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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme.

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Alt 28.12.2011, 13:29   #1
steelrat
may the force be with you
 
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Alter: 45
Beiträge: 2.344

Mein Computer

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wie gesagt, da ich nie den Erhalt unterschrieben habe, verstehe ich nicht, dass ich jetzt was unterschreiben soll, das mir zum Nachteil gereichen könnte.

Und dass beim Verkauf Rechte und Pflichten auf mich übergehen, mag zwar stimmen, ALLERDINGS solange ich die WARE nicht erhalten habe, gab es keinen "Verkauf" und somit sind auch keine Pflichten auf mich übergegangen. Trotzdem muss ich jetzt auf die Rücküberweisung des Geldes warten, und bin darauf angewiesen, dass Alternate den ganzen Prozess zeitnah abwickelt, obwohl ich hier der letzte bin, der was dafür kann. Und für eine NICHT ERHALTENE Lieferung, wo ich auch nix beim Lieferdienst unterschrieben habe, noch eine Erklärung abgegeben zu haben, stösst mir eben SAUERST auf...
____________________________________
i have a very bad feeling about this...
steelrat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2011, 13:43   #2
hans friedmann
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Beiträge: 1.268


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Zitat:
Zitat von steelrat Beitrag anzeigen
wie gesagt, da ich nie den Erhalt unterschrieben habe, verstehe ich nicht, dass ich jetzt was unterschreiben soll, das mir zum Nachteil gereichen könnte.
hallo, mittels der erklärung eidestatt sagst du /erklärst du nur das du eben nichts erhalten hast.
im grunde ist es als würdest du in einem mail schreiben das du die lieferung nicht erhalten hast.
hans friedmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2011, 14:02   #3
Thiersee
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Alter: 75
Beiträge: 748


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Zitat:
Zitat von hans friedmann Beitrag anzeigen
hallo, mittels der erklärung eidestatt sagst du /erklärst du nur das du eben nichts erhalten hast.
im grunde ist es als würdest du in einem mail schreiben das du die lieferung nicht erhalten hast.
Mit dem riesigen Unterschied, daß ein Email vor Gericht nur bedingt ein Wert hat!

MfG, Thiersee
Thiersee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2011, 14:17   #4
hans friedmann
Elite
 
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Beiträge: 1.268


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Zitat:
Zitat von Thiersee Beitrag anzeigen
Mit dem riesigen Unterschied, daß ein Email vor Gericht nur bedingt ein Wert hat!

MfG, Thiersee
stimmt, jedoch was ändert sich für den TO? wenn er nichts erhalten hat, hat er nix erhalten und genau dass erklärt er ja
hans friedmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2011, 14:00   #5
Thiersee
Master
 
Benutzerbild von Thiersee
 
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Beiträge: 748


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Zitat:
Zitat von steelrat Beitrag anzeigen
wie gesagt, da ich nie den Erhalt unterschrieben habe, verstehe ich nicht, dass ich jetzt was unterschreiben soll, das mir zum Nachteil gereichen könnte.
Das verstehst du vollkommen falsch, diese Erklärung kann nie gegen dich verwendet werden, außer natürlich du erklärst das Falsche!
Damit Alternate an die Post herantreten und sagen kann
Zitat:
"Liebe Post, du hast den Auftrag NICHT erfüllt, den ich dir erteilt habe, und das Paket nicht geliefert; wir müssen jetzt unserem Kunde das Geld zurücküberweisen oder dasselbe noch einmal liefern; diesen Schaden stellen wir dir in Rechnung!"
Um diese Forderung zu untermauern (und die Angelegenheit schneller zu erledigen), braucht Alternate von dir diese Erklärung!

Zitat:
Und dass beim Verkauf Rechte und Pflichten auf mich übergehen, mag zwar stimmen, ALLERDINGS solange ich die WARE nicht erhalten habe, gab es keinen "Verkauf" und somit sind auch keine Pflichten auf mich übergegangen.
Das stimmt nicht ganz, siehe di AGBs:
Zitat:
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn ALTERNATE Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware, bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt
Wenn du z.B. per Nachnahme (oder ev. auf Rechnung) bestellt hast, hast du immer noch die Pflicht zu bezahlen; die Erklärung dient auch dazu zu beweisen, daß du deiner Pflicht nicht nachkommen konntest.

Ich wünsche einen Guten Rutsch ins 2012.

MfG, Thiersee
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