagt.
Werd wohl oder übel bezahlen.
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Alt 12.03.2010, 16:33   #19
Quintus14
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Wenn ich nicht irre, ist das Parken vor Einfahrten verboten. Ob Du jetzt einen Strafzettel wegen eines "Missverständnisses" gekriegt hast, oder ob einem Kapplträger, der zufällig vorbei ging, nur fad war, ist ja unerheblich. Zahl' und nimm's als Lehre.

Übrigens: ich parke vor meiner eigenen Einfahrt auch nicht - schon deswegen nicht, damit ich nicht den in der Umgebung wohnenden Leuten signalisiere "Hier kann man ungestraft parken".

Ich hab' übrigens in Erfahrung gebracht, dass die Polizei jemanden abschleppen lässt, wenn man nicht aus der Garage RAUS kann. Wenn man nicht REIN kann, ist das angeblich kein Grund...

Noch unbefriedigender ist die Sache auf Privatgrund, d.h. wenn sich jemand kaltschnäuzig auf vermietete Parkplätze stellt - da kann man abschleppen lassen (Beweisfoto!) , die Kosten muss man erst mal selbst zahlen und kann selbige dann beim Verursacher zivilrechtlich einklagen.

Quintus
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Alt 12.03.2010, 17:25   #20
LouCypher
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afaik gibts da ein service bei abschleppdiensten, die kümmern sich um alles und man muss nichts zahlen.

Bei mir hat die polizei schon abschleppen lassen obwohl die einfahrt grad noch benutzbar war solange sich auf der anderen seite niemand hingestellt hat. Haben mich gfragt ob sie abschleppen sollen, mein ja hat ausgereicht. Dass der abschlepper erst 3 std. später gekommen ist als der parksünder schon weg war ist was anderes.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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